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							                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 22


                                             Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 28
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
                             1125286645/WS IR8090/WSX PCD112                ohne                     66,45                    1000     2450      01/17
                             X
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 51135, Erweiterung 02




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                           für Typ : B81; B8; 4H; 4G1; 4G
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: C017; Kit: B450L27517R14
                             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                           für Typ : 4L; GE; 8R2; 8R; 4L1; FY; 8R1
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie
                             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm, für Typ : F8; F2
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: C017; Kit: B450L27517R14
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
                                                                           140 Nm für Typ : FY
                                                                           145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                                           160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
                                                                           165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91             11A; 21P; 22B; 22H;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                 24J; 24M; 51J             AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                      100 - 245 245/35R19 93     11A; 21B; 22B; 22H;       Limousine;
                                                                                                 24J; 24M; 51J             Allradantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                           73C; 74A; 76T; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91           11A; 21P; 22B; 22H;     AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81          e13*2007/46*1084*..                                 24J; 24M; 51J           Kombi; Frontantrieb;
                                                                       245/35R19 93           11A; 21B; 22B; 22H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              24J; 24M; 51J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 76T; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W      11A; 26P; 27I           Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..            235/35R19 91Y      11A; 248; 26P; 27I      Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                  90 - 260 245/35R19 93Y      11A; 245; 248; 26B;     ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                              27B                     (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                  260      225/40R19 M+S      11A; 26P; 27I; 52J      Limousine;
                                                                           235/35R19 M+S      11A; 248; 26P; 27I; 52J Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R19 92Y                             A4 Allroad Quattro ab
                             B81            e13*2007/46*1084*..             245/40R19 94      11A; 26P; 27H           MJ2016;
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91      11A; 21P; 22B; 22H;     AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..                               24J; 24M; 5GG; 51J      Nicht A4 Allroad
                                                                  100 - 245 245/35R19 93      11A; 21B; 22B; 22H;     Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                              24J; 24M; 51J           MJ2016; Kombi;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 74A; 76T; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/40R19 94                              Nur A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..                                                       Quattro bis MJ2015;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/35R19 91       11A; 21P; 22B; 22H;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                              24J; 24M; 51J           Limousine;
                                                                           245/35R19 93       11A; 21B; 22B; 22H;     Frontantrieb;
                                                                                              24J; 24M; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 76T; 77E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 22
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                         A5 Coupé (B9) ab
                             B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC                              MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                       Sportback (B9) ab
                                                                                                                       MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                       Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                       S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                                       MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98  11A; 27I; 51J                    Nur A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/45R19 100 11A; 245; 27I                    quattro;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 765; AFY
                             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94      11A; 26P; 270; 5HI       A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 235/40R19 92Y     5GM; 57E; 67H            quattro; Kombi;
                                                                            235/45R19 95      57E; 67K                 Stufenheck;
                                                                            245/40R19 98      11A; 26P; 270            Allradantrieb;
                                                                  100 - 331 235/40R19 M+S     11A; 270; 52J            Frontantrieb;
                                                                            235/45R19 M+S     11A; 270; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S     11A; 26P; 270; 52J       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; AFY
                             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 M+S     5GM; 52J                 A7 Sportback; Coupe;
                             4G1            e13*2007/46*1147*..   140 - 245 245/40R19 94      11A; 26P                 4-türig;
                                                                  140 - 331 235/40R19 M+S     52J                      Allradantrieb;
                                                                            235/45R19 M+S     52J                      Frontantrieb;
                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S     11A; 26P; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; AFY

                             Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             GE           e1*2007/46*1914*..  158          255/55R19 107                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/50R19 106                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           265/55R19 109                               721; 725; 73C; 74D
                                                                           275/50R19 108 11A; 245; 248




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 22
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
§ 22 51135, Erweiterung 02




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107         12T                      ab
                                                                        265/50R19 106         12A                      e1*2001/116*0350*20;
                                                                        265/55R19 109         11A; 12A; 26P            Q7; Allradantrieb;
                                                                        275/50R19 108         11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 74E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107         12T                      ab
                                                                        265/50R19 106         12A                      e13*2007/46*1081*06;
                                                                        265/55R19 109         11A; 12A; 26P            Allradantrieb;
                                                                        275/50R19 108         11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 74E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 22
                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 225/45R19 96                           A6; Kombilimousine;
                                                                       235/45R19 99   11A; 26P                Limousine;
                                                                       235/50R19 99   11A; 245; 248; 26P      Allradantrieb;
                                                                       245/45R19 98   11A; 245; 248; 26P      Frontantrieb;
                                                                       255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/50R19 99                           A7 Sportback;
                                                                       245/45R19 98                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/45R19 100                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/50R19 99          11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/50R19 101         11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/45R19 100         11A; 26P                 721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
§ 22 51135, Erweiterung 02




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           245/45R19 98       11A; 21P; 52J            145 Nm; kurzer
                                                                           255/45R19          51G                      Radstand; langer
                                                                                                                       Radstand;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; 740; 745;
                                                                                                                       76T; 765; AFY

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101     11A; 245; 248; 26N            Q5; SQ5;
                                                                       245/50R19 101     11A; 24J; 244; 26N            Allradantrieb;
                                                                       255/50R19 103     11A; 241; 244; 246;           Frontantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         26J; 26P; 27I                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       740




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 6 von 22


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N            Q5; Allradantrieb;
                                                                              245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N            Frontantrieb;
                                                                              255/50R19 103 11A; 241; 244; 246;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            26J; 26P; 27I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                            26J; 26P; 27I                 740




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 245/55R19 103             12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/55R19 107             12O                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                       265/50R19 106             12A                      725; 73C; 74D; 77E
                                                                       265/55R19 109             12A
                                                                       275/50R19 108             12A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 22
                                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                   lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
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                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
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                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                          Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 10 von 22
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          235/40R19
                                                  Hinterachse:                          265/35R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        235/45R19
                                                  Hinterachse:                        265/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 22
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 51135, Erweiterung 02




                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                                  verwendet werden.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                                  (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 22
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          245/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      FY
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:      Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
§ 22 51135, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      B8
                                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27B                      x = 300             y = 350                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 180             y = 200                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                    x = 230       y = 250            28                VA
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                          26N                    x = 230       y = 250             8                VA
                                          27F                    x = 270       y = 350            27                HA
                                          27H                    x = 270       y = 350             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4L
                                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:      AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

                                    Variante(n):      ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 300             y = 350                    VA
                                          27I                      x = 260             y = 290                    HA
                                          26B                      x = 350             y = 400                    VA
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):      Nur A6 allroad quattro

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                          26P                       x = 400             y = 220                   VA
                                          27B                       x = 325             y = 390                   HA
                                          27I                       x = 275             y = 340                   HA
                                          26B                       x = 450             y = 270                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                    x = 325       y = 390             8                HA
                                          27F                    x = 325       y = 390            18                HA
                                          26N                    x = 450       y = 270             7                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                    VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                    x = 400       y = 200            22                VA
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                          26N                    x = 400       y = 200             8                VA
                                          27H                    x = 270       y = 400             8                HA
                                          27F                    x = 270       y = 400            30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      F8
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:      A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 250             y = 250                    HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                    HA
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      F2
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350              8                VA
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                          26J                   x = 250       y = 350             30                VA
                                          27H                   x = 200       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 21 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      B8
                                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300             20                VA
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                                          27F                   x = 300       y = 350             30                HA
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 22

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:      FY
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:      Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51135, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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