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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49831 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 1 von 11

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe
                                                  QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP14
                Typ                               RP14-9020
                Radgröße                          9,0Jx20H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                AM           RP14-9020 AM / Ø66,5 x Ø57,1            5/112/57,1         33        900    2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49831
                Herstellerzeichen                 PLATIN
                Radtyp und Ausführung             RP14-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20H2
§ 22 49831*02




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kugel 28 mm    120                    27
                S03       Schraube M14x1,5             Kugel 28 mm    140                    27
                S04       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm    140                    30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi
                                                  Skoda
                                                  Volkswagen

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49831 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 2 von 11


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92     A01 A12 A14
                4F, 4F1                89-257         265/30R20   G76 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56     A16 A18 Car
                e1*2001/116*0254*..,                              T94                                 Lim NBF X27
                e1*2001/116*0276*..;                                                                  S02
                e13*2007/46*1080*..
                Audi A6 Allroad        120-257        245/35R20   K1a K1b K2b K41 K44 T95             A01 A12 A14
                4F, 4F1                120-257        255/35R20   K1c K2b K41 K43 K44 T93 T97         A16 A18 K42
                e1*2001/116*0254*..;   120-257        265/30R20   K1c K2c K41 K43 K44 T94             K46 X28 S02
                e13*2007/46*1080*..
                Audi A8                154-257        245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                 A01 A12 A14
                4E                     154-257        245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99         A16 A18 Lim
                e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72         NBF V20 S02
                e1*2001/116*0246*..    154-331        255/35R20   K1c K2b T93 T97
                                       154-331        265/35R20   K1c K2b K41 T95 T99
                                       154-331        275/35R20   K1c K2b K41 K44 K46
                Audi A8                110-309        245/40R20   G01 K1a K2b K46 K56 T95             A01 A12 A14
                D2                     110-309        255/35R20   K1c K2b K44 K46 K56 T93 T97         A16 A18 K41
§ 22 49831*02




                G850,                  110-309        275/35R20   K2c K44 K46 K56 R03                 K45 NBF R21
                e1*93/81*0005*..;                                                                     V20 S02
                e1*98/14*0005*..
                Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A16
                8U, 8U1                88-162         235/35R20   A01 K1a K2b T92                     A18 A57 S04
                e1*2007/46*0591*..;    88-162         245/30R20   A01 K1a K2b T90
                e13*2007/46*1163*..    88-162         245/35R20   A01 K1a K2b
                                       88-162         255/30R20   A01 K1a K2b K6v T92
                                       88-162         255/35R20   A01 K1a K2b K6v
                                       88-162         265/30R20   A01 K1c K2b K6w
                                       88-162         265/35R20   A01 K1c K2b K6w
                Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A16
                8U, 8U1                88-162         235/35R20   T92                                 A18 A57 KMV
                e1*2007/46*0591*..;    88-162         245/30R20   T90                                 S04
                e13*2007/46*1163*..    88-162         245/35R20
                - mit Radhaus-         88-162         255/30R20   A01 K6v T92
                  Verbreiterungen      88-162         255/35R20   A01 K6v
                                       88-162         265/30R20   A01 K6w
                                       88-162         265/35R20   A01 K6w
                Audi RS Q3             228-270        235/35R20   T92                                 A12 A14 A16
                8U                     228-270        245/35R20                                       A18 A56 KMV
                e1*2007/46*0590*01-    228-270        255/35R20   A01 K6v                             S04
                                       228-270        265/30R20   A01 K6w
                                       228-270        265/35R20   A01 K6w
                Audi RS6               426            265/35R20                                       A12 A14 A16
                4F                     426            275/35R20   A01 K1c K27 K2c K30 K41 K44 K46     A18 Car Lim
                e1*2001/116*0276*..                                                                   R21 S02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49831 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 3 von 11
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi TT                 132-169        245/30R20   K1c K2b K5d K6h K6i K8c             A01 A12 A14
                8J                      132-169        255/30R20   K1c K2c K5d K6h K6i K8o             A16 A18 A57
                e1*2001/116*                                                                           Cbo Cpe S02
                0369*17-..
                ab MJ 2015 (8S)
                Audi TTS                210, 228       245/30R20   K1c K2b K5d K6h K6i K8c             A01 A12 A14
                8J                      210, 228       255/30R20   K1c K2c K5d K6h K6i K8o             A16 A18 A56
                e1*2001/116*                                                                           Cbo Cpe S02
                0369*18-..
                ab MJ 2015 (8S)
                Skoda Octavia Scout     110-135        245/30R20   K1c K3c K3s K4i K5b K5v K6g K6w     A01 A12 A14
                (III)                                              K8e K9v T89                         A16 A18 A56
                5E                                                                                     Car F24 S02
                e11*2007/46*0243*..
                Skoda Superb (III)      88-162         255/30R20   K2c K4i K6h K6i K8s R03 T88 T92     A01 A12 A14
                3T                      88-206         225/35R20   K1c K2b K3f K4i K5d K6g K6i K8e     A16 A18 A57
                e11*2001/116*                                      T90                                 Car Lim V00
                0326*32-..;             88-206         235/35R20   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     V20 S03
                e11*2007/46*                                       K8m T88 T92
§ 22 49831*02




                0014*22-..              88-206         245/30R20   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                                   K7d K8s T90
                VW Passat Alltrack      103-155        225/35R20   K6h K6y K8h T90                     A01 A12 A14
                3C, 3c                  103-155        245/30R20   K1c K2b K3s K5d K5w K6h K6y K8m     A16 A18 A56
                e1*2001/116*                                       T90                                 Car KMV S02
                0307*24-36;
                e1*2007/46*
                0502*00-10;
                0547*00-03
                - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
                VW Phaeton              165-331        245/40R20   K1c K2b R91 T95 T99                 A01 A12 A14
                3D, 3d                  165-331        245/40R20   G01 K1c K2b T95 T99                 A16 A18 Lim
                e1*98/14*0189*..;       165-331        275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02 T98             V20 S02
                e1*2001/116*0189*..;    177            245/35R20   K1c K2b T95
                DE*2007/46*0452*..;     177,246        255/35R20   K1c K2b K41 T97
                e1*2007/46*0452*..
                VW Phaeton V10          230            275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02                 A01 A12 A14
                3D                                                                                     A16 A18 Lim
                e1*98/14*0189*..,                                                                      S02
                e1*2001/116*0189*..
                - V10-Diesel
                VW Tiguan (I)           81-155         245/35R20   A01 K42                             A12 A14 A16
                5N                      81-155         245/35R20   Z19                                 A18 KMV S03
                e1*2001/116*            81-155         255/35R20   A01 K42
                0450*00-23;             81-155         255/35R20   Z19
                e1*2007/46*
                0487*00-14
                - incl. Facelift 2011
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49831 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 4 von 11
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Tiguan (I)           81-155        245/35R20    K1c K2b K42                           A01 A12 A14
                5N                      81-155        255/35R20    K1c K2c K42                           A16 A18 S03
                e1*2001/116*
                0450*11-23;
                e1*2007/46*
                0487*02-14
                - ab Facelift 2011
                VW Tiguan (I)           81-155        245/35R20    K1c K2c K42                           A01 A12 A14
                5N                      81-155        255/35R20    K1c K2c K42                           A16 A18 S03
                e1*2001/116*
                0450*00-10;
                e1*2007/46*
                0487*00-01
                VW Tiguan (II)          85-140        235/40R20    K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
                5N                      85-140        235/45R20    K1a K1b K2b                           A16 A18 A57
                e1*2001/116*            85-140        245/40R20    K1c K2b                               KOV S03
                0450*24-..              85-140        255/40R20    K1c K2a K2b K6w
                - ab Modell 2016
                VW Tiguan (II) R-Line   85-140        235/40R20                                          A12 A14 A16
§ 22 49831*02




                5N                      85-140        235/45R20                                          A18 A57 KMV
                e1*2001/116*            85-140        245/40R20                                          S03
                0450*24-..              85-140        255/40R20    A01 K6w
                - ab Modell 2016
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49831 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 5 von 11

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 49831*02




                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49831 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 6 von 11

                G76     Ist die Reifengröße 255/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 49831*02




                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
                Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
                Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.




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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 7 von 11

                K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.

                K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.

                K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49831*02




                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 8 von 11

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 49831*02




                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8o    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter
                Radmitte um 10mm aufzuweiten.

                K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 9 von 11

                R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
                Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
                Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
                Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
§ 22 49831*02




                Seite 1) verwendet werden.

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 10 von 11

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 8    245/45R20      275/40R20
§ 22 49831*02




                Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 16   265/45R20      295/40R20
                Nr. 17   265/50R20      295/45R20
                Nr. 18   275/35R20      305/30R20
                Nr. 19   275/40R20      315/35R20
                Nr. 20   275/50R20      305/45R20
                Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
                Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
                215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
                oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49831 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55033614 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ RP14-9020
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 11 von 11

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 16. Oktober 2016 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 49831*02




                Lambsheim, 16. Oktober 2016




                Tufan                                                                00258899.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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