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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  BLX-8519
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             Borbet
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                            LK112
               Radausführungskennz.:                                     LK112
               Radgröße:                                               8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 49548*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr.
               49547*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255        140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5242       160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,         9½Jx19H2,
                                                        ET40              ET40
               88 bis 199       Audi A4, A4 quattro     235/35R19         235/35R19                      A01) bis A10)
                                (Baureihe B8,                                                            BF1) E79) N245)
                                Limousine, Kombi,       245/35R19         245/35R19                      A01) bis A10)
                                außer S4)                                                                BF1) E79)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
§22 49548*08




               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                       ET40               ET40
               200 bis 245      Audi A4, S4            235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                  A01) bis A10)
                                (Baureihe B8,                                                            BF1) E79)
                                Limousine, Kombi)      245/35R19          245/35R19                      A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) E79)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,         9½Jx19H2,
                                                        ET40              ET40
               90 bis 210       Audi A4, A4 quattro     235/35R19         235/35R19                      A02) bis A10)
                                (Baureihe B9,                                                            BF1) E79a)
                                Limousine, Kombi)       245/35R19         245/35R19                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) E79a)
                                                           255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) E79a)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                       ET40               ET40
               251 bis 260      Audi S4                235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                  A02) bis A10)
                                (Baureihe B9,                                                            BF1) E79a) T91)
                                Limousine, Kombi )     245/35R19          245/35R19                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) E79a)
                                                           255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) E79a) T91)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49548*08




               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,         9½Jx19H2,
                                                        ET40              ET40
               100 bis 245      Audi A6                 235/40R19         235/40R19                      A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                                       BF1) E54) EB1) EB2) ER7)
                                                                                                         N245)
                                                           245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) E54) EB1) EB2) ER7)
                                                                                                         N255)
                                                           255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                           K13) K22) K73)                                BF1) E54) EB1) EB2) ER7)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,         9½Jx19H2,
                                                        ET40              ET40
               100 bis 195      Audi A6                 245/45R19         245/45R19                      A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,      A93a)                                            BF1) E21) EB3) EF0)
                                Frontantrieb)           255/40R19         255/40R19                      A01) bis A10)
                                                        A93a)                                            BF1) E21) EB3) EF0)
                                                        255/45R19         255/45R19                      A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) E21) EB3) EF0) GG3)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,         9½Jx19H2,
                                                        ET40              ET40
               150 bis 250      Audi A6                 245/45R19         245/45R19                      A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,      A93a)                                            A11) BF1) E21) E54) EB3)
                                Allradantrieb)                                                           EF0) ER6) N255)
                                                        255/40R19         255/40R19                      A01) bis A10)
                                                        A93a)                                            A11) BF1) E21) E54) EB3)
                                                                                                         EF0) ER7)
                                                           255/45R19              255/45R19              A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E21) E54) EB3)
                                                                                                         EF0) ER5) GG3)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
§22 49548*08




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2,        9½Jx19H2,
                                                         ET40             ET40
               100 bis 200      Audi Q5                  255/45R19        255/45R19                      A02) bis A10)
                                (ohne                                                                    BF2) EF0) ER5)
                                Serienverbreiterung)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx19H2,       9½Jx19H2,
                                                          ET40            ET40
               100 bis 200      Audi Q5                   255/45R19       255/45R19                      A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                                BF2) EF0) ER5)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2,        9½Jx19H2,
                                                         ET40             ET40
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19           255/50R19                      A01) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-    K03)                                            A11) BF2) E44) EB4) ER1)
                                Flaps vorne u. hinten)   265/45R19        265/45R19                      A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E44) EB4) ER4)
                                                           275/45R19              275/45R19              A01) bis A10)
                                                           K03)                                          A11) BF2) E44) EB4) ER3)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49548*08




               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2,        9½Jx19H2,
                                                         ET40             ET40
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                  A01) bis A10)
                                Sportback                K03)                                            BF2) EB4) ER2)
                                (ohne Verbreiterungs-    265/45R19 M+S    265/45R19 M+S                  A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                                                   BF2) EB4) ER4)
                                                         275/45R19 M+S    275/45R19 M+S                  A01) bis A10)
                                                         K03)                                            BF2) EB4) ER3)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                                e1*2007/46*1550*..
               FY                                e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2,        9½Jx19H2,
                                                          ET40             ET40
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19            255/50R19                     A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                                                     A11) BF2) E44) EB4) ER1)
                                Flaps vorne u. hinten)    265/45R19        265/45R19                     A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E44) EB4) ER4)
                                                           275/45R19              275/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E44) EB4) ER3)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                                e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2,        9½Jx19H2,
                                                          ET40             ET40
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5             255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                 A02) bis A10)
                                Sportback                                                                BF2) EB4) ER2)
                                (mit Verbreiterungs-      265/45R19 M+S    265/45R19 M+S                 A02) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                                                   BF2) EB4) ER4)
                                                          275/45R19 M+S    275/45R19 M+S                 A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) EB4) ER3)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK112 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise
§22 49548*08




               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 49548*08




               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5242
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519



               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 4K0 615 106 AE mit belüfteter Scheibe Ø350x34 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. ACF006 mit belüfteter Scheibe Ø349x34 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
§22 49548*08




                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig
                    an Achse 1 bis zu einer Achslast von 1350 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1350
                    kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld
                    22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD8
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                    255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.
§22 49548*08




               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                      Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                      Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                      Freigängigkeit herzustellen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage CD8 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49548*08




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024