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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


                             Genehmigungsnummer: 51881                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   entfällt
                                   not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   NB8090
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 51881                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                   AT-1230 Wien

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   05.09.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0489-17-WIRD/N1
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 51881                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 29

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 51881                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   eine Ausführung kommt hinzu
                                   a version is added

                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        01.10.2018
                                   Date:
§ 22 51881, Erweiterung 01




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                   erhältlich ist.
                                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                           Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 23

                             Fahrzeughersteller                         : AUDI, AUDI AG, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 26
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             5112266645/WS 5112266645/WSX                   ohne                     66,45                      800     2400     05/18
                             X
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
§ 22 51881, Erweiterung 01




                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 12,8 mm,
                                                                          für Typ : F2; 4G; B8; B81; 4H; F8; 4G1
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C070; Radbefestigung: Serie
                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 12,8 mm, für
                                                                          Typ : 4L; 8R; 8R2; 4L1; 8R1; FY
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C070; Kit: B450L30517R13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
                                                                          145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                                          160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment
                                                                          180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment
                                                                          200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 248; 26P; 27I                    Nicht A4 Allroad
                             B81          e13*2007/46*1084*..          235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B;                   Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                     27B                                   ab MJ2016; AUDI S4
                                                              90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 245; 248; 26B;                   (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                     26N; 27B                              Limousine;
                                                              260      225/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J               Allradantrieb;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                              235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            27B; 52J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           77E



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 23
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y                                  A4 Allroad Quattro ab
                             B81          e13*2007/46*1084*..           245/40R19 94  11A; 26P; 27H                    MJ2016;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                     A5 Coupé (B9) ab
                             B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 260 245/35R19 93Y YBC                          MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                       Sportback (B9) ab
                                                                                                                       MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                       Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                       S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                                       MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       77E
§ 22 51881, Erweiterung 01




                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/40R19         51G                      Nur A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..                                                        Quattro bis MJ2015;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74D; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98  11A; 27I; 51J                    Nur A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P;              quattro;
                                                                                      27B                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 765
                             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94      11A; 245; 248; 26P;      A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..                               270; 5HI                 quattro; Kombi;
                                                                  100 - 245 235/40R19 92Y     11A; 26P; 5GM; 57E;      Stufenheck;
                                                                                              67H                      Allradantrieb;
                                                                           235/45R19 95       11A; 26P; 57E; 67K       Frontantrieb;
                                                                           245/40R19 98       11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              270                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  100 - 331 235/40R19 M+S     11A; 26P; 270; 52J       71K; 721; 725; 73C;
                                                                            235/45R19 M+S     11A; 26P; 270; 52J       74D
                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S     11A; 245; 248; 26P;
                                                                                              270; 52J




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 235/40R19 M+S         12I; 5GM; 52J            A7 Sportback; Coupe;
                             4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94          11A; 12A; 26P            4-türig;
                                                              140 - 331 235/40R19 M+S         12I; 52J                 Allradantrieb;
                                                                        235/45R19 M+S         12T; 51G; 52J            Frontantrieb;
                                                              309 - 331 245/40R19 M+S         11A; 12A; 26P; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 200 Nm; erhöhtes
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 Anzugsmoment 165
                                                                                                                       Nm;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                                                                                       74A; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 200 Nm; erhöhtes
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 Anzugsmoment 165
                                                                                                                       Nm;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 200 Nm; erhöhtes
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 Anzugsmoment 165
                                                                                                                       Nm;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 740




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 23
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107                                  ab
                                                                        265/50R19 106                                  e1*2001/116*0350*20;
                                                                        265/55R19 109 11A; 26P                         Allradantrieb;
                                                                        275/50R19 108 11A; 248; 26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74E; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107                                  ab
                                                                        265/50R19 106                                  e13*2007/46*1081*06;
                                                                        265/55R19 109 11A; 26P                         Allradantrieb;
                                                                        275/50R19 108 11A; 248; 26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74E; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
§ 22 51881, Erweiterung 01




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96                                    A6; Kombilimousine;
                                                                       235/45R19 99  11A; 248; 26P                     Limousine;
                                                                       235/50R19 99  11A; 24J; 248; 26B                Allradantrieb;
                                                                       245/45R19 98  11A; 245; 248; 26P                Frontantrieb;
                                                                       255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
                             F2             e1*2007/46*1801*..   210       235/50R19 99  11A; 26P                      A7 Sportback;
                                                                           245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/45R19 100 11A; 26P                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/50R19 99          11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/50R19 101         11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/45R19 100         11A; 26P                 721; 725; 73C; 74D




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                           Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 5 von 23
                             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J                       erhöhtes
                                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                              245/45R19 98  11A; 21P; 52J                 180 Nm; erhöhtes
                                                                              255/45R19 104 11A; 21P                      Anzugsmoment 145
                                                                                                                          Nm;
                                                                                                                          kurzer Radstand;
                                                                                                                          langer Radstand;
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                          73C; 74D; 740; 76T;
                                                                                                                          765

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24J; 248; 26N             erhöhtes
                                                                                                                    Anzugsmoment
                                                                              245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J 180 Nm; erhöhtes
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                                                                                    Anzugsmoment 165
                                                                                                                    Nm;
                                                                              255/50R19 103 11A; 241; 244; 246;     Q5; SQ5;
                                                                                            26J; 26P; 27I           Allradantrieb;
                                                                              265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                                                            26J; 26P; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                    740

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI AG, QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 12,8 mm,
                                                                          für Typ : B8
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C070; Radbefestigung: Serie
                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 12,8 mm,
                                                                          für Typ : FY
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C070; Kit: B450L30517R13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8
                                                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
                                                                          180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                           Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 6 von 23
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0447*.. 331             235/40R19          12T; 51G; 52J            RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                              245/35R19 93       12A; 52J                 Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74D; 76Z

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 235/55R19 101 11A; 24J; 248; 26N      erhöhtes
                                                                                                                    Anzugsmoment
                                                                              245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J 180 Nm; erhöhtes
                                                                                                                    Anzugsmoment 165
                                                                                                                    Nm;
                                                                              255/50R19 103 11A; 241; 244; 246;     Q5; Allradantrieb;
                                                                                            26J; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                                                              265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                                                                                    740

                             Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                             RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                                                                          RS5 Cabriolet bis
                                                                                                                          MJ2017;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74D; 76Z
                             B8             e1*2001/116*0447*..     331       235/40R19          12T; 51G; 52J            RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                              245/35R19 93       12A; 52J                 RS5 Cabriolet bis
                                                                                                                          MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74D; 76Z

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 12,8 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C070; Kit: B450L30517R13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 23
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103          12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/55R19 107          12O                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                       265/50R19 106          12A                      725; 73C; 74A; 77E
                                                                       265/55R19 109          12A
                                                                       275/50R19 108          12A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
§ 22 51881, Erweiterung 01




                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 23
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                         Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 10 von 23
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§ 22 51881, Erweiterung 01




                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          235/40R19
                                                  Hinterachse:                          265/35R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        235/45R19
                                                  Hinterachse:                        265/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 51881, Erweiterung 01




                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 23
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          245/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4L
                                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:      AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

                                    Variante(n):      ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 400                    VA
                                          26P                      x = 300             y = 350                    VA
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                    VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                    x = 400       y = 200            22                VA
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                          26N                    x = 400       y = 200             8                VA
                                          27H                    x = 270       y = 400             8                HA
                                          27F                    x = 270       y = 400            30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      B8
                                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300             20                VA
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                                          27F                   x = 300       y = 350             30                HA
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 23

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 180             y = 200                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                    x = 230       y = 250            28                VA
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                          26N                    x = 230       y = 250             8                VA
                                          27F                    x = 270       y = 350            27                HA
                                          27H                    x = 270       y = 350             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 23

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      FY
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:      Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 23

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):      Nur A6 allroad quattro

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                          26B                       x = 450             y = 270                   VA
                                          26P                       x = 400             y = 220                   VA
                                          27B                       x = 325             y = 390                   HA
                                          27I                       x = 275             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                    x = 450       y = 270             7                VA
                                          27H                    x = 325       y = 390             8                HA
                                          27F                    x = 325       y = 390            18                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 23

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      F2
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:      A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 300             20                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 23

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      B8
                                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27B                      x = 300             y = 350                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 21 von 23

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      F8
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:      A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                    HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 23

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      F2
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:      A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350              8                VA
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                          26J                   x = 250       y = 350             30                VA
                                          27H                   x = 200       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0489-17-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51881
                             ANLAGE: 29                                                        Radtyp: NB8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 23 von 23

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:      FY
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:      Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51881, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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