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							E858455112518




          Gutachten zur
              ABE

               Leichtmetallrad
                          E 858
                          5/120/45




AUTEC GmbH & Co. KG            Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                               Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25              info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt        www.autec-wheels.de
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              47059*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 18 H2


Typ:                         E 858



Inhaber der ABE              AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller:              DE-67105 Schifferstadt




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                              2
Nummer der ABE: 47059*01

Die ABE-Nr. 47059 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 18 H2, Typ E 858, in den
Ausführungen:

 Nr.             Ausführungsbezeichnung                        Zu-    max.   Loch-    Ein-
                                                  Mitten-
 der       Kennzeichnung      Kennzeichnung                 lässige Abroll- kreis-Ø  preß-
                                                  loch-Ø
 An-          auf dem            auf dem                    Radlast umfang in mm /   tiefe
                                                   in mm
lage            Rad            Zentrierring                   in kg  in mm Lochzahl in mm
 1         E 858 LK112      Nr.13 Ø70 – Ø57.1      57,1      880    2280    112/5       30
 2         E 858 LK112      Nr. 2 Ø70 – Ø66.6      66,6      880    2280    112/5       30
 3         E 858 LK120          ohne Ring          72,6      965    2255    120/5       45
 4         E 858 LK120          ohne Ring          74,1      965    2255    120/5       45
 5         E 858 LK130          ohne Ring          71,5      950    2280    130/5       55
 6         E 858 LK112      Nr.13 Ø70 – Ø57.1      57,1      880    2280    112/5       30
 7         E 858 LK112      Nr. 2 Ø70 – Ø66.6      66,6      880    2280    112/5       30

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtrags-
gutachtens Nr. 55078007 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen
GmbH, Lambsheim, vom 02.09.2008 festgehaltenen Angaben.

Flensburg, 09.10.2008
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55078007
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47059*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: QA 05 113 9096

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            E 858
Radgröße                       8,5Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
25             E 858 LK120/ohne Ring               5/120/72,6         45       965     2255

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47059
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          E 858 (s.o.)
Radgröße                       8,5Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel        Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5                  Kegel 60°      110               32
S02    Serien-Schraube M14x1,5 (1-tlg)   Kegel 60°      140               3 2,5
S03    Serien-Schraube M14x1,5 (2-tlg)   Kegel 60°      140               3 2,5

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55078007)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er Reihe         77-170         225/40R18         R35 T88 T89 T91 T92               A02 A04 A05
346C, 346R            77-170         235/40R18         A01 G01 K41 K49 K56 T91 T93       A08 A09 A12
e1*98/14,2001/116*    77-170         245/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 T88 T92       A16 A73 A82
0112, 0146*..         77-170         255/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 R35 T90       Cbo Cpe V18
                                                       T94                               S01
BMW 3er Reihe         77-170         225/40R18         T88 T89 T91 T92                   A02 A04 A05
346L                  77-170         235/40R18         A01 G01 K41 K49 K56 T91 T93       A08 A09 A12
e1*97/27*0097*..,     77-170         245/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 T88 T92       A16 A73 A82
e1*98/14*0097*..      77-170         255/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 T90 T94       Car Lim V18
                                                                                         S01
BMW 3er- Allrad       135-170        225/40R18         T88 T89 T91 T92                   A02 A04 A05
346X                  135-170        235/40R18         A01 G01 K41 K49 K56 T91 T93       A08 A09 A12
e1*98/14*,2001/116*   135-170        245/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 T88 T92       A16 A73 A82
0144*..               135-170        255/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 T90 T94       Car Lim V18
                                                                                         S01
BMW 3er-Compact       85-141         225/40R18         T88 T89 T91                       A02 A04 A05
346K                  85-141         235/40R18         A01 G01 K41 K45 K49 K56           A08 A09 A12
e1*98/14*0167*..,     85-141         245/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 T88 T89       A16 A73 A82
e1*2001/116*0167*..   85-141         255/35R18         A01 K42 K50 K56 R03               V18 S01
BMW X3                110-210        235/50R18         A12                               A02 A04 A05
X83                   110-210        245/45R18         A10                               A07 A08 A09
e1*2001/116*0249*..   110-210        255/45R18         A12                               A16 A82 V18
                                                                                         S02
BMW X5                135-235        255/50R18         R37                               A02 A04 A05
X53                   135-235        255/55R18                                           A07 A08 A09
e1*98/14*0153*..,     135-265        255/55R18         M+S                               A12 A16 A73
e1*2001/116*0153*..                                                                      A82 S03
BMW Z4                110-195        225/40R18                                           A02 A04 A05
Z85                   110-195        245/35R18         R03                               A08 A09 A12
e1*2001/116*0219*..   110-195        255/35R18         A01 K50 R03                       A16 A82 Cbo
                                                                                         Cpe V18 S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 3 von 7

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A82     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 4 von 7

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite
1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 5 von 7

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite
1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 6 von 7

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/45R18      225/40R18
Nr. 2    215/35R18      245/30R18, 255/30R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      275/40R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 12   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 13   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 14   245/50R18      275/45R18
Nr. 15   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 16   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   255/50R18      285/45R18
Nr. 18   255/55R18      285/50R18
Nr. 19   265/35R18      315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 7 von 7

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 2.September 2008




Haasis                                                             00126549.DOC




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