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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 6


             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0201708

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Modell                           B40
             Typ                              B40-8020
             Radgröße                         8,0Jx20H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch (mm)     (mm)        (kg)
             P3           B40-8020 P3 / ohne Ring             5/112/66,6          28          930    2380


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                       52566
             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 52566




             Radtyp und Ausführung            B40-8020 (s.o.)
             Radgröße                         8,0Jx20H2
             Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)
             S01 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm    140                        30
             S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm    160                        30

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Audi
                                              Volkswagen

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi Q5                 100-200        235/45R20                                       A07 A12 A21
             8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                       A99 S01
             e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/45R20   A01 K1a
             e1*2001/116*0497*..,
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             Audi Q5                 100-200        235/45R20                                       A07 A12 A21
             8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                       A99 KMV S01
             e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/45R20
             e1*2001/116*0497*..;
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi Q5                 100-210        235/45R20                                       A07 A12 A21
             FY                      100-210        245/45R20   A01 K1a K2b                         A57 A99 S01
§ 22 52566




             e1*2007/46*1550*..,     100-210        245/45R20   K1v K2h
             e1*2007/46*1685*..      100-210        255/45R20   A01 K1a K1b K2b
             Audi Q7                 155-245        255/50R20   A63 M+S                             A07 A21 A56
             4L, 4L1                                                                                A99 L06 MHy
             e1*2001/116*                                                                           RQ7 S02
             0350*20-..;
             0367*05-..;
             e13*2007/46*
             1081*06-..
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi Q7                 155-245        255/50R20   A63                                 A07 A21 A56
             4L, 4L1                                                                                A99 B03 L06
             e1*2001/116*                                                                           MHy S02
             0350*20-..;
             0367*05-..;
             e13*2007/46*
             1081*06-..
             Audi SQ5                230-260        235/45R20   M+S                                 A07 A12 A21
             8R, 8R1                 230-260        245/45R20   M+S                                 A99 KMV S01
             e1*2001/116*0473*..;    230-260        255/45R20   M+S
             e13*2007/46*1083*..;
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi SQ5                260            235/45R20   A11 M+S                             A07 A21 A56
             FY                      260            245/45R20   A12 M+S                             A99 K1v K2h
             e1*2007/46*1550*..      260            255/45R20   A01 A12 K1b                         S01




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 6

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi SQ7              320           255/50R20     A63 M+S                              A07 A21 A56
             4L, 4L1                                                                                A99 B03 L06
             e1*2001/116*                                                                           S02
             0350*26-..;
             e13*2007/46*
             1081*12-..
             Audi SQ7              320           255/50R20     A63 M+S                              A07 A21 A56
             4L, 4L1                                                                                A99 L06 RQ7
             e1*2001/116*                                                                           S02
             0350*26-..;
             e13*2007/46*
             1081*12-..
             VW Touareg (III)      170, 210      255/50R20     A63                                  A07 A21 A56
             CR                                                                                     A99 L06 S02
             e1*2007/46*1827*..


             Allgemeine Hinweise
§ 22 52566




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
§ 22 52566




             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
             den.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
             satzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
§ 22 52566




             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
             satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreite-
             rungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 6


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 5. Februar 2019
§ 22 52566




             Bohlander                                                                   00312175.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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