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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                             Schleidener Straße 32
                                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                                             QM-Nr. 49 02 0201708

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          B40
                             Typ                             B40-9020
                             Radgröße                        9,0Jx20H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             P3           B40-9020 P3 / ohne Ring            5/112/66,6          33          920    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52673
                             Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             Radtyp und Ausführung           B40-9020 (s.o.)
                             Radgröße                        9,0Jx20H2
                             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm       140                        30
                             S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm       160                        30

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi Q5                 100-200        235/45R20                                  A07 A12 A21
                             8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                  A99 S01
                             e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/45R20   A01 K1a
                             e1*2001/116*0497*..,    100-200        275/40R20   A01 K1c K2b
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             Audi Q5                 100-200        235/45R20                                  A07 A12 A21
                             8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                  A99 KMV S01
                             e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/45R20
                             e1*2001/116*0497*..;
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             - mit Radhaus-
                                Verbreiterungen
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             Audi Q5                 100-210        235/45R20                                  A07 A12 A21
                             FY                      100-210        245/45R20   A01 K1a K2b                    A57 A99 NoP
                             e1*2007/46*1550*..,     100-210        245/45R20   K1v K2h                        S01
                             e1*2007/46*1685*..      100-210        255/40R20   A01 K1a K1b K2b
                                                     100-210        255/45R20   A01 K1a K1b K2b
                                                     100-210        265/40R20   A01 K1c K2b
                                                     100-210        265/45R20   A01 K1c K2b
                                                     100-210        275/40R20   A01 K1c K2c
                             Audi Q5 TSFI e          185            235/45R20   T00                            A07 A12 A21
                             FY                      185            245/45R20   A01 K1a K2b                    A56 A99 S01
                             e1*2007/46*1550*14..    185            245/45R20   K1v K2h
                             - PlugIn-Hybrid         185            255/40R20   A01 K1a K1b K2b
                                                     185            255/45R20   A01 K1a K1b K2b
                                                     185            265/40R20   A01 K1c K2b
                                                     185            265/45R20   A01 K1c K2b
                             Audi Q7                 155-250        255/50R20   M+S 182                        A07 A12 A21
                             4L, 4L1                 155-250        265/45R20   M+S                            A56 A99 L06
                             e1*2001/116*            155-250        275/45R20   M+S 184                        MHy RQ7 S02
                             0350*20-..;             155-250        285/45R20   182
                             0367*05-..;
                             e13*2007/46*
                             1081*06-..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Audi Q7                 155-250        255/50R20   R37 182                        A07 A12 A21
                             4L, 4L1                 155-250        265/45R20   R37                            A56 A99 L06
                             e1*2001/116*            155-250        275/45R20   184                            MHy S02
                             0350*20-..;             155-250        285/45R20   182
                             0367*05-..;
                             e13*2007/46*
                             1081*06-..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                         Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi SQ5                230-260        235/45R20     M+S                                     A07 A12 A21
                             8R, 8R1                 230-260        245/45R20     M+S                                     A99 KMV S01
                             e1*2001/116*0473*..;    230-260        255/45R20
                             e13*2007/46*1083*..;    230-260        275/40R20     A01 K1a
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Audi SQ5                255, 260       235/45R20     A11 M+S                                 A07 A21 A56
                             FY                      255, 260       245/45R20     A12 M+S                                 A99 K1v K2h
                             e1*2007/46*1550*..      255, 260       255/40R20     A01 A12 K1b                             S01
                                                     255, 260       255/45R20     A01 A12 K1b
                                                     255, 260       265/40R20     A01 A12 K1b
                                                     255, 260       265/45R20     A01 A12 K1b
                                                     255, 260       275/40R20     A01 A12 K1c K2b
                             Audi SQ7                320            255/50R20     M+S 182                                 A07 A12 A21
                             4L, 4L1                 320            265/45R20     M+S                                     A56 A99 L06
                             e1*2001/116*            320            275/45R20     M+S 184                                 S02
                             0350*26-..;
§ 22 52673, Erweiterung 03




                                                     320            285/45R20     182
                             e13*2007/46*
                             1081*12-..
                             Audi SQ7                320            255/50R20     M+S 182                                 A07 A12 A21
                             4L, 4L1                 320            265/45R20     M+S                                     A56 A99 L06
                             e1*2001/116*            320            275/45R20     M+S 184                                 RQ7 S02
                             0350*26-..;             320            285/45R20     182
                             e13*2007/46*
                             1081*12-..
                             VW Touareg (III)        170-310        255/50R20                                             A07 A12 A21
                             CR                      170-310        265/45R20                                             A56 A99 L06
                             e1*2007/46*1827*..      170-310        275/45R20                                             S02
                                                     170-310        285/45R20

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
                             der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
                             sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                             nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                            Seite 4 von 6
                             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                      V       W       Y
                             210 km/h                 100% 100% 100%
                             220 km/h                 97%     100% 100%
                             230 km/h                 94%     100% 100%
                             240 km/h                 91%     100% 100%
                             250 km/h                 -       95%     100%
                             260 km/h                 -       90%     100%
                             270 km/h                 -       85%     100%
                             280 km/h                 -       -       95%
                             290 km/h                 -       -       90%
                             300 km/h                 -       -       85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
                             ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                             verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             182     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                             zul. Achslast von 1820 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                             bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             184     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                             zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                             bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                             ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                             oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                             Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                             Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln
                             im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                          Seite 5 von 6
                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                             Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
                             S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                             Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                             vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                             E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                             Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
                             2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                             befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                             Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
                             fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K1v     Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                             Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
                             Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2h     Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                             Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06      Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                           Seite 6 von 6

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                             R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                             und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             RQ7     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen
                             bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                             verwendet werden.

                             S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                             verwendet werden.
§ 22 52673, Erweiterung 03




                             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 7. Mai 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                             Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                             gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                             Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                             Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
                             für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                             Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 7. Mai 2020




                             Bohlander                                                                         00343000.DOC
                             TS




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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