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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 1 von 9


Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B24GP
Typ                               B24GP-9020
Radgröße                          9,0Jx20EH2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-   Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               kreis- (mm)/      tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø      (mm)      (kg)
                                                      (mm)
D3            B24GP-9020 D3 / BA25 Ø66,6-Ø57,1        5/112/57,1        30        750    2300


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        48510
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B24GP-9020 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx20EH2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   K1c K2b K41 K43 K44 K46 K56 R70     0A1 A01 A02
4F, 4F1                                           T92                                 A04 A05 A08
e1*2001/116*0254*..,   89-257         265/30R20   G76 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56     A09 A12 A14
e1*2001/116*0276*..;                              T94                                 A21 Car Lim
e13*2007/46*1080*..                                                                   NBF X27 S01
Audi A6 Allroad        120-257        245/35R20   K1c K2b K43 T95                     0A1 A01 A02
4F, 4F1                120-257        255/35R20   K1c K2b K43 T93 T97                 A04 A05 A08
e1*2001/116*0254*..;   120-257        265/30R20   K1c K2c K43 T94                     A09 A12 A14
e13*2007/46*1080*..                                                                   A21 K41 K42
                                                                                      K44 K46 X28
                                                                                      S01
Audi A8                154-257        245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                 0A1 A01 A02
4E                     154-257        245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99         A04 A05 A08
e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72         A09 A12 A14
e1*2001/116*0246*..    154-331        255/35R20   K1c K2b T93 T97                     A21 BnK Lim
                       154-331        265/35R20   K1c K2b K41 T95 T99                 NBF V20 S01
                       154-331        275/35R20   K1c K2b K41 K44 K46
Audi A8                110-309        245/40R20   G01 K1a K2b K46 K56 T95             0A1 A01 A02
D2                     110-309        255/35R20   K1c K2b K44 K46 K56 T93 T97         A04 A05 A08
G850,                  110-309        275/35R20   K2c K44 K46 K56 R03                 A09 A12 A14
e1*93/81*0005*..;                                                                     A21 K41 K45
e1*98/14*0005*..                                                                      NBF R21 V20
                                                                                      S01
Audi Q3                100-155        225/35R20   T90                                 0A1 A02 A04
8U, 8U1                100-155        235/35R20   A01 K1a K2b T92                     A05 A08 A09
e1*2007/46*0591*..;    100-155        245/30R20   A01 K1a K2b K6v T90                 A12 A14 A21
e13*2007/46*1163*..    100-155        245/35R20   A01 K1a K2b K6v                     A57 S03
                       100-155        255/30R20   A01 K1c K2b K6w T92
                       100-155        255/35R20   A01 K1c K2b K6w
                       100-155        265/30R20   A01 K1c K2c K6w
                       100-155        265/35R20   A01 K1c K2c K6w
Audi Q3                100-155        225/35R20   T90                                 0A1 A02 A04
8U, 8U1                100-155        235/35R20   T92                                 A05 A08 A09
e1*2007/46*0591*..;    100-155        245/30R20   A01 K6v T90                         A12 A14 A21
e13*2007/46*1163*..    100-155        245/35R20   A01 K6v                             A57 KMV S03
- mit Radhaus-         100-155        255/30R20   A01 K6w T92
  Verbreiterungen      100-155        255/35R20   A01 K6w
                       100-155        265/30R20   A01 K1a K1b K2b K6w
                       100-155        265/35R20   A01 K1a K1b K2b K6w
Audi RS6               426            265/35R20                                       0A1 A02 A04
4F                     426            275/35R20   A01 K1c K27 K2c K30 K41 K44 K46     A05 A08 A09
e1*2001/116*0276*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      BnK Car J39
                                                                                      Lim R21 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat Alltrack      103-155        225/35R20    K1a K1b K2b K3s K5d K5w K6h K6y        0A1 A01 A02
3C, 3c                                              K8m T90                                A04 A05 A08
e1*2001/116*0307*..;    103-155        245/30R20    K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s        A09 A12 A14
e1*2007/46*0502*..;                                 T90                                    A21 A56 Car
e1*2007/46*0547*..                                                                         KMV S01
- mit Radhaus- Ver-
breiterungen
VW Phaeton              165-331        245/40R20    K1c K2b R91 T95 T99 150                0A1 A01 A02
3D, 3d                  165-331        245/40R20    G01 K1c K2b T95 T99 150                A04 A05 A08
e1*98/14*0189*..;       165-331        275/35R20    K1c K2b K41 K46 T02 T98 150            A09 A12 A14
e1*2001/116*0189*..;    177            245/35R20    K1c K2b T95 150                        A21 BnK Lim
DE*2007/46*0452*..;     177,246        255/35R20    K1c K2b K41 T97 150                    V20 S01
e1*2007/46*0452*..
VW Tiguan               81-155         245/35R20    A01 K42                                0A1 A02 A04
5N                      81-155         245/35R20    Z19                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0450*..,    81-155         255/35R20    A01 K42                                A12 A14 A21
e1*2007/46*0487*..      81-155         255/35R20    Z19                                    KMV S02
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155         245/35R20    K1c K2b K42                            0A1 A01 A02
5N                      81-155         255/35R20    K1c K2c K42                            A04 A05 A08
e1*2001/116*                                                                               A09 A12 A14
0450*11-..;                                                                                A21 S02
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011
VW Tiguan               81-155         245/35R20    K1c K2c K42                            0A1 A01 A02
5N                      81-155         255/35R20    K1c K2c K42                            A04 A05 A08
e1*2001/116*                                                                               A09 A12 A14
0450*00-10;                                                                                A21 S02
e1*2007/46*
0487*00-01


Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9


A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbe-
dingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbeschei-
nigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim ent-
sprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorga-
ben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luft-
druck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9


G76     Ist die Reifengröße 255/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

J39   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 390
mm an Achse 1.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9


K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9


NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X27     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55047711 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 9 von 9




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. März 2014 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. März 2014




Bohlander                                                                     00207283.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    B24GP 9020

KBA                                                       48510



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                       ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                      nein

CUB Universal                                             Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Schrader EZ *                                             Gummi                        ja

Schrader EZ                                               Metall                       ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                      nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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