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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53331 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         C25
               Typ                            C25 9020
               Radgröße                       9.0Jx20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                C25 9020 45 1320/08 CMS / Ø66,45-Ø57,1           5/112/57,1        44,9       1000     2400
                91S


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55026721, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 53330 , RADTYP C25 8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53331*05




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53331
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C25 9020 (s.o.)
               Radgröße                       9.0Jx20H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø26mm      120          27,5               Z95

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Skoda
                                              Volkswagen

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53331 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 6
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi Q4 e-tron -/Sportback   70-89          255/45R20    A32 R03                       A19 A57 A99
                FZ                           70-89          275/40R20    A12 R03                       V20 HA2 S01
                e1*2018/858*00006*..
                - Elektro
                Skoda Elroq 50 / 60          70             245/45R20    R03                           A12 A19 A58
                NY                           70             255/45R20    R03                           A99 Flh V20
                e8*2007/46*0416*17-..        70             265/45R20    R03                           Vn2 HA2 S01
                                             70             275/40R20    R03
                Skoda Elroq 85               89 (210)       255/45R20    R03                           A12 A19 A58
                NY                           89 (210)       265/45R20    R03                           A99 Flh V20
                e8*2007/46*0416*17-..        89 (210)       275/40R20    R03                           Vn2 HA2 S01
                - Elektro
                Skoda Elroq RS, 85X          77             255/45R20    R03                           A12 A19 A56
                NY                           77             265/45R20    R03                           A99 Flh V20
                e8*2007/46*0416*19-..        77             275/40R20    R03                           Vn2 HA2 S01
                - Elektro
                Skoda Enyaq 50 / 60          70             255/45R20    A32 R03                       A19 A58 A99
                NY                           70             275/40R20    A12 R03                       V20 HA2 S01
§22 53331*05




                e8*2007/46*0416*..
                - Elektro
                - incl. Coupé
                - incl. Facelift 2025
                Skoda Enyaq 80,85 -/X        70-89          255/45R20    A32 R03                       A19 A57 A99
                NY                           70-89          275/40R20    A12 R03                       V20 HA2 S01
                e8*2007/46*0416*..
                - Elektro
                - incl. Coupé
                - incl. Facelift 2025
                Skoda Enyaq RS               77             255/45R20    A32 R03                       A19 A56 A99
                NY                           77             275/40R20    A12 R03                       V20 HA2 S01
                e8*2007/46*0416*..
                - Elektro
                - incl. Coupé
                VW ID.4 Pro / GTX            70-89          255/45R20    A32 R03                       A19 A57 A99
                E2                           70-89          275/40R20    A12 R03                       Car V20 HA2
                e1*2018/858*00004*..                                                                   S01
                - Elektro
                VW ID.4 Pure                 70             255/45R20    A32 R03                       A19 A58 A99
                E2                           70             275/40R20    A12 R03                       Car V20 HA2
                e1*2018/858*00004*..                                                                   S01
                - Elektro
                VW ID.5 Pro / GTX            70-89          255/45R20    A32 R03                       A19 A57 A99
                E2                           70-89          275/40R20    A12 R03                       V20 HA2 S01
                e1*2018/858*00004*..
                - Elektro




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53331 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW ID.7 Pro, ProS, GTX     89, 90        255/40R20       A91 R03 T01                     A19 A57 A99
                ED                         89, 90        265/40R20       A12 R03                         Car Lim V20
                e1*2018/858*00306*..       89, 90        275/35R20       A12 R03 T02 T98                 HA2 S01
                - incl. Tourer
                - Elektro


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55026721, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 53330 , RADTYP C25 8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
§22 53331*05




               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53331 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 6
               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
§22 53331*05




               Felgenrand hinausragen.

               A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55026721, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 53330 ,
               RADTYP C25 8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53331 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 6
               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
§22 53331*05




               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   245/50R20      275/45R20
               Nr. 12   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 13   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 14   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 15   255/45R20      285/40R20
               Nr. 16   255/50R20      285/45R20
               Nr. 17   255/55R20      295/45R20
               Nr. 18   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 19   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 20   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 21   265/45R20      295/40R20
               Nr. 22   265/50R20      295/45R20
               Nr. 23   275/35R20      305/30R20
               Nr. 24   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 25   275/45R20      305/40R20
               Nr. 26   285/35R20      335/30R20
               Nr. 27   285/40R20      325/35R20
               Nr. 28   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53331 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 6
               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53331*05




               Lambsheim, 11. Februar 2026



               Kocher                                                                               00462438.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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