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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7


                             Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                                68789 St.Leon-Rot
                                                                49 02 0341305


                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                             Modell                             C12
                             Typ                                C12 1022
                             Radgröße                           10,0Jx22H2
                             Zentrierart                        Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             C12 1022 21 61S     823/06 JF / ohne Ring         5/112/66,6          21          900    2400
§ 22 49241, Erweiterung 04




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                         49241
                             Herstellerzeichen                  CMS
                             Radtyp und Ausführung              C12 1022
                             Radgröße                           10,0Jx22H2
                             Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                      Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund              Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                                    (Nm)              (mm)
                             S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø28 mm      160               30              Serie
                             S02 Schraube M14x1,5                 Kugel Ø28 mm      120               30              Z102OR

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                         Audi
                                                                Volkswagen

                             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A7 Sportback     150-250        265/30R22   K1c K2b K5d K7i K8e T97             A01 A12 A16
                             F2                                                                                   A23 A57 L06
                             e1*2007/46*1801*..;                                                                  MHy S02
                             e1*2007/46*1840*..
                             Audi A8               150-368        265/30R22   K1c K2c K3a K5a K8b T97             A01 A12 A16
                             4H                                                                                   A23 A57 NBF
                             e1*2007/46*0284*..                                                                   S02
                             e1*2007/46*0398*..
                             Audi A8               210, 250       265/30R22   K1c K2c K3a K5d K8e K8x T97         A01 A12 A16
                             F8                                                                                   A23 A56 L06
                             e1*2007/46*1751*..                                                                   S02
                             Audi Q7               155-245        265/35R22   M+S T02 180                         A07 A12 A16
                             4L, 4L1               155-245        265/40R22   M+S 180                             A23 A56 L06
                             e1*2001/116*          155-245        275/35R22   M+S T04 180                         MHy RQ7
                             0350*20-..;           155-245        285/35R22   A01 K1a K2b K3b K5b T02 T06 180     S01
                             0367*05-..;           155-245        295/30R22   A01 K1c K2b K3b K7d T03 T99 180
§ 22 49241, Erweiterung 04




                             e13*2007/46*          155-245        295/35R22   A01 K1c K2b K3b K7d 180
                             1081*06-..            155-245        305/30R22   A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d R70
                             - mit Radhaus-                                   T01 T05 180
                               Verbreiterungen
                             Audi Q7               155-245        265/35R22   K1a K2b T02 180                     A01 A07 A12
                             4L, 4L1               155-245        265/40R22   K1a K2b 180                         A16 A23 A56
                             e1*2001/116*          155-245        275/35R22   K1c K2b T04 180                     L06 MHy S01
                             0350*20-..;           155-245        285/35R22   K1c K2c K3b K5b T02 T06 180
                             0367*05-..;           155-245        295/30R22   K1c K2c K3b K7d T03 T99 180
                             e13*2007/46*
                             1081*06-..
                             Audi Q8               170-250        265/40R22                                       A07 A12 A16
                             4L                    170-250        275/40R22                                       A23 A56 L06
                             e1*2001/116*          170-250        285/40R22                                       S01
                             0350*32-..            170-250        295/35R22
                                                   170-250        295/40R22
                                                   170-250        305/35R22
                             Audi S8               382, 445       265/30R22   K1c K2c K3a K5a K8b R21 T97         A01 A12 A16
                             4H                                                                                   A23 A56 NBF
                             e1*2007/46*0284*..                                                                   S02
                             e1*2007/46*0398*..
                             Audi SQ7              320            265/35R22   K1a K2b M+S T02 180                 A01 A07 A12
                             4L, 4L1               320            265/40R22   K1a K2b M+S 180                     A16 A23 A56
                             e1*2001/116*          320            275/35R22   K1c K2b M+S T04 180                 L06 S01
                             0350*26-..;           320            285/35R22   K1c K2c K3b K5b T02 T06 180
                             e13*2007/46*          320            295/30R22   K1c K2c K3b K7d T03 T99 180
                             1081*12-..
                             Audi SQ7              320            265/35R22   M+S T02 180                         A07 A12 A16
                             4L, 4L1               320            265/40R22   M+S 180                             A23 A56 L06
                             e1*2001/116*          320            275/35R22   M+S T04 180                         RQ7 S01
                             0350*26-..;           320            285/35R22   A01 K1a K2b K3b K5b T02 T06 180
                             e13*2007/46*          320            295/30R22   A01 K1c K2b K3b K7d T03 180
                             1081*12-..            320            295/35R22   A01 K1c K2b K3b K7d 180
                                                   320            305/30R22   A01 K1c K2b K3b K4i K6w K7d R70
                                                                              T01 T05 180

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Touareg (III)       170-250        265/35R22    K1a K2b T02                           A01 A07 A12
                             CR                     170-250        265/40R22    K1a K2b                               A16 A23 A56
                             e1*2007/46*1827*..     170-250        275/35R22    K1a K2b T00 T04                       L06 S01
                                                    170-250        285/35R22    K1c K2c K3b K5w K6w T02 T06
                                                    170-250        295/30R22    K1c K2c K3b K5w K6x T03 T99
                                                    170-250        295/35R22    K1c K2c K3b K5w K6x

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 49241, Erweiterung 04




                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
§ 22 49241, Erweiterung 04




                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 7

                             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§ 22 49241, Erweiterung 04




                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
                             Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                             gen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
                             stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
                             bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                             Fahrzeugs mitzuführen.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreite-
                             rungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 49241, Erweiterung 04




                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                         Seite 7 von 7


                             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 49241, Erweiterung 04




                             Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juli 2019 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 3. Juli 2019




                             Bohlander                                                                        00324109.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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