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							                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 9

                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9.50 J x 22 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 31
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                             WSX                 WSX                     ohne                        66,5                  1030     2450    10/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                                                       für Typ : F2
                             Zubehör                                 : B450L27517R14
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                       Typ : 4L; FY; 4L1
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : F2
                                                                       140 Nm für Typ : FY
                                                                       160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y       5LA                        ab
                                                              155 - 320 285/35R22 106Y       11A; 26P                   e1*2001/116*0350*20;
                                                              320       265/35R22 M+S        52J                        Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 74E; PDH

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245     265/35R22 102Y   5LA                        ab
                                                              155 - 320     285/35R22 106Y   11A; 26P                   e13*2007/46*1081*06;
                                                              320           265/35R22 M+S    52J                        Allradantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 74E; PDH
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 257 265/30R22 97   11A; 241; 244; 246;     A6; Kombilimousine;
                                                                                      247; 26B; 26N; 27H      Limousine;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                              73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97      11A; 24J; 248; 26N           Q5; SQ5;
                                                                       255/35R22 99      11A; 24J; 244; 26N           Allradantrieb;
                                                                       265/35R22 98      11A; 241; 244; 246;          Frontantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           285/30R22 101 11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         26B; 26J; 27B                73C; 74D

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51210, Erweiterung 02




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/35R22 97  11A; 24J; 248; 26N           Q5; Allradantrieb;
                                                                           255/35R22 99  11A; 24J; 244; 26N           Frontantrieb;
                                                                           265/35R22 98  11A; 241; 244; 246;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26J; 26P; 27I                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           285/30R22 101 11A; 24C; 244; 247;          73C; 74D
                                                                                         26B; 26J; 27B

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 255/40R22 103                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       265/35R22 102                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       285/35R22 102                                  73C; 74D; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51210, Erweiterung 02




                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1700kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 51210, Erweiterung 02




                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 9


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 300             y = 350                   VA
                                          27I                      x = 260             y = 290                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 400                   VA
§ 22 51210, Erweiterung 02
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 9 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:    Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
						
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