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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46428 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55034706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                               Alte Reichstrasse 1
                               92637 Weiden / Opf.

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Typ                            48 958
Radgröße                       9,5Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              F 48 958 32 R/ohne Ring             5/112/57,1         32        750    2100
               Z 48 958 32 R/ZF Ø70,4-Ø57,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46428
Herstellerzeichen              R.O.D.
Radtyp und Ausführung          48 958 (s.o.)
Radgröße                       9,5Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             60° Kegel       120                    28
S02    Schraube M14x1,5             60° Kegel       160                    30
S03    Schraube M14x1,5             60° Kegel       120                    27

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55034706) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46428 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55034706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4               74-188        225/40R18       R70 T88 T89 T91               A01 A02 A04
8E                    74-188        235/40R18       T91                           A05 A08 A09
e1*98/14*0151*..,     74-188        245/35R18       T88 T89                       A12 A14 A19
e1*2001/116*0151*..   74-188        255/35R18       R03                           Car K43 K44
                                                                                  K46 K49 K50
                                                                                  L02 Lim V18
                                                                                  S03
Audi A4               55-195        225/40R18       R70 T88 T89                   A01 A02 A04
B5                    55-195        245/35R18       R03 T88 T89                   A05 A08 A09
e1*93/81*0013*.. ,    55-195        255/35R18       K50 R03                       A12 A14 A19
e1*98/14*0013*..                                                                  Au7 Car F10
                                                                                  K41 K43 K44
                                                                                  K45 K46 K49
                                                                                  K50 K56 L02
                                                                                  Lim V18 S01
Audi A4 Cabriolet     96-188        225/40R18       R70 T88 T89 T91               A01 A02 A04
8H                    96-188        235/40R18                                     A05 A08 A09
e1*98/14*0177*..,     96-188        245/35R18       T88 T89                       A12 A14 A19
e1*2001/116*0177*..   96-188        255/35R18       R03                           Cbo K43 K44
                                                                                  K46 K49 K50
                                                                                  L02 V18 S03
Audi A6               81-184        225/40R18       R70 T88 T89 T91 T92           A01 A02 A04
4B                    81-184        235/40R18       G40 T91 T92 T94               A05 A08 A09
e1*96/27, 98/14,      81-184        245/35R18       R03 T88 T89                   A12 A14 A19
e1*2001/116*0051*..   81-184        255/35R18       R03 T90 T94                   Au9 Car F10
                                                                                  K43 K44 K45
                                                                                  K46 K49 K50
                                                                                  L02 Lim V18
                                                                                  X27 S01
Audi A6, S6           191-220       235/40R18       K49 L02                       A01 A02 A04
4B                    191-220       245/40R18       K49 L02                       A05 A08 A09
e1*96/27, 98/14,      191-250       255/35R18       K49 L02                       A12 A14 A19
2001/116*0051*..      191-250       265/35R18       K49 L02                       K44 K45 K46
                                                                                  K50 R70 V18
                                                                                  X27 S01
Audi A8              155-246        245/45R18       K49 R37 R70 T00 T96           A01 A02 A04
4E                   155-331        255/45R18       K49                           A05 A08 A09
e1*2001/116*0198*.., 155-331        275/40R18       K44 K46 K50 R03               A12 A14 A19
e1*2001/116*0246*..                                                               B03 Lim NBF
                                                                                  RDK V18
                                                                                  S01
Audi A8, S8           110-309       245/45R18                                     A01 A02 A04
D2                    110-309       255/45R18                                     A05 A08 A09
G850,                 110-309       275/40R18       R03                           A12 A14 A19
e1*93/81*0005*..;                                                                 K44 K45 K46
e1*98/14*0005*..                                                                  K49 K50 K56
                                                                                  NBF R70
                                                                                  V18 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46428 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55034706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat             66-142         225/40R18         R70 T88 T89                       A01 A02 A04
3B                    66-142         245/35R18         R03 T88 T89                       A05 A08 A09
e1*95/54*0043*..,     66-142         255/35R18         R03                               A12 A14 A19
e1*98/14*0043*..                                                                         Car K41 K43
                                                                                         K44 K45 K46
                                                                                         K49 K50 K56
                                                                                         L02 Lim V18
                                                                                         S03
VW Passat             74-142         225/40R18         R02 R70 T88 T89 T91               A01 A02 A04
3BG                   74-142         245/35R18         A58 R03 T88 T89                   A05 A08 A09
e1*98/14*0157*..,     74-142         255/35R18         A58 R03 T90 T94                   A12 A14 A19
e1*2001/116*0157*..                                                                      Car K41 K43
                                                                                         K44 K45 K46
                                                                                         K49 K50 K56
                                                                                         L02 Lim V18
                                                                                         S03
VW Passat W8          202            225/40R18         R70 T91 T92                       A01 A02 A04
3BS                   202            255/35R18         R03 T90                           A05 A08 A09
e1*98/14*0173*..,                                                                        A12 A14 A19
e1*2001/116*0173*..                                                                      Car K41 K44
                                                                                         K45 K46 K49
                                                                                         K50 K56 L02
                                                                                         Lim V18 S03

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46428 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55034706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Au7    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 195 kW (Audi S4).

Au9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas CN2 6465/2 in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 321 mm an Achse 1.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F10     An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
zu achten.

G40      Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16 oder
235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§
57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination
nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55034706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 5 von 7

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46428 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55034706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/45R18      225/40R18
Nr. 2    215/35R18      255/30R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18      255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      275/40R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 12   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 13   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 14   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 15   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   255/50R18      285/45R18
Nr. 17   255/55R18      285/50R18
Nr. 18   265/35R18      315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X27    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienrädern 7,5 x 17
ET25 (A6 Allroad).




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55034706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 23.März 2006




Coen                                                                                 00092018.DOC




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