E8584551127xx
Gutachten zur
ABE
Leichtmetallrad
E 858
5/120 – ET 45
AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25 info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 47059*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 18 H2
Typ: E 858
Inhaber der ABE AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller: DE-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47059*03
Die ABE-Nr. 47059 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 18 H2 , Typ E 858, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55078007 (4.Ausfertigung) vom
23.07.2010 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
4, 7 (3. Ausfertigung)
5 (4. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-
Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 23.07.2010 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 17.08.2010
Im Auftrag
Andreas Thielke
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55078007 (4.Ausfertigung)
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47059*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55078007 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 3
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ E 858
Radgröße 8,5 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
Lochkreis- press last umfang Herstell-
(mm)/ Mitten- - tiefe (kg) (mm) datum
loch-ø (mm) (mm)
- E 858 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 30 880 2280 5/2007
LM-Nr. 13
T37 E 858 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 30 880 2280 11/2007
LM-Nr. 13
- E 858 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 30 880 2280 5/2007
LM-Nr. 2
T37 E 858 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 30 880 2280 11/2007
LM-Nr. 2
25 E 858 LK120/ohne Ring 5/120/72,6 45 965 2255 5/2007
27 E 858 LK120/ohne Ring 5/120/74,1 45 965 2255 5/2007
32 E 858 LK130/ohne Ring 5/130/71,5 55 950 2280 5/2007
Kennzeichnung
KBA-Nummer 47059
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung E 858 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx18H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55078007 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 3
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe Statische
(mm) Radlast
(kg)
5/112 215/35R18 30 880
5/120 215/35R18 45 965
5/130 215/35R18 55 950
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe Statische
(mm) Radlast
(kg)
5/130 285/60R18 55 970
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,8 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH im Juni 2007 durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Die mit „-“ gekennzeichneten Ausführungen wurden bis 31.10.2007 produziert.
Die mit „T37“ gekennzeichneten Ausführungen werden ab 01.11.2007 produziert.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55078007 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 3
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 29.05.2007
Zubehörzeichnung AUTEC-Z-001 06.08.2004
mit Änderung vom 25.01.2010
Radzeichnung DAE858-3101001 16.03.2007
mit Änderung vom 13.11.2009
Beschreibung - 19.07.2010
Verwendungen Anlage 1 bis 7
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 23.Juli 2010
Haasis 00153562.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55078007 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 4
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ E 858
Radgröße 8,5Jx18H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
27 E 858 LK120/ohne Ring 5/120/74,1 45 965 2255
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47059
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung E 858 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx18H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55078007 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55078007 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5 155-261 255/55R18 A10 193 A02 A04 A05
X70, X5, X-N1 155-300 255/55R18 A10 M+S 193 A08 A09 A16
e1*2001/116*0420*..; A82 BS8 KMV
e1*2007/46*0421*..; S01
e1*2007/46*0454*..
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5 155-261 255/55R18 A10 193 A02 A04 A05
X70, X5, X-N1 155-300 255/55R18 A10 M+S 193 A08 A09 A16
e1*2001/116*0420*..; A82 BS8 KOV
e1*2007/46*0421*..; S01
e1*2007/46*0454*..
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Auflagen und Hinweise
193 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zu-
lassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und
achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55078007 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 4
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
BS8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig an Fahr-
zeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 365 mm an Achse 1.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
breiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sie-
he Seite 1) verwendet werden.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH im Juni 2007 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23.07.2010 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2007.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47059 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55078007 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ E 858
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 4
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 23.Juli 2010
Haasis 00153560.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Pflegehinweise:
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschieden
haben.
Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegende
Pflegeanleitung befolgen:
Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen:
- Bremsstaub
- Schmutz
- Feuchtigkeit
- Salz
- Steinschlag
All diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen.
1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller
kann eine Felge beschädigt werden.
Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein
Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche
zu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen.
2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die
Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen
keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel)
verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben,
Bremsschläuche oder Radbolzen an.
3. Was gibt es sonst noch zu beachten
- Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des
Reinigers zu vermeiden.
- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom
Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden.
- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
Textilien in Kontakt kommen.
- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt
werden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen.
Schifferstadt, 23.10.2008
AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25 info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de