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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX17
                             Typ                             OX17 8018
                             Radgröße                        8.0Jx18 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             A1           OX17 8018 A1 / ohne Ring              5/112/66,6          20        950     2350

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52189
§ 22 52189, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX17 8018 (s.o.)
                             Radgröße                        8.0Jx18 H2
                             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                                            Art der
                             Nr.                               Bund     Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                       Befestigungsmittel
                                        Serienschraube        Kugel
                             S01                                                   140                   30                  -
                                           M14x1,5           D=28 mm
                                        Serienschraube        Kugel
                             S02                                                   160                   30                  -
                                           M14x1,5           D=28 mm
                                                              Kugel
                             S03       Schraube M14x1,5                            120                   30            RG.557F
                                                             D=28 mm

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A4 Allroad         100-180        225/45R18   A33 T91 T95                    A19 A99 Car
                             B8, B81                 100-180        225/50R18   A12                            KMV X80 S03
                             e1*2001/116*            100-180        235/45R18   A12
                             0430*10-41;             100-180        245/45R18   A12
                             13*2007/46*1084*..      100-180        255/45R18   A01 A12 K1a K1b K2b K6m
                             (FIN: WAUZZZ8K...)
                             Audi A4 Allroad         100-200        225/45R18   T91 T95                        A12 A19 A56
                             B8, B81                 100-200        225/50R18   A01 K1c K2b K4i K6z K8b        A99 Car KMV
                             e1*2001/116*            100-200        235/45R18   A01 K1a K2b                    S03
                             0430*40-..              100-200        245/45R18   A01 K1c K2b K4i K6z K8b
                             e13*2007/46*            100-200        255/45R18   A01 K1c K2c K4i K5w K6z K8l
                             1084*25-..
                             (FIN: WAUZZZF4...)
                             Audi A5                 100-195        225/45R18   R37 T91 T95                    A12 A19 A57
                             B8, B81                 100-195        235/40R18   R37 T91 T95                    A99 Cbo Cpe
                             e1*2001/116*            100-195        245/40R18                                  Flh V18 S03
§ 22 52189, Erweiterung 01




                             0430*00-49;             100-200        245/40R18   M+S
                             e13*2007/46*
                             1084*00-31
                             - Coupé, Cabrio
                             - Sportback
                             (FIN: WAUZZZ8T...,
                             WAUZZZ8F...,)
                             Audi A5                 100-210        225/45R18   A11 T91 T95                    A19 A57 A99
                             B8, B81                 100-210        235/40R18   A91 T91 T95                    Cbo Cpe Flh
                             e1*2001/116*            100-210        245/40R18   A01 A12 K2b                    V00 V18 S03
                             0430*43-..,
                             e13*2007/46*
                             1084*27-..
                             - Coupé, Cabrio
                             - Sportback
                             (FIN: WAUZZZF5...)
                             Audi A7 Sportback       140-245        235/50R18                                  A12 A19 A57
                             4G, 4G1                 140-245        245/45R18                                  A99 S03
                             e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/45R18
                             e13*2007/46*1147*..
                             - incl. Facelift 2014
                             Audi A7 Sportback       150-250        225/55R18                                  A12 A19 A57
                             F2                      150-250        235/50R18   A01 K2b                        A99 L06 MHy
                             e1*2007/46*1801*..;     150-250        235/55R18   A01 K2b                        S03
                             e1*2007/46*1840*..      150-250        245/50R18   A01 K2b K5c
                                                     150-250        255/45R18   A01 K2b K5c
                                                     150-250        255/50R18   A01 K1a K2b K5d K7c K8e
                             Audi A8                 150-320        235/55R18                                  A12 A19 A57
                             4H                      150-320        245/50R18   A01 K1a K2b                    A99 NBF S03
                             e1*2007/46*0284*..      150-320        255/50R18   A01 K1c K2b K3a
                             e1*2007/46*0398*..
                             Audi A8                 210, 250       235/55R18   K2b                            A01 A12 A19
                             F8                      210, 250       245/50R18   K1a K2b                        A56 A60 A99
                             e1*2007/46*1751*..      210, 250       255/50R18   K1c K2b K3a                    L06 MHy S03



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi Q5                 100-200        235/60R18   A01 K1c K2b                           A12 A19 A99
                             8R, 8R1, 8R2                                                                             S01
                             e1*2001/116*0473*..;
                             e1*2001/116*0497*..,
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             Audi Q5                 100-210        235/60R18   K1c K2b                               A01 A12 A19
                             FY                                                                                       A57 A99 S01
                             e1*2007/46*1550*..,
                             e1*2007/46*1685*..
                             Audi Q7                 155-185        235/65R18   A63 R09                               A19 A56 A99
                             4L, 4L1                 155-185        245/60R18   A63 R37                               L06 Z18 S02
                             e1*2001/116*            155-250        255/60R18   A12
                             0350*20-..;
                             0367*05-..;
                             e13*2007/46*
§ 22 52189, Erweiterung 01




                             1081*06-..
                             Audi S5                 245, 260       245/40R18   M+S T93 T97                           A12 A19 A56
                             B8, B81                 260            225/45R18   M+S R37                               A99 Cbo Cpe
                             e1*2001/116*            260            235/40R18   M+S R37                               Flh S03
                             0430*00-49,
                             e13*2007/46*
                             1084*00-31
                             - Coupé, Cabrio
                             - Sportback
                             (FIN: WAUZZZ8T...,
                             WAUZZZ8F...,)
                             Audi S5                 255, 260       245/40R18   K2b M+S                               A01 A12 A19
                             B8, B81                                                                                  A56 A99 Cbo
                             e1*2001/116*                                                                             Cpe Flh S03
                             0430*43-..,
                             e13*2007/46*
                             1084*27-..
                             - Coupé, Cabrio
                             - Sportback
                             (FIN: WAUZZZF5...)
                             VW Touareg (III)        170-250        235/65R18   A63                                   A19 A56 A99
                             CR                      170-250        245/60R18   A63                                   L06 S02
                             e1*2007/46*1827*..      170-250        255/60R18   A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 4 von 8
                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
§ 22 52189, Erweiterung 01




                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8
                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
§ 22 52189, Erweiterung 01




                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 8
                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                             zu befestigen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§ 22 52189, Erweiterung 01




                             K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6z     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm
                             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8l    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).


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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8
                             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                             Fahrzeugausführungen.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 52189, Erweiterung 01




                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                             Nr.   2   215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                             Nr.   3   225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr.   4   225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 8 von 8
                             X80    Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
                             oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 4. November 2019 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
§ 22 52189, Erweiterung 01




                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 4. November 2019




                             Laux                                                                 00331449.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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