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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              48578*03



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             9 J x 20 H2


                Typ:                         ADV11 9020
§ 22 48578*03




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 48578


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                       Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 48578*03


                Die ABE-Nr. 48578*03 erstreckt sich auf die Räder 9 J x 20 H2, Typ ADV11 9020, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung) vom 28.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                12, 13                                        1. Ausfertigung
                7                                             2. Ausfertigung
                8, 9, 10                                      3. Ausfertigung
                1, 2, 3, 4, 5, 6, 11                          4. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.
§ 22 48578*03




                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 28.03.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 20.04.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 11

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          ADV11
                Typ                             ADV11 9020
                Radgröße                        9Jx20H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                W3           ADV11 9020 W3 / Ø72,6xØ57,1         5/112/57,1          30         825    2375

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      48578
                Herstellerzeichen               ADV-M
                Radtyp und Ausführung           ADV11 9020 (s.o.)
                Radgröße                        9Jx20H2
§ 22 48578*03




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                      28,3               RG.560
                S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                      28,3               RG.560

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Audi
                                                Skoda
                                                Volkswagen

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 11



                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   K1c K2b K41 K43 K44 K46 K56 R70     A01 A12 A14
                4F, 4F1                                           T92                                 A21 Car Lim
                e1*2001/116*0254*..,   89-257         265/30R20   G76 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56     NBF X27 S02
                e1*2001/116*0276*..;                              T94
                e13*2007/46*1080*..
                Audi A6 Allroad        120-257        245/35R20   K1c K2b K43 T95                     A01 A12 A14
                4F, 4F1                120-257        255/35R20   K1c K2b K43 T93 T97                 A21 K41 K42
                e1*2001/116*0254*..;   120-257        265/30R20   K1c K2c K43 T94                     K44 K46 X28
                e13*2007/46*1080*..                                                                   S02
                Audi A8                154-257        245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                 A01 A12 A14
                4E                     154-257        245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99         A21 Lim NBF
                e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72         V20 S02
                e1*2001/116*0246*..    154-331        255/35R20   K1c K2b T93 T97
                                       154-331        265/35R20   K1c K2b K41 T95 T99
                                       154-331        275/35R20   K1c K2b K41 K44 K46
                Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A21
§ 22 48578*03




                8U, 8U1                88-162         235/35R20   A01 K1a K2b T92                     A57 S03
                e1*2007/46*0591*..;    88-162         245/30R20   A01 K1a K2b K6v T90
                e13*2007/46*1163*..    88-162         245/35R20   A01 K1a K2b K6v
                                       88-162         255/30R20   A01 K1c K2b K6w T92
                                       88-162         255/35R20   A01 K1c K2b K6w
                                       88-162         265/30R20   A01 K1c K2c K6w
                                       88-162         265/35R20   A01 K1c K2c K6w
                Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A21
                8U, 8U1                88-162         235/35R20   T92                                 A57 KMV S03
                e1*2007/46*0591*..;    88-162         245/30R20   A01 K6v T90
                e13*2007/46*1163*..    88-162         245/35R20   A01 K6v
                - mit Radhaus-         88-162         255/30R20   A01 K6w T92
                  Verbreiterungen      88-162         255/35R20   A01 K6w
                                       88-162         265/30R20   A01 K1a K1b K2b K6w
                                       88-162         265/35R20   A01 K1a K1b K2b K6w
                Audi RS Q3             228-270        235/35R20   T92                                 A12 A14 A21
                8U                     228-270        245/35R20   A01 K6v                             A56 KMV S03
                e1*2007/46*            228-270        255/35R20   A01 K6w
                0590*01-..             228-270        265/30R20   A01 K1a K1b K2b K6w
                                       228-270        265/35R20   A01 K1a K1b K2b K6w
                Audi RS4               309            255/30R20   T92                                 A12 A14 A21
                QB6                                                                                   BnK Car Cbo
                e1*2001/116*0243*..                                                                   Lim R21 S02
                Audi RS6               426            265/35R20                                       A12 A14 A21
                4F                     426            275/35R20   A01 K1c K27 K2c K30 K41 K44 K46     Car Lim R21
                e1*2001/116*0276*..                                                                   S02
                Skoda Kodiaq           85-140         235/40R20   K1a K2b T96                         A01 A12 A14
                NS                     85-140         235/45R20   K1a K2b                             A21 A57 S03
                e8*2007/46*0249*       85-140         245/40R20   K1a K2b T95 T99
                                       85-140         255/40R20   K1c K2b
                                       85-140         265/35R20   K1c K2b T95 T99
                                       85-140         265/40R20   K1c K2b K5v

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 11
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Skoda                   110-135        245/30R20   K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h     A01 A12 A14
                Octavia Scout (III)                                K6x K8i K9v T89                     A21 A56 Car
                5E                      110-135        255/30R20   K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5x K6h     F24 S02
                e11*2007/46*0243*..                                K6x K7a K8i K9v T92
                Skoda Superb (III)      88-206         225/35R20   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     A01 A12 A14
                3T                                                 K8m T90                             A21 A57 Car
                e11*2001/116*           88-206         235/35R20   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i     Lim S03
                0326*32-..;                                        K8m T88 T92
                e11*2007/46*            88-206         245/30R20   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                0014*22-..                                         K7d K8s T90
                VW Passat (VII)         103-155        225/35R20   K1a K1b K2b K3s K5d K5w K6h K6y     A01 A12 A14
                Alltrack                                           K8m T90                             A21 A56 Car
                3C, 3c                  103-155        245/30R20   K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s     KMV S02
                e1*2001/116*                                       T90
                0307*24-36;
                e1*2007/46*
                0502*00-10;
                0547*00-03
                - mit Radhaus-
§ 22 48578*03




                Verbreiterungen
                VW Phaeton              165-331        245/40R20   K1c K2b R91 T95 T99                 A01 A12 A14
                3D, 3d                  165-331        245/40R20   G01 K1c K2b T95 T99                 A21 Lim V20
                e1*98/14*0189*..;       165-331        275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02 T98             S02
                e1*2001/116*0189*..;    177            245/35R20   K1c K2b T95
                DE*2007/46*0452*..;     177,246        255/35R20   K1c K2b K41 T97
                e1*2007/46*0452*..
                VW Phaeton V10          230            275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02 165             A01 A12 A14
                3D                                                                                     A21 Lim S02
                e1*98/14*0189*..,
                e1*2001/116*0189*..
                - V10-Diesel
                VW Tiguan (I)           81-155         245/35R20   A01 K42                             A12 A14 A21
                5N                      81-155         245/35R20   Z19                                 KMV S03
                e1*2001/116*            81-155         255/35R20   A01 K42
                0450*00-23;
                e1*2007/46*
                0487*00-14
                - incl. Facelift 2011
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                VW Tiguan (I)           81-155         245/35R20   K1c K2b K42                         A01 A12 A14
                5N                      81-155         255/35R20   K1c K2c K42                         A21 S03
                e1*2001/116*
                0450*11-23;
                e1*2007/46*
                0487*02-14
                - ab Facelift 2011




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 11
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Tiguan (I)          81-155        245/35R20     K1c K2c K42                           A01 A12 A14
                5N                     81-155        255/35R20     K1c K2c K42                           A21 S03
                e1*2001/116*
                0450*00-10;
                e1*2007/46*
                0487*00-01
                VW Tiguan (II)         85-176        235/40R20     K1c K2b                               A01 A12 A14
                5N                     85-176        235/45R20     K1c K2b                               A21 A57 KOV
                e1*2001/116*           85-176        245/40R20     K1c K2b K6w                           S03
                0450*24-..             85-176        255/40R20     K1c K2c K6w
                - ab Modell 2016       85-176        265/35R20     K1c K2c K6w K8h
                                       85-176        265/40R20     K1c K2c K5v K6w K8h
                VW Tiguan (II)         85-176        235/40R20                                           A12 A14 A21
                5N                     85-176        235/45R20                                           A57 KMV S03
                e1*2001/116*           85-176        245/40R20     A01 K6w
                0450*24-..             85-176        255/40R20     A01 K6w
                - ab Modell 2016       85-176        265/35R20     A01 K1a K1b K2b K6w K8h
                - mit Radhaus-         85-176        265/40R20     A01 K1a K1b K2b K5v K6w K8h
                  Verbreiterungen
§ 22 48578*03




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 11

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
§ 22 48578*03




                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 11
                G76     Ist die Reifengröße 255/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 48578*03




                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
                Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
                Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.

                K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.




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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 7 von 11
                K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.

                K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 48578*03




                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 8 von 11
                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 15 mm aufzuweiten.
§ 22 48578*03




                K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
                Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
                Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
                Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 9 von 11

                R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 48578*03




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 10 von 11
                V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                Nr. 8    245/45R20     275/40R20
                Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
                Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
                Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
                Nr. 12   255/45R20     285/40R20
                Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
                Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
                Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
                Nr. 16   265/45R20     295/40R20
                Nr. 17   265/50R20     295/45R20
                Nr. 18   275/35R20     305/30R20
§ 22 48578*03




                Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
                Nr. 20   275/50R20     305/45R20
                Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
                Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
                215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
                oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. März 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48578 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011312 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ADV11 9020
                Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 11 von 11

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2011.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 28. März 2017
§ 22 48578*03




                Laux                                                                 00268424.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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