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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 9

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX17
                            Typ                             OX17 8018
                            Radgröße                        8.0Jx18 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            A1           OX17 8018 A1 / ohne Ring              5/112/66,6          20         950    2350

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52189
§22 52189, Erweiterung 03




                            Herstellerzeichen               OX-T
                            Radtyp und Ausführung           OX17 8018 (s.o.)
                            Radgröße                        8.0Jx18 H2
                            Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Serienschraube           Kugel       140                        30                 -
                                  M14x1,5                  D=28 mm
                            S02   Serienschraube           Kugel       160                        30                 -
                                  M14x1,5                  D=28 mm
                            S03   Schraube M14x1,5         Kugel       120                        30                 RG.557F
                                                           D=28 mm

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Audi
                                                            Volkswagen

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 9
                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Audi A4 Allroad         100-180        225/45R18   A33 T91 T95                    A19 A99 Car
                            B8, B81                 100-180        225/50R18   A12                            KMV X80 S03
                            e1*2001/116*            100-180        235/45R18   A12
                            0430*10-41;             100-180        245/45R18   A12
                            13*2007/46*1084*..      100-180        255/45R18   A01 A12 K1a K1b K2b K6m
                            (FIN: WAUZZZ8K...)
                            Audi A4 Allroad         100-210        225/45R18   T91 T95                        A12 A19 A56
                            B8, B81                 100-210        225/50R18   A01 K1c K2b K4i K6z K8b        A99 Car KMV
                            e1*2001/116*            100-210        235/45R18   A01 K1a K2b                    S03
                            0430*40-..              100-210        245/45R18   A01 K1c K2b K4i K6z K8b
                            e13*2007/46*            100-210        255/45R18   A01 K1c K2c K4i K5w K6z K8l
                            1084*25-..
                            (FIN: WAUZZZF4...)
                            Audi A5                 100-195        225/45R18   R37 T91 T95                    A12 A19 A57
                            B8, B81                 100-195        235/40R18   R37 T91 T95                    A99 Cbo Cpe
                            e1*2001/116*            100-195        245/40R18                                  Flh V18 S03
                            0430*00-49;             100-200        245/40R18   M+S
§22 52189, Erweiterung 03




                            e13*2007/46*
                            1084*00-31
                            - Coupé, Cabrio
                            - Sportback
                            (FIN: WAUZZZ8T...,
                            WAUZZZ8F...,)
                            Audi A5                 100-210        225/45R18   A11 T91 T95                    A19 A57 A99
                            B8, B81                 100-210        235/40R18   A91 T91 T95                    Cbo Cpe Flh
                            e1*2001/116*            100-210        245/40R18   A01 A12 K2b                    V00 V18 S03
                            0430*43-..,
                            e13*2007/46*
                            1084*27-..
                            - Coupé, Cabrio
                            - Sportback
                            (FIN: WAUZZZF5...)
                            - incl. Facelift 2019
                            Audi A7 Sportback       140-245        235/50R18                                  A12 A19 A57
                            4G, 4G1                 140-245        245/45R18                                  A99 S03
                            e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/45R18
                            e13*2007/46*1147*..
                            - incl. Facelift 2014
                            Audi A7 Sportback       150-250        225/55R18                                  A12 A19 A57
                            F2                      150-250        235/50R18   A01 K2b                        A99 L06 MHy
                            e1*2007/46*1801*..;     150-250        235/55R18   A01 K2b                        S03
                            e1*2007/46*1840*..      150-250        245/50R18   A01 K2b K5c
                                                    150-250        255/45R18   A01 K2b K5c
                                                    150-250        255/50R18   A01 K1a K2b K5d K7c K8e
                            Audi A8                 150-320        235/55R18                                  A12 A19 A57
                            4H                      150-320        245/50R18   A01 K1a K2b                    A99 NBF S03
                            e1*2007/46*0284*..      150-320        255/50R18   A01 K1c K2b K3a
                            e1*2007/46*0398*..
                            Audi A8                 210, 250       235/55R18   K2b                            A01 A12 A19
                            F8                      210, 250       245/50R18   K1a K2b                        A56 A60 A99
                            e1*2007/46*1751*..      210, 250       255/50R18   K1c K2b K3a                    L06 MHy NBF
                                                                                                              P40 S03


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 9
                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Audi Q5                 100-200        235/60R18   A01 K1c K2b                      A12 A19 A99
                            8R, 8R1, 8R2                                                                        S01
                            e1*2001/116*0473*..;
                            e1*2001/116*0497*..,
                            e13*2007/46*1083*..;
                            e13*2007/46*1179*..
                            - incl. Facelift 2012
                            Audi Q5                 100-210        235/60R18   K1c K2b                          A01 A12 A19
                            FY                                                                                  A57 A99 NoP
                            e1*2007/46*1550*..,                                                                 S01
                            e1*2007/46*1685*..
                            Audi Q5 TFSI e          185            235/60R18   K1c K2b                          A01 A12 A19
                            FY                                                                                  A56 A99 S01
                            e1*2007/46*1550*12-..
                            - Plug-in-Hybrid
                            Audi Q7                 155-185        235/65R18   A63 R09                          A07 A19 A56
                            4L, 4L1                 155-185        245/60R18   A63 R37                          A99 L06 Z18
§22 52189, Erweiterung 03




                            e1*2001/116*            155-250        255/60R18   A12                              S02
                            0350*20-..;
                            0367*05-..;
                            e13*2007/46*
                            1081*06-..
                            Audi S5                 245, 260       245/40R18   M+S T93 T97                      A12 A19 A56
                            B8, B81                 260            225/45R18   M+S R37                          A99 Cbo Cpe
                            e1*2001/116*            260            235/40R18   M+S R37                          Flh S03
                            0430*00-49,
                            e13*2007/46*
                            1084*00-31
                            - Coupé, Cabrio
                            - Sportback
                            (FIN: WAUZZZ8T...,
                            WAUZZZ8F...,)
                            Audi S5                 255, 260       245/40R18   K2b M+S                          A01 A12 A19
                            B8, B81                                                                             A56 A99 Cbo
                            e1*2001/116*                                                                        Cpe Flh S03
                            0430*43-..,
                            e13*2007/46*
                            1084*27-..
                            - Coupé, Cabrio
                            - Sportback
                            (FIN: WAUZZZF5...)
                            - incl. Facelift 2019
                            VW Touareg (III)        170-250        235/65R18   A63                              A07 A19 A56
                            CR                      170-250        245/60R18   A63                              A99 L06 S02
                            e1*2007/46*1827*..      170-250        255/60R18   A12

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 9
                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
§22 52189, Erweiterung 03




                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                            aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                            Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.




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                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 9
                            A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                            Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
§22 52189, Erweiterung 03




                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                            A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                            Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                            beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Cabrio-Limousine, Roadster.

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Coupé.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 9
                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§22 52189, Erweiterung 03




                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                            Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                            vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                            zu befestigen.

                            K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                            bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                            K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                            hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6z     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm
                            hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 9
                            K8l    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                            Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                            ohne Allradlenkung (4WS).

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                            NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                            NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            P40    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                            Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.
§22 52189, Erweiterung 03




                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 8 von 9
                            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                            Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                            V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse   Hinterachse

                            Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                            Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                            Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                            Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                            Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                            Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                            Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                            Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                            Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                            Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                            Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
                            Nr. 12   245/35R18     255/35R18
§22 52189, Erweiterung 03




                            Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                            Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                            Nr. 15   245/50R18     275/45R18
                            Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
                            Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
                            Nr. 18   255/50R18     285/45R18
                            Nr. 19   255/55R18     285/50R18
                            Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            X80    Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
                            oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 29. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52189 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049518 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18 H2 Typ OX17 8018
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 9 von 9

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 29. September 2020




                            Laux                                                                 00352315.DOC
§22 52189, Erweiterung 03




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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