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							                             Gutachten 366-0022-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51598
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: BX700PXB 7517
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 30.03.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 5

                             Fahrzeughersteller                          : AUDI, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7.5 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 52
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             BM1                 BM1                        FZ60 Ø66,6 - Ø57,1          57,1    Kunststoff     630     2075    03/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
§ 22 51598, Erweiterung 02




                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : KIT102
                                                                           ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89             51J                        Cabrio; Frontantrieb;
                                                              75 - 147 205/50R17 89Y            51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/45R17 91             51J                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       225/45R17 91                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110         205/50R17 89                                Sportback (4-türig);
                             8PA          e1*2001/116*0418*..                  215/45R17 87W    5ET                        S3; Schrägheck 2-
                             8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147         205/50R17 93                                türig;
                                                                               215/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      66 - 184 225/45R17 91                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                      66 - 195 205/50R17        51G; 52J                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                               225/45R17 91     52J                        74A; 74P
                                                                               M+S




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0022-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51598
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: BX700PXB 7517
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 30.03.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 5
                             Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 235/50R17 M+S 11A; 26P; 52J                       ab
                                                                        245/45R17 M+S 52J                                 e1*2001/116*0369*17;
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 76S; 76Z

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 51598, Erweiterung 02




                             Zubehör                                    : KIT102
                                                                          ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89                                        Nur Jetta
                                                                      215/45R17 91                                        (Stufenheck);
                                                                      225/45R17 91                                        Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                          73C; 74A; 74P; 76S

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0022-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51598
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: BX700PXB 7517
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 30.03.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 5
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51598, Erweiterung 02




                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0022-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51598
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: BX700PXB 7517
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 30.03.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 51598, Erweiterung 02




                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0022-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51598
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: BX700PXB 7517
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 30.03.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    8J
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                                    Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 290                    VA
                                          26P                      x = 330             y = 240                    VA
                                          27U                       y = 40             y = 140                    HA
                                          27V                       y = 40             y = 140                    HA
§ 22 51598, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 350       y = 290             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 290            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 350            21                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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