E858455112518
Gutachten zur
ABE
Leichtmetallrad
E 858
5/120/45
AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25 info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 47059*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 18 H2
Typ: E 858
Inhaber der ABE AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller: DE-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47059*01
Die ABE-Nr. 47059 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 18 H2, Typ E 858, in den
Ausführungen:
Nr. Ausführungsbezeichnung Zu- max. Loch- Ein-
Mitten-
der Kennzeichnung Kennzeichnung lässige Abroll- kreis-Ø preß-
loch-Ø
An- auf dem auf dem Radlast umfang in mm / tiefe
in mm
lage Rad Zentrierring in kg in mm Lochzahl in mm
1 E 858 LK112 Nr.13 Ø70 – Ø57.1 57,1 880 2280 112/5 30
2 E 858 LK112 Nr. 2 Ø70 – Ø66.6 66,6 880 2280 112/5 30
3 E 858 LK120 ohne Ring 72,6 965 2255 120/5 45
4 E 858 LK120 ohne Ring 74,1 965 2255 120/5 45
5 E 858 LK130 ohne Ring 71,5 950 2280 130/5 55
6 E 858 LK112 Nr.13 Ø70 – Ø57.1 57,1 880 2280 112/5 30
7 E 858 LK112 Nr. 2 Ø70 – Ø66.6 66,6 880 2280 112/5 30
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtrags-
gutachtens Nr. 55078007 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen
GmbH, Lambsheim, vom 02.09.2008 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 09.10.2008
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55078007
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47059*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ E 858
Radgröße 8,5Jx18H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
25 E 858 LK120/ohne Ring 5/120/72,6 45 965 2255
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47059
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung E 858 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx18H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 32
S02 Serien-Schraube M14x1,5 (1-tlg) Kegel 60° 140 3 2,5
S03 Serien-Schraube M14x1,5 (2-tlg) Kegel 60° 140 3 2,5
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55078007)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er Reihe 77-170 225/40R18 R35 T88 T89 T91 T92 A02 A04 A05
346C, 346R 77-170 235/40R18 A01 G01 K41 K49 K56 T91 T93 A08 A09 A12
e1*98/14,2001/116* 77-170 245/35R18 A01 K42 K50 K56 R03 T88 T92 A16 A73 A82
0112, 0146*.. 77-170 255/35R18 A01 K42 K50 K56 R03 R35 T90 Cbo Cpe V18
T94 S01
BMW 3er Reihe 77-170 225/40R18 T88 T89 T91 T92 A02 A04 A05
346L 77-170 235/40R18 A01 G01 K41 K49 K56 T91 T93 A08 A09 A12
e1*97/27*0097*.., 77-170 245/35R18 A01 K42 K50 K56 R03 T88 T92 A16 A73 A82
e1*98/14*0097*.. 77-170 255/35R18 A01 K42 K50 K56 R03 T90 T94 Car Lim V18
S01
BMW 3er- Allrad 135-170 225/40R18 T88 T89 T91 T92 A02 A04 A05
346X 135-170 235/40R18 A01 G01 K41 K49 K56 T91 T93 A08 A09 A12
e1*98/14*,2001/116* 135-170 245/35R18 A01 K42 K50 K56 R03 T88 T92 A16 A73 A82
0144*.. 135-170 255/35R18 A01 K42 K50 K56 R03 T90 T94 Car Lim V18
S01
BMW 3er-Compact 85-141 225/40R18 T88 T89 T91 A02 A04 A05
346K 85-141 235/40R18 A01 G01 K41 K45 K49 K56 A08 A09 A12
e1*98/14*0167*.., 85-141 245/35R18 A01 K42 K50 K56 R03 T88 T89 A16 A73 A82
e1*2001/116*0167*.. 85-141 255/35R18 A01 K42 K50 K56 R03 V18 S01
BMW X3 110-210 235/50R18 A12 A02 A04 A05
X83 110-210 245/45R18 A10 A07 A08 A09
e1*2001/116*0249*.. 110-210 255/45R18 A12 A16 A82 V18
S02
BMW X5 135-235 255/50R18 R37 A02 A04 A05
X53 135-235 255/55R18 A07 A08 A09
e1*98/14*0153*.., 135-265 255/55R18 M+S A12 A16 A73
e1*2001/116*0153*.. A82 S03
BMW Z4 110-195 225/40R18 A02 A04 A05
Z85 110-195 245/35R18 R03 A08 A09 A12
e1*2001/116*0219*.. 110-195 255/35R18 A01 K50 R03 A16 A82 Cbo
Cpe V18 S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:
Ventilfarbe: keine
Ventillänge [mm]: 43
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite
1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite
1) verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
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V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/45R18 225/40R18
Nr. 2 215/35R18 245/30R18, 255/30R18
Nr. 3 215/40R18 245/35R18
Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 5 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9 235/45R18 275/40R18
Nr. 10 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 11 245/35R18 255/35R18, 265/35R18
Nr. 12 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 13 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 14 245/50R18 275/45R18
Nr. 15 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 16 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr. 17 255/50R18 285/45R18
Nr. 18 255/55R18 285/50R18
Nr. 19 265/35R18 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2007.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55078007 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 2.September 2008
Haasis 00126549.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim