Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 1/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 Raddaten Radtyp : CA70638 Radausführung : Lk 120 B Radgröße nach Norm : 7 J x 16 H2 Einpreßtiefe in mm : 40 zulässige Radlast in kg : 630 zul. Abrollumfang in mm : 2100 Lochkreisdurchmesser in mm : 120 Lochzahl : 5 Mittenlochdurchmesser in mm : 72,5 mm Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad- schrauben M12x1,5, Schaftlänge mm, Kegelwinkel 60° Anzugsmoment : 110 Nm Spurweitenerhöhung : bis zu 18 mm Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 3’er, 205/55R16 A02) bis A10) 3’er Compact 225/45R16 225/50R16 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V09) F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5 RA-000345-O0-015-24x.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 2/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. / e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10) 225/45R16 225/50R16 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) V09) e1*93/81*0017*10E 840/970(1040) 5/120/72.5 Typ: 3/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10) (Benzin/Erdgasantrieb) 225/45R16 225/50R16 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) V09) e1*96/79*0084*02E 815/950(1050) 5/120/72.5 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 142 3’er Limousine 205/55R16 A02) bis A10) 3’er Touring 225/45R16 225/50R16 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V09) e1*93/81*0015*14E 900/1115(1150) 5/120/72.5 RA-000345-O0-015-24x.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 3/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 3’er Coupe 205/55R16 A02) bis A10) 3’er Cabrio 225/45R16 225/50R16 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V09) F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 3’er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10) 3’er Cabrio 225/45R16 225/50R16 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V09) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 RA-000345-O0-015-24x.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 4/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 125 BMW Roadster Z3 205/50R16 A02) bis A10) 205/55R16 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10) V02) 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) V09) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 bis 142 BMW Roadster Z3; 205/55R16 M+S A02) bis A10) BMW Coupe Z3 225/50R16 225/45R16 e1*93/81*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 3’er Limousine 205/55R16 A02) bis A10)E06)E26) 3’er Touring 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)E26) V09) e1*97/27*0097*16E 1000/1190(1265) 5/120/72.5 RA-000345-O0-015-24x.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 5/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 Typ: 346 C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 3’er Coupe 205/55R16 A02) bis A10)E06) 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V09) e1*2001/116*0112*15E 930/1065(1180) 5/120/72.5 Typ: 346 R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 141 3’er Cabrio 205/55R16 A02) bis A10)E06) 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V09) e1*2001/116*0146*13E 945/1100(1215) 5/120/72.5 Typ: 346 K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)E06) 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V09) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 RA-000345-O0-015-24x.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 6/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 Typ: 346 X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 3’er Limousine Allrad, 205/55R16 A02) bis A10)E06) 3’er Touring Allrad 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V09) e1*2001/116*0144*08E 1010/1150(1250) 5/120/72.5 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z4 225/50R16 A02) bis A10) E05) 205/55R16 E05) 205/55R16 M+S 225/50R16 M+S e1*2001/116*0219*06 790/850 5/120/72.5 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 1’er 195/55R16 M+S A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) 195/55R16 E53) 205/55R16 A01)K57) 215/50R16 A01)K03)K57) e1*2001/116*0287*11 905/1050(1160) 5/120/72.5 RA-000345-O0-015-24x.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 7/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 130 1’er 195/55R16 M+S A02) bis A10) (Coupe) 195/55R16 E53) 205/55R16 A01)K03)K04) 215/50R16 A01)K03)K04) 225/50R16 A01)K03)K04)K57)K64) 160 1’er 205/55R16 M+S A01) bis A10) (Coupe) K03)K04) 215/50R16 M+S 225/50R16 M+S A01)K57)K64) e1*2001/116*0352*03 905/1095(1205) 5/120/72.5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei- stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000345-O0-015-24x.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 8/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver- wendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor- geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön- nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforder- lich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E53) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu- schneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfänger- oberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche ent- sprechend zu kürzen. RA-000345-O0-015-24x.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810 Nr. : RA-000345-O0-015 Anlage-Nr. : 24 Seite : 9/9 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : CA70638 L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der Lenk- einschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. Fahrzeu- ge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits mit dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet. V02) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn 205/50R16 und hinten 225/45R16 Hersteller: Typ: Bridgestone RE71, Expedia S-01 Continental ContiSportContact, CZ91 Dunlop SP8000, SP9000 Goodyear Eagle F1/ GV/ ZR/ GS-D/ Ventura Michelin XGTV, SXGT, MXX3 Pirelli P700-Z, P5000, P Zero Asimmetrico Fulda alle Profile mit Geschwindigkeitsindex V und ZR Semperit Direction M800 Toyo 600F1 Yokohama AV1-50i Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V09) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 205/55R16 und hinten: 225/50R16 Hersteller: Typ: Goodyear Eagle F1 , E-NCT5, E-Ventura Pirelli P6000, P7000, P Zero Asi.,P700-Z N1 FR Continental ContiSportContact N1, ContiSportContact Uniroyal rallye RTT 2 Dunlop SP Sport 2000 E, SP 2000, SP Sport 2020 E, SP Sport 9000, SP Sport 9090 Michelin MXM, MXX3, XGTV, SX GT Yokohama S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509 Semperit Direction M800,Direction-Grip M828 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage 24 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA70638 des Antragstellers Borbet. Essen, 02. Mai 2008 RA-000345-O0-015 RA-000345-O0-015-24x.doc