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Prüfbericht 366-0298-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000902
ANLAGE: 9.24                                                      Radtyp: D916
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 09.07.2018
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung         Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                   Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
916SX-5112B43571      PCD 5x112 CB          ohne                        57,1                    680     2150    06/18
                      57,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 8V
                                           140 Nm für Typ : GA
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/55R16 M+S 12K; 51G; 52J                       Cabrio; Limousine;
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           711; 714; 721; 73C;
                                                                                           74D; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*..       85 - 140 205/60R16 M+S     12K; 51G; 52J             10B; 11H; 11N; 51A;
                                               215/60R16         51G                       711; 714; 721; 73C;
                                               215/60R16 M+S     51G; 52J                  74D; 76V; 77E

Fahrzeughersteller                       : AUDI, VOLKSWAGEN
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
A1           e13*2007/46*1845*.. 85 - 140 215/60R16              12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           711; 714; 721; 73C;
                                                                                           74D; 76V; 77E
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Prüfbericht 366-0298-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000902
ANLAGE: 9.24                                                     Radtyp: D916
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 09.07.2018
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
						
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