Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810
Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 1/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
Raddaten
Radtyp : CA70638
Radausführung : Lk 120 B
Radgröße nach Norm : 7 J x 16 H2
Einpreßtiefe in mm : 40
zulässige Radlast in kg : 630
zul. Abrollumfang in mm : 2100
Lochkreisdurchmesser in mm : 120
Lochzahl : 5
Mittenlochdurchmesser in mm : 72,5 mm
Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad-
schrauben M12x1,5, Schaftlänge mm, Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment : 110 Nm
Spurweitenerhöhung : bis zu 18 mm
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 3’er, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Compact
225/45R16
225/50R16
L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V09)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5
RA-000345-O0-015-24x.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810
Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 2/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. / e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)
225/45R16
225/50R16
L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
V09)
e1*93/81*0017*10E 840/970(1040) 5/120/72.5
Typ: 3/CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)
(Benzin/Erdgasantrieb)
225/45R16
225/50R16
L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
V09)
e1*96/79*0084*02E 815/950(1050) 5/120/72.5
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 3’er Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Touring
225/45R16
225/50R16
L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V09)
e1*93/81*0015*14E 900/1115(1150) 5/120/72.5
RA-000345-O0-015-24x.doc
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Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 3/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 3’er Coupe 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Cabrio
225/45R16
225/50R16
L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V09)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 3’er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Cabrio
225/45R16
225/50R16
L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V09)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
RA-000345-O0-015-24x.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810
Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 4/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 125 BMW Roadster Z3 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V02)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
V09)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 142 BMW Roadster Z3; 205/55R16 M+S A02) bis A10)
BMW Coupe Z3
225/50R16
225/45R16
e1*93/81*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 3’er Limousine 205/55R16 A02) bis A10)E06)E26)
3’er Touring
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)E26)
V09)
e1*97/27*0097*16E 1000/1190(1265) 5/120/72.5
RA-000345-O0-015-24x.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810
Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 5/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
Typ: 346 C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 3’er Coupe 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V09)
e1*2001/116*0112*15E 930/1065(1180) 5/120/72.5
Typ: 346 R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 141 3’er Cabrio 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V09)
e1*2001/116*0146*13E 945/1100(1215) 5/120/72.5
Typ: 346 K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V09)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
RA-000345-O0-015-24x.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810
Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 6/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
Typ: 346 X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 3’er Limousine Allrad, 205/55R16 A02) bis A10)E06)
3’er Touring Allrad
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V09)
e1*2001/116*0144*08E 1010/1150(1250) 5/120/72.5
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z4 225/50R16 A02) bis A10)
E05)
205/55R16
E05)
205/55R16 M+S
225/50R16 M+S
e1*2001/116*0219*06 790/850 5/120/72.5
Typ: 187
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 1’er 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(3-türig, 5-türig)
195/55R16
E53)
205/55R16
A01)K57)
215/50R16
A01)K03)K57)
e1*2001/116*0287*11 905/1050(1160) 5/120/72.5
RA-000345-O0-015-24x.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810
Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 7/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 130 1’er 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(Coupe)
195/55R16
E53)
205/55R16
A01)K03)K04)
215/50R16
A01)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K57)K64)
160 1’er 205/55R16 M+S A01) bis A10)
(Coupe) K03)K04)
215/50R16 M+S
225/50R16 M+S
A01)K57)K64)
e1*2001/116*0352*03 905/1095(1205) 5/120/72.5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei-
stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000345-O0-015-24x.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810
Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 8/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforder-
lich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfänger-
oberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche ent-
sprechend zu kürzen.
RA-000345-O0-015-24x.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XV zur ABE Nr. 45810
Nr. : RA-000345-O0-015
Anlage-Nr. : 24
Seite : 9/9 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : CA70638
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der Lenk-
einschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. Fahrzeu-
ge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits mit dieser
Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet.
V02) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung
nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt
worden: vorn 205/50R16 und hinten 225/45R16
Hersteller: Typ:
Bridgestone RE71, Expedia S-01
Continental ContiSportContact, CZ91
Dunlop SP8000, SP9000
Goodyear Eagle F1/ GV/ ZR/ GS-D/ Ventura
Michelin XGTV, SXGT, MXX3
Pirelli P700-Z, P5000, P Zero Asimmetrico
Fulda alle Profile mit Geschwindigkeitsindex V und ZR
Semperit Direction M800
Toyo 600F1
Yokohama AV1-50i
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V09) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung
nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt
worden: vorn: 205/55R16 und hinten: 225/50R16
Hersteller: Typ:
Goodyear Eagle F1 , E-NCT5, E-Ventura
Pirelli P6000, P7000, P Zero Asi.,P700-Z N1 FR
Continental ContiSportContact N1, ContiSportContact
Uniroyal rallye RTT 2
Dunlop SP Sport 2000 E, SP 2000, SP Sport 2020 E, SP Sport 9000, SP
Sport 9090
Michelin MXM, MXX3, XGTV, SX GT
Yokohama S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509
Semperit Direction M800,Direction-Grip M828
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage 24 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die
Sonderräder Typ CA70638 des Antragstellers Borbet.
Essen, 02. Mai 2008
RA-000345-O0-015
RA-000345-O0-015-24x.doc