GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0201708
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B40
Typ B40-9020
Radgröße 9,0Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
P3 B40-9020 P3 / ohne Ring 5/112/66,6 33 920 2300
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52673
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 52673, Erweiterung 03
Radtyp und Ausführung B40-9020 (s.o.)
Radgröße 9,0Jx20H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 140 30
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 160 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q5 100-200 235/45R20 A07 A12 A21
8R, 8R1, 8R2 100-200 245/45R20 A99 S01
e1*2001/116*0473*..; 100-200 255/45R20 A01 K1a
e1*2001/116*0497*.., 100-200 275/40R20 A01 K1c K2b
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5 100-200 235/45R20 A07 A12 A21
8R, 8R1, 8R2 100-200 245/45R20 A99 KMV S01
e1*2001/116*0473*..; 100-200 255/45R20
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
§ 22 52673, Erweiterung 03
Audi Q5 100-210 235/45R20 A07 A12 A21
FY 100-210 245/45R20 A01 K1a K2b A57 A99 NoP
e1*2007/46*1550*.., 100-210 245/45R20 K1v K2h S01
e1*2007/46*1685*.. 100-210 255/40R20 A01 K1a K1b K2b
100-210 255/45R20 A01 K1a K1b K2b
100-210 265/40R20 A01 K1c K2b
100-210 265/45R20 A01 K1c K2b
100-210 275/40R20 A01 K1c K2c
Audi Q5 TSFI e 185 235/45R20 T00 A07 A12 A21
FY 185 245/45R20 A01 K1a K2b A56 A99 S01
e1*2007/46*1550*14.. 185 245/45R20 K1v K2h
- PlugIn-Hybrid 185 255/40R20 A01 K1a K1b K2b
185 255/45R20 A01 K1a K1b K2b
185 265/40R20 A01 K1c K2b
185 265/45R20 A01 K1c K2b
Audi Q7 155-250 255/50R20 M+S 182 A07 A12 A21
4L, 4L1 155-250 265/45R20 M+S A56 A99 L06
e1*2001/116* 155-250 275/45R20 M+S 184 MHy RQ7 S02
0350*20-..; 155-250 285/45R20 182
0367*05-..;
e13*2007/46*
1081*06-..
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Audi Q7 155-250 255/50R20 R37 182 A07 A12 A21
4L, 4L1 155-250 265/45R20 R37 A56 A99 L06
e1*2001/116* 155-250 275/45R20 184 MHy S02
0350*20-..; 155-250 285/45R20 182
0367*05-..;
e13*2007/46*
1081*06-..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi SQ5 230-260 235/45R20 M+S A07 A12 A21
8R, 8R1 230-260 245/45R20 M+S A99 KMV S01
e1*2001/116*0473*..; 230-260 255/45R20
e13*2007/46*1083*..; 230-260 275/40R20 A01 K1a
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Audi SQ5 255, 260 235/45R20 A11 M+S A07 A21 A56
FY 255, 260 245/45R20 A12 M+S A99 K1v K2h
e1*2007/46*1550*.. 255, 260 255/40R20 A01 A12 K1b S01
255, 260 255/45R20 A01 A12 K1b
255, 260 265/40R20 A01 A12 K1b
255, 260 265/45R20 A01 A12 K1b
255, 260 275/40R20 A01 A12 K1c K2b
Audi SQ7 320 255/50R20 M+S 182 A07 A12 A21
4L, 4L1 320 265/45R20 M+S A56 A99 L06
e1*2001/116* 320 275/45R20 M+S 184 S02
0350*26-..;
§ 22 52673, Erweiterung 03
320 285/45R20 182
e13*2007/46*
1081*12-..
Audi SQ7 320 255/50R20 M+S 182 A07 A12 A21
4L, 4L1 320 265/45R20 M+S A56 A99 L06
e1*2001/116* 320 275/45R20 M+S 184 RQ7 S02
0350*26-..; 320 285/45R20 182
e13*2007/46*
1081*12-..
VW Touareg (III) 170-310 255/50R20 A07 A12 A21
CR 170-310 265/45R20 A56 A99 L06
e1*2007/46*1827*.. 170-310 275/45R20 S02
170-310 285/45R20
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 4 von 6
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52673, Erweiterung 03
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
182 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1820 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
184 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln
im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 5 von 6
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
§ 22 52673, Erweiterung 03
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K1v Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 6 von 6
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NoP Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
§ 22 52673, Erweiterung 03
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Mai 2020 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. Mai 2020
Bohlander 00343000.DOC
TS
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim