Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
über die Erweiterung der Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124
COMMUNICATION
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt
concerning approval extended
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124
Nummer der Genehmigung: 000039 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Reifen Gundlach GmbH
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
RG11 7016
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 000039, Erweiterung 01
Approval No.:
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
7 J x 16 EH2+
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
31 mm ww. 34 mm ww. 40 mm
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment:
Radbefestigungsteile für Leichtmetallräder des Fahrzeugherstellers
mounting parts for light-alloy wheels delivered by the vehicle manufacturer
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
715 kg bei einem Abrollumfang von 2100 mm bei ET34 mm
715 kg with a tyre-tread circumference of 2100 mm by ET34 mm
715 kg bei einem Abrollumfang von 2050 mm bei ET31 mm und ET40 mm
715 kg with a tyre-tread circumference of 2050 mm by ET31 mm and ET40 mm
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
ab Mai 2010
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
DE-51105 Köln
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
21.08.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Nummer der Genehmigung: 000039, Erweiterung 01
Approval No.:
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
55 0747 10 (2.Ausfertigung)
9. Bemerkungen:
Remarks:
entfällt
not applicable
10. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
extension of range of application
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 24.09.2012
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Nummer der Genehmigung: 000039, Erweiterung 01
Approval No.:
15. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich
ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
1. Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
2. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
3. Beschreibungsunterlagen
Information package
Montageanleitung für Leichtmetallrad
RACY RG11 7016 E1 124R–000039
Montageanleitung
1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.
3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
entsprechen.
4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
werden.
5. Vor der Radmontage am Fahrzeug muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion
oder Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingeschmiert werden.
§ Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
§ Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
anzuschrauben.
§ Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
§ Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit
einem Drehmomentschlüssel anziehen.
§ Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.
7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
geprüften Version entspricht.
Pflegehinweise
§ Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
werden.
§ Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
beachten.
§ Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
GUTACHTEN zur ECE R124 000039
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074710 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16EH2+ Typ RG11 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B1 RG11 7016 B1 / ohne Ring 5/120/72,6 34 715 2100
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 25,5
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe 85-160 205/55R16 A10 A63 T91 T94 A04 A05 A09
390L, -/X 85-160 225/50R16 A12 T92 T93 A15 A21 B29
e1*2001/116* Car ECE Lim
0308*00-08, S01
0344*00-05
BMW 3er-Reihe 85-160 205/55R16 A10 A63 T91 T94 A04 A05 A09
390L, -/X, 3L, 3K, 3-V, 85-160 225/50R16 A12 T92 T93 A15 A21 B29
3K-N1 Car ECE Lim
e1*2001/116* S01
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
e1*2007/46*0315*..;
e1*2007/46*0559*..;
e24*2007/46*0022*..
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe 90-147 205/55R16 A10 A63 M+S T88 T91 A04 A05 A09
392C, 390X, 3C 90-147 225/50R16 A12 M+S T92 A15 A21 B29
(nur 320i, 320d, 323i) Cbo Cpe ECE
e1*2001/116*0346*.., S01
e1*2001/116*0344*..;
e1*2007/46*0316*..
- Coupé/Cabrio
Auflagen und Hinweise
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000039
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074710 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16EH2+ Typ RG11 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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A09 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A15 Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller
Schneeketten für diese Radreifenkombination freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers
sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
B29 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen auf dieser
Radgröße incl. Einpresstiefe auch serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegben ist.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000039
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074710 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16EH2+ Typ RG11 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Lambsheim, 21. August 2012
00183679.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim