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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55621 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55811024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9J X 20 H2 Typ ULTRIVITY 209
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                            ULTRIVITY
               Typ                               ULTRIVITY 209
               Radgröße                          9J X 20 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               ULTR90 ULTRIVITY 209 5X112 ET40 /                 5/112/57,1         40        775    2280
               2040145 Ø66,45-Ø57,1

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55811124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55625 , RADTYP ULTRIVITY 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55621*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55621
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             ULTRIVITY 209...(s.o.)
               Radgröße                          9J X 20 H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment   Schaftlänge (mm)
                                                                          (Nm)
               S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26mm        120            27

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Audi
                                                 Skoda
                                                 Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55621 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55811024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J X 20 H2 Typ ULTRIVITY 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -       70-89         255/45R20   A32 R03 155                          A14 A18 A57
               /Sportback             70-89         275/40R20   A12 R03 155                          V20 HA2 S01
               FZ
               e1*2018/858*00006*..
               - Elektro
               Skoda Enyaq 50 / 60    70            255/45R20   A32 R03                              A14 A18 A58
               NY                     70            275/40R20   A01 A12 K2b R03                      V20 HA2 S01
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq 80,85 -    70-89         255/45R20   A32 R03 155                          A14 A18 A57
               /X                     70-89         275/40R20   A01 A12 K2b R03 155                  V20 HA2 S01
               NY
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq RS         77            255/45R20   A32 R03 155                          A14 A18 A56
               NY                     77            275/40R20   A01 A12 K2b R03 155                  V20 HA2 S01
§22 55621*00




               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               VW ID.4 Pro / GTX      70-89         255/45R20   R03 155                              A12 A14 A18
               E2                     70-89         275/40R20   A01 K2b R03 155                      A57 Car V20
               e1*2018/858*00004*..                                                                  HA2 S01
               - Elektro
               VW ID.4 Pure           70            245/45R20   A32 R03                              A14 A18 A58
               E2                     70            255/45R20   A12 R03                              Car V20 HA2
               e1*2018/858*00004*..   70            275/40R20   A01 A12 K2b R03                      S01
               - Elektro
               VW ID.5 Pro / GTX      70-89         255/45R20   R03 155                              A12 A14 A18
               E2                     70-89         275/40R20   A01 K2b R03 155                      A57 V20 HA2
               e1*2018/858*00004*..                                                                  S01
               - Elektro
               VW ID.7 Pro, ProS,     89, 90        255/40R20   A91 R03 T01 155                      A14 A18 A57
               GTX                    89, 90        265/40R20   A12 R03 155                          Car Lim V20
               ED                     89, 90        275/35R20   A01 A12 K2c R03 T02 T98 155          HA2 S01
               e1*2018/858*00306*..
               - incl. Tourer
               - Elektro

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55811124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55625 , RADTYP ULTRIVITY 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55621 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55811024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J X 20 H2 Typ ULTRIVITY 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 55621*00




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55621 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55811024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J X 20 H2 Typ ULTRIVITY 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               155      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
§22 55621*00




               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55811124, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55625 , RADTYP ULTRIVITY 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.



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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55811024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J X 20 H2 Typ ULTRIVITY 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 5 von 7

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 55621*00




               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55811024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J X 20 H2 Typ ULTRIVITY 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20     285/45R20
               Nr. 7    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20     285/40R20
               Nr. 15   255/50R20     285/45R20
               Nr. 16   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
§22 55621*00




               Nr. 18   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 19   265/45R20     295/40R20
               Nr. 20   265/50R20     295/45R20
               Nr. 21   275/35R20     305/30R20
               Nr. 22   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20     305/40R20
               Nr. 24   285/35R20     335/30R20
               Nr. 25   285/40R20     325/35R20
               Nr. 26   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. Oktober 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55811024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J X 20 H2 Typ ULTRIVITY 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 18. Oktober 2024
§22 55621*00




               Schmidt                                                                       00436471.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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