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							Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.      Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)      datum
AVAS9BP20726 PCD120 ET20                     Ø74.1 Ø72.6                  72,6    Kunststoff    705      2178      10/10
AVAS9BP20726 PCD120 ET20                     Ø74.1 Ø72.6                  72,6    Kunststoff    730      2105      10/10
AVAS9HA20726 PCD120 ET20                     Ø74.1 Ø72.6                  72,6    Kunststoff    730      2105      10/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : M346; 3K-N1; X-N1; 3K; ZR; 390L; BMW 7/1; 392C; Z89;
                                           M5/H; 7/G; 3C; 3L; 390X; 5/H; 560L; X1
Zubehör                                  : ZJB3 ww. OE-Schraube+ZJB0
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 7L; X3; 701; X-N1
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJB8
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : K-N1; 5L; 5K
Zubehör                                  : ZJB8 o. Serie(L=25/28mm)+ZJB0
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1K4
Zubehör                                  : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 765
Zubehör                                  : ZJB4 ww. OE-Schraube+ZJB0
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; M346; M5/H; 5/H; 7/G
                                           120 Nm für Typ : X-N1; X1; ZR; Z89; 1K4; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
                                           390X; 392C; 560L
                                           140 Nm für Typ : K-N1; X-N1; X3; 5K; 5L; 765
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
M346         e1*2001/116*0150*.., 252          225/45R17          51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
               e1*98/14*0150*..
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74C;
                                                                                              74P; 76B; 76Z




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    BMW M5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
M5/H         F022             232 - 250 235/45R17                 Limousine; 10N; 51G         Pkw geschlossen;
                              250       235/45R17                 Kombi; 10N; 51G; 52J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen               Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 147 235/40R17 90W      11A; 21P; 22I; 24J; 24M;         Facelift ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                             5GA                              September 2008; Ab
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 245/40R17 91       11A; 22I; 24M; 57F; 687          e1*2001/116*0308*09;
                                 85 - 225 225/45R17          11A; 21P; 24J; 24M; 51G          Touring;
                                          235/40R17 90Y      11A; 21P; 22I; 24J; 24M;         Heckantrieb;
                                                             5GA                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/40R17 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 687          721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74C; 74P; 76S
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 225/45R17     11A; 24J; 51G                     Nur bis
                                              235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M                e1*2001/116*0308*08;
                                              235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; 24M            Touring;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74C; 74P
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 190 235/40R17 90        11A; 21P; 24C; 24M          Nur bis
                                     85 - 225 225/45R17           11A; 24J; 51G               e1*2001/116*0308*08;
                                              235/40R17 90Y       11A; 21P; 24C; 24M          Limousine;
                                              235/45R17 93        11A; 21P; 22I; 24C; 24M     Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74C; 74P
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 200 235/40R17 90        11A; 21P; 22I; 24J; 24M     Facelift ab
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/45R17 91        11A; 21P; 24J; 24M          September 2008; Ab
                                              235/40R17 90Y       11A; 21P; 22I; 24J; 24M     e1*2001/116*0308*09;
                                              235/45R17 94        11A; 21P; 22I; 24J; 24M     Limousine;
                                              245/40R17 91        11A; 22I; 24M; 57F; 687     Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74C; 74P; 76S
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 200 225/45R17          11A; 24C; 24M; 51G          Coupe;
390X           e1*2001/116*0344*..             235/40R17 90Y      11A; 21P; 24C; 24M          Allradantrieb;
                                               235/45R17 94       11A; 21P; 22I; 24C; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                     120 - 225 225/45R17          11A; 24C; 24M; 51G; 52J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17          11A; 24C; 51G; 57E; 575     721; 725; 729; 73C;
                                               235/45R17 94       11A; 21P; 24C; 57E; 99A     74C; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/45R17 91           11A; 21P; 245; 248; 5GG
                                                                                     Ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..           225/45R17 94           11A; 21P; 245; 248 e1*2001/116*0344*06;
3L           e1*2007/46*0314*..            235/40R17 94           11A; 21P; 22I; 24J; 248
                                                                                     Touring; Limousine;
390X         e1*2001/116*0344*..           235/45R17 94           11A; 21P; 22H; 24J; 248
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                     74P; 76S
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 225/45R17     11A; 24C; 24M; 51G      Nur bis
                                               235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M      e1*2001/116*0344*05;
                                               235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Touring; Limousine;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74C; 74P
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/45R17     11A; 24J; 51G           Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..             235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     105 - 225 225/45R17     11A; 24J; 51G; 52J      721; 725; 729; 73C;
                                               225/45R17     11A; 24J; 51G; 57E; 575 74C; 74P
                                               235/45R17 93 11A; 21P; 24C; 57E; 57W
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 225/45R17      11A; 24J; 51G           Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..             235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     90 - 225 225/45R17      11A; 24J; 51G; 57E; 575 721; 725; 729; 73C;
                                               225/45R17     11A; 24J; 51G; 52J      74C; 74P
                                               235/45R17 93 11A; 21P; 24C; 57E; 57W

Verkaufsbezeichnung:    BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
5/H          E700             83 - 110 225/45R17-90                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                              83 - 125 235/45R17-93               11A; 362                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                       245/40R17-91               11A; 22B; 57F; 687       721; 725; 73C; 74C;
                                       255/40R17-94               11A; 22B; 22F; 57F; 66T; 74P
                                                                  68E; 683
                                     83 - 155 225/45R17           57E; 631
                                              235/45R17           11A; 362; 631
                                              245/40R17           11A; 22B; 57F; 631; 687
                                              255/40R17           11A; 22B; 22F; 57F; 631;
                                                                  66T; 68E; 683




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
5/H          E700/1           83 - 105 255/40R17-94               Touring; 11A; 22B; 22F;     Limousine; Touring;
                                                                  57F; 66T; 68E; 683          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     83 - 110 225/45R17-90        Limousine                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17-93        Limousine; 11A; 362; 691    721; 725; 73C; 74C;
                                              245/40R17-91        Limousine; 11A; 22B;        74P
                                                                  57F; 687
                                               255/40R17-94       Limousine; 11A; 22B;
                                                                  22F; 57F; 66T; 68E; 683
                                     83 - 160 235/45R17           Touring; 11A; 362; 631;
                                                                  691
                                     83 - 210 225/45R17           Touring; 57E; 631; 68E
                                     110 - 210 255/40R17          Touring; 10N; 11A; 22B;
                                                                  22F; 51G; 57F; 66T; 68E;
                                                                  683
                                     141 - 160 245/40R17          Limousine; 11A; 22B;
                                                                  57F; 631; 687
                                     141 - 210 225/45R17          Limousine; 57E; 631;
                                                                  68E; 687
                                               235/45R17          Limousine; 11A; 362;
                                                                  631; 691
                                               255/40R17          Limousine; 11A; 22B;
                                                                  22F; 57F; 631; 66T; 68E;
                                                                  683
                                     210       235/45R17          Touring; 11A; 362; 57E;
                                                                  631; 683; 691
5/H            E700/1                83 - 210 235/45R17           10N; 51G                    10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C; 74P
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 235/45R17 93       12R                         Limousine;
                                     110 - 270 225/50R17          12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17          12A; 51G                    51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74C; 74P; 744; 76S
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 235/45R17 93Y 12R; 5HA                         Kombi;
                                     110 - 270 225/50R17     12T; 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17     12A; 51G                         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74C; 74P; 744; 76S

Verkaufsbezeichnung:    BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
BMW 7/1      E296             138 - 162 235/45R17                 631                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/40R17                 11A; 22B; 22F; 57F; 631;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  66T; 683                    721; 725; 73C; 74C;
                                     220       235/45R17          57E; 631; 683               74P
                                               235/45R17          BDJ
                                               255/40R17          BDK; 11A; 22B; 22F;
                                                                  57F; 66T; 683




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
BMW 7/1      E296/1           138 - 160 235/45R17                 631                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/40R17                 11A; 22B; 22F; 57F; 631;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  66T; 683                    721; 725; 73C; 74C;
                                     210 - 220 235/45R17          57E; 631; 683               74P
                                               235/45R17          BDJ
                                               255/40R17          BDK; 11A; 22B; 22F;
                                                                  57F; 66T; 683
7/G            e1*93/81*0007*..,     105 - 142 225/55R17-97       51J                         Heckantrieb;
               e1*98/14*0007*..      105 - 240 255/45R17-98                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74C; 74P; 75I
765            e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 225/60R17           12T; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0172*..
                                     150 - 270 245/55R17          12T; 51G                    Schneeketten;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74C;
                                                                                              74P; 75I; 76S
765            e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 225/60R17           51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
               e1*98/14*0172*..
                                               235/55R17 99W 51J                              11H; 12A; 51A; 71C;
                                     150 - 270 245/55R17 102                                  71K; 721; 725; 729;
                                               255/50R17 101                                  73C; 74C; 74P; 75I;
                                                                                              76S

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/50R17 94            11A; 21B; 22B; 241; 244;    Nur BMW X1;
                                                                  246                         Allradantrieb;
                                               235/45R17 94       11A; 21B; 22I; 241; 244     Heckantrieb;
                                               245/45R17 95       11A; 21B; 22B; 241; 244;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  246                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74C; 74P; 744;
                                                                                              76S

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3,X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen               Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 120 - 190 205/65R17 96       11A; 245; 248; 52J; 56G          Nur BMW X3;
                                          225/60R17 99       11A; 24J; 244                    Allradantrieb;
                                          235/55R17 99       11A; 22I; 241; 244; 246;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             247                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/60R17 102 11A; 22I; 241; 244; 246;         721; 725; 73C; 74A;
                                                             247                              74P; 75I; 76S
                                               245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 244; 247
                                               255/55R17 104 11A; 21P; 22B; 24C; 244;
                                                             247




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3,X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/50R17 94            11A; 21B; 22B; 241; 244;    Nur BMW X1;
                                                                  246                         Allradantrieb;
                                               235/45R17 94       11A; 21B; 22I; 241; 244     Heckantrieb;
                                               245/45R17 95       11A; 21B; 22B; 241; 244;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  246                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74C; 74P; 744;
                                                                                              76S

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen               Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 205/65R17 96       11A; 245; 248; 52J; 56G          Nur BMW X3;
                                          225/60R17 99       11A; 24J; 244                    Allradantrieb;
                                          235/55R17 99       11A; 22I; 241; 244; 246;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             247                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/60R17 102 11A; 22I; 241; 244; 246;         721; 725; 73C; 74A;
                                                             247                              74P; 75I; 76S
                                               245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 244; 247
                                               255/55R17 104 11A; 21P; 22B; 24C; 244;
                                                             247

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  150 - 190 225/45R17 91           11A; 21N; 22I; 24J; 248     Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*.. 150 - 225 225/45R17 91           11A; 21N; 24J; 57E; 68E     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R17 90           11A; 21N; 22B; 241; 244;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  246                         721; 725; 729; 73C;
                                               235/45R17 94       11A; 21J; 22B; 241; 244;    74C; 74P; 76S; 97K
                                                                  246
                                               245/40R17 91       11A; 22B; 22H; 244; 57F;
                                                                  687
                                     150 - 250 225/45R17 91       11A; 21N; 22I; 24J; 248
                                               M+S

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K4          e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 205/50R17 89             11A; 22L; 24C; 24D; 26B; BMW 1er neu (F20
                                                                  26J; 27F; 56G            2011); Ab
                                               215/45R17 91       11A; 22M; 24C; 24D; 26J; e1*2007/46*0283*04;
                                                                  27B; 27F; 51J            Limousine;
                                               225/45R17 91       11A; 22L; 24C; 24D; 26J; Heckantrieb;
                                                                  27B; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R17 90       11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  26J; 27F                 721; 725; 73C; 74C;
                                               235/45R17 94       11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 74P; 76S
                                                                  26J; 27F
                                               245/40R17 91       11A; 22L; 24D; 27F; 57F;
                                                                  687




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 7 von 14
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 225 225/55R17 97            11A; 21P; 245; 248; 270     BMW 5er Touring;
                                          235/50R17 96            11A; 21B; 241; 246; 248;    Heckantrieb;
                                                                  270                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/50R17 99       11A; 21B; 24M; 241; 246;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  260; 271                    721; 725; 729; 73C;
                                               255/45R17 98       11A; 21B; 241; 246; 248;    74C; 74P; 75I; 76S
                                                                  270; 67D
                                               255/50R17 101      11A; 21B; 241; 244; 246;
                                                                  247; 260; 271
5K             e1*2007/46*0455*..    155 - 160 235/50R17 96       11A; 21B; 22H; 241; 246;    BMW 5er Touring;
                                                                  248                         Allradantrieb;
                                     155 - 230 225/55R17 97       11A; 21P; 22H; 245; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R17 96Y      11A; 21B; 22H; 241; 246;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  248                         721; 725; 729; 73C;
                                               245/50R17 99       11A; 21B; 21N; 22F;         74C; 74P; 75I; 76S
                                                                  24M; 241; 246
                                               255/45R17 98       11A; 21B; 22H; 241; 246;
                                                                  248
5L             e1*2007/46*0363*..    120 - 225 225/50R17 94Y      11A; 21P; 245; 248; 270     Stufenheck;
                                               225/55R17 97       11A; 21P; 245; 248; 270     Heckantrieb;
                                               235/50R17 96Y      11A; 21B; 241; 246; 248;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  270                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/50R17 99       11A; 21B; 24M; 241; 246;    721; 725; 729; 73C;
                                                                  260; 271                    74C; 74P; 75I; 76S
                                               255/45R17 98       11A; 21B; 241; 246; 248;
                                                                  270; 67D
                                               255/50R17 101      11A; 21B; 241; 244; 246;
                                                                  247; 260; 271
5L             e1*2007/46*0363*..    155 - 230 225/50R17 94Y      11A; 21P; 22H; 245; 248     Stufenheck;
                                               225/55R17 97       11A; 21P; 22H; 245; 248     Allradantrieb;
                                               235/50R17 96       11A; 21B; 22H; 241; 246;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  248                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/50R17 99       11A; 21B; 21N; 22F;         721; 725; 729; 73C;
                                                                  24M; 241; 246               74C; 74P; 75I; 76S
                                               255/45R17 98       11A; 21B; 22H; 241; 246;
                                                                  248

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen               Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 155 - 160 235/50R17 96       11A; 21B; 22H; 241; 246;         BMW 5er Touring;
                                                             248                              Allradantrieb;
                                     155 - 230 225/55R17 97 11A; 21P; 22H; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R17 96Y 11A; 21B; 22H; 241; 246;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             248                              721; 725; 729; 73C;
                                               245/50R17 99 11A; 21B; 21N; 22F;               74C; 74P; 75I; 76S
                                                             24M; 241; 246
                                               255/45R17 98 11A; 21B; 22H; 241; 246;
                                                             248




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen               Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 225 225/55R17 97       11A; 21P; 245; 248; 270          BMW 5er Touring;
                                          235/50R17 96       11A; 21B; 241; 246; 248;         Heckantrieb;
                                                             270                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             260; 271                         721; 725; 729; 73C;
                                               255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248;          74C; 74P; 75I; 76S
                                                             270; 67D
                                               255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244; 246;
                                                             247; 260; 271

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 190 245/55R17              11A; 22H; 22P; 245; 248;    Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                  51G                         beschussgeschütztes
                                           255/50R17 101          11A; 22H; 22Q; 24M; 245     Fz.; nicht
                                                                                              Hinterachslenkung;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 744; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
     genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
     genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/50R17
                    Hinterachse:                        255/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
691) Es sind nur solche Reifen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und
     Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 20 BMW, BMW AG                                              Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/45R17
                     Hinterachse:                          265/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
BDK) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.