Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum AVAS9BP20726 PCD120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 705 2178 10/10 AVAS9BP20726 PCD120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 730 2105 10/10 AVAS9HA20726 PCD120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 730 2105 10/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M346; 3K-N1; X-N1; 3K; ZR; 390L; BMW 7/1; 392C; Z89; M5/H; 7/G; 3C; 3L; 390X; 5/H; 560L; X1 Zubehör : ZJB3 ww. OE-Schraube+ZJB0 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7L; X3; 701; X-N1 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K-N1; 5L; 5K Zubehör : ZJB8 o. Serie(L=25/28mm)+ZJB0 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4 Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=27mm Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 765 Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schraube+ZJB0 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; M346; M5/H; 5/H; 7/G 120 Nm für Typ : X-N1; X1; ZR; Z89; 1K4; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L 140 Nm für Typ : K-N1; X-N1; X3; 5K; 5L; 765 Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M346 e1*2001/116*0150*.., 252 225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A; e1*98/14*0150*.. 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 76B; 76Z Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW M5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M5/H F022 232 - 250 235/45R17 Limousine; 10N; 51G Pkw geschlossen; 250 235/45R17 Kombi; 10N; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Facelift ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 5GA September 2008; Ab 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 245/40R17 91 11A; 22I; 24M; 57F; 687 e1*2001/116*0308*09; 85 - 225 225/45R17 11A; 21P; 24J; 24M; 51G Touring; 235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Heckantrieb; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R17 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 687 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 76S 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G Nur bis 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2001/116*0308*08; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M Nur bis 85 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G e1*2001/116*0308*08; 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M Limousine; 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Facelift ab 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M September 2008; Ab 235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0308*09; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Limousine; 245/40R17 91 11A; 22I; 24M; 57F; 687 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 76S 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G Coupe; 390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 225 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 11A; 24C; 51G; 57E; 575 721; 725; 729; 73C; 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 57E; 99A 74C; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 11A; 21P; 245; 248; 5GG Ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 e1*2001/116*0344*06; 3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Touring; Limousine; 390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 24J; 248 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76S 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G Nur bis 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2001/116*0344*05; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 11A; 24J; 51G Cabrio; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 105 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G; 52J 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 11A; 24J; 51G; 57E; 575 74C; 74P 235/45R17 93 11A; 21P; 24C; 57E; 57W 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 11A; 24J; 51G Coupe; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 90 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G; 57E; 575 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 11A; 24J; 51G; 52J 74C; 74P 235/45R17 93 11A; 21P; 24C; 57E; 57W Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5/H E700 83 - 110 225/45R17-90 10B; 11B; 11G; 11H; 83 - 125 235/45R17-93 11A; 362 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R17-91 11A; 22B; 57F; 687 721; 725; 73C; 74C; 255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 57F; 66T; 74P 68E; 683 83 - 155 225/45R17 57E; 631 235/45R17 11A; 362; 631 245/40R17 11A; 22B; 57F; 631; 687 255/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 66T; 68E; 683 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5/H E700/1 83 - 105 255/40R17-94 Touring; 11A; 22B; 22F; Limousine; Touring; 57F; 66T; 68E; 683 10B; 11B; 11G; 11H; 83 - 110 225/45R17-90 Limousine 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17-93 Limousine; 11A; 362; 691 721; 725; 73C; 74C; 245/40R17-91 Limousine; 11A; 22B; 74P 57F; 687 255/40R17-94 Limousine; 11A; 22B; 22F; 57F; 66T; 68E; 683 83 - 160 235/45R17 Touring; 11A; 362; 631; 691 83 - 210 225/45R17 Touring; 57E; 631; 68E 110 - 210 255/40R17 Touring; 10N; 11A; 22B; 22F; 51G; 57F; 66T; 68E; 683 141 - 160 245/40R17 Limousine; 11A; 22B; 57F; 631; 687 141 - 210 225/45R17 Limousine; 57E; 631; 68E; 687 235/45R17 Limousine; 11A; 362; 631; 691 255/40R17 Limousine; 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 66T; 68E; 683 210 235/45R17 Touring; 11A; 362; 57E; 631; 683; 691 5/H E700/1 83 - 210 235/45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P 560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/45R17 93 12R Limousine; 110 - 270 225/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 12A; 51G 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 744; 76S 560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/45R17 93Y 12R; 5HA Kombi; 110 - 270 225/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 12A; 51G 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BMW 7/1 E296 138 - 162 235/45R17 631 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 12A; 51A; 71C; 71K; 66T; 683 721; 725; 73C; 74C; 220 235/45R17 57E; 631; 683 74P 235/45R17 BDJ 255/40R17 BDK; 11A; 22B; 22F; 57F; 66T; 683 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BMW 7/1 E296/1 138 - 160 235/45R17 631 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 12A; 51A; 71C; 71K; 66T; 683 721; 725; 73C; 74C; 210 - 220 235/45R17 57E; 631; 683 74P 235/45R17 BDJ 255/40R17 BDK; 11A; 22B; 22F; 57F; 66T; 683 7/G e1*93/81*0007*.., 105 - 142 225/55R17-97 51J Heckantrieb; e1*98/14*0007*.. 105 - 240 255/45R17-98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 75I 765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 225/60R17 12T; 51G Reifen mit e1*98/14*0172*.. 150 - 270 245/55R17 12T; 51G Schneeketten; 10B; 10S; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 75I; 76S 765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 225/60R17 51G 10B; 10S; 11B; 11G; e1*98/14*0172*.. 235/55R17 99W 51J 11H; 12A; 51A; 71C; 150 - 270 245/55R17 102 71K; 721; 725; 729; 255/50R17 101 73C; 74C; 74P; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 241; 244; Nur BMW X1; 246 Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb; 245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3,X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 190 205/65R17 96 11A; 245; 248; 52J; 56G Nur BMW X3; 225/60R17 99 11A; 24J; 244 Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 22I; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 235/60R17 102 11A; 22I; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A; 247 74P; 75I; 76S 245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 244; 247 255/55R17 104 11A; 21P; 22B; 24C; 244; 247 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3,X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 241; 244; Nur BMW X1; 246 Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb; 245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 205/65R17 96 11A; 245; 248; 52J; 56G Nur BMW X3; 225/60R17 99 11A; 24J; 244 Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 22I; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 235/60R17 102 11A; 22I; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A; 247 74P; 75I; 76S 245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 244; 247 255/55R17 104 11A; 21P; 22B; 24C; 244; 247 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 150 - 190 225/45R17 91 11A; 21N; 22I; 24J; 248 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 150 - 225 225/45R17 91 11A; 21N; 24J; 57E; 68E 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 21N; 22B; 241; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 246 721; 725; 729; 73C; 235/45R17 94 11A; 21J; 22B; 241; 244; 74C; 74P; 76S; 97K 246 245/40R17 91 11A; 22B; 22H; 244; 57F; 687 150 - 250 225/45R17 91 11A; 21N; 22I; 24J; 248 M+S Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 205/50R17 89 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; BMW 1er neu (F20 26J; 27F; 56G 2011); Ab 215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24D; 26J; e1*2007/46*0283*04; 27B; 27F; 51J Limousine; 225/45R17 91 11A; 22L; 24C; 24D; 26J; Heckantrieb; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74C; 235/45R17 94 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 74P; 76S 26J; 27F 245/40R17 91 11A; 22L; 24D; 27F; 57F; 687 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 225 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; 270 BMW 5er Touring; 235/50R17 96 11A; 21B; 241; 246; 248; Heckantrieb; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 260; 271 721; 725; 729; 73C; 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 74C; 74P; 75I; 76S 270; 67D 255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271 5K e1*2007/46*0455*.. 155 - 160 235/50R17 96 11A; 21B; 22H; 241; 246; BMW 5er Touring; 248 Allradantrieb; 155 - 230 225/55R17 97 11A; 21P; 22H; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96Y 11A; 21B; 22H; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 248 721; 725; 729; 73C; 245/50R17 99 11A; 21B; 21N; 22F; 74C; 74P; 75I; 76S 24M; 241; 246 255/45R17 98 11A; 21B; 22H; 241; 246; 248 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 225 225/50R17 94Y 11A; 21P; 245; 248; 270 Stufenheck; 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; 270 Heckantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 260; 271 74C; 74P; 75I; 76S 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 270; 67D 255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271 5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 230 225/50R17 94Y 11A; 21P; 22H; 245; 248 Stufenheck; 225/55R17 97 11A; 21P; 22H; 245; 248 Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 21B; 22H; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R17 99 11A; 21B; 21N; 22F; 721; 725; 729; 73C; 24M; 241; 246 74C; 74P; 75I; 76S 255/45R17 98 11A; 21B; 22H; 241; 246; 248 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 160 235/50R17 96 11A; 21B; 22H; 241; 246; BMW 5er Touring; 248 Allradantrieb; 155 - 230 225/55R17 97 11A; 21P; 22H; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96Y 11A; 21B; 22H; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 248 721; 725; 729; 73C; 245/50R17 99 11A; 21B; 21N; 22F; 74C; 74P; 75I; 76S 24M; 241; 246 255/45R17 98 11A; 21B; 22H; 241; 246; 248 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 225 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; 270 BMW 5er Touring; 235/50R17 96 11A; 21B; 241; 246; 248; Heckantrieb; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 260; 271 721; 725; 729; 73C; 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 74C; 74P; 75I; 76S 270; 67D 255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271 Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 190 245/55R17 11A; 22H; 22P; 245; 248; Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. 51G beschussgeschütztes 255/50R17 101 11A; 22H; 22Q; 24M; 245 Fz.; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 744; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 691) Es sind nur solche Reifen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187 ANLAGE: 20 BMW, BMW AG Radtyp: AVAS Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. BDK) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.