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							                   Kraftfahrt-Bundesamt
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             MITTEILUNG

     E1      ausgestellt von:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             über die Erweiterung der Genehmigung
             für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124



             COMMUNICATION

             issued by:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             concerning approval extended
             of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124


Nummer der Genehmigung: 000039                     Erweiterung Nr.: 01
Approval No.                                       Extension No.


1.    Radhersteller:
      Wheel manufacturer:
      Reifen Gundlach GmbH

2.    Typbezeichnung des Rades:
      Wheel type designation:
      RG11 7016

2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
      Category of replacement wheels:
      Dimensionsgleiche Nachrüsträder
      pattern part replacement wheels

2.2   Werkstoff:
      Construction material:
      Aluminiumlegierung
      Aluminium alloy

2.3   Fertigungsverfahren:
      Method of production:
      gegossene Räder
      casted wheels
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000039, Erweiterung 01
Approval No.:

2.4   Kennung der Felgenkontur:
      Rim contour designation:
      7 J x 16 EH2+

2.5   Einpresstiefe des Rades:
      Wheel inset/outset:
      31 mm ww. 34 mm ww. 40 mm

2.6   Radbefestigung:
      Wheel attachment:
      Radbefestigungsteile für Leichtmetallräder des Fahrzeugherstellers
      mounting parts for light-alloy wheels delivered by the vehicle manufacturer

2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
      Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
      715 kg bei einem Abrollumfang von 2100 mm bei ET34 mm
      715 kg with a tyre-tread circumference of 2100 mm by ET34 mm

      715 kg bei einem Abrollumfang von 2050 mm bei ET31 mm und ET40 mm
      715 kg with a tyre-tread circumference of 2050 mm by ET31 mm and ET40 mm


3.    Name und Anschrift des Herstellers:
      Manufacturer‘s name and address:
      Reifen Gundlach GmbH
      DE-56316 Raubach

4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
      If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
      entfällt
      not applicable

5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
      Date on which the wheel was submitted for approval tests:
      ab Mai 2010

6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
      Technical Service responsible for carrying out the approval test:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
      der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51105 Köln

7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      21.08.2012
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000039, Erweiterung 01
Approval No.:

8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Number of report issued by that service:
      55 0747 10 (2.Ausfertigung)

9.    Bemerkungen:
      Remarks:
      entfällt
      not applicable

10.   Die Genehmigung wird erweitert
      Approval extended

11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      extension of range of application

12.   Ort:              DE-24932 Flensburg
      Place:

13.   Datum:            24.09.2012
      Date:

14.   Unterschrift:     Im Auftrag
      Signature:
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000039, Erweiterung 01
Approval No.:

15.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
      Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich
      ist.
      Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
      competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


      1.   Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
           Index to the information package

      2.   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
           Collateral clauses and instruction on right to appeal

      3.   Beschreibungsunterlagen
           Information package
               Montageanleitung für Leichtmetallrad

                 RACY        RG11 7016          E1    124R–000039

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.

  2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.

  5. Vor der Radmontage am Fahrzeug muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion
     oder Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingeschmiert werden.
      § Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
      § Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
      § Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
      § Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit
          einem Drehmomentschlüssel anziehen.
      § Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.

  6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.

  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.

  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
     Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
     dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.

  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
  §   Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
  §   Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
  §   Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
GUTACHTEN zur ECE R124 000039

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074710 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16EH2+ Typ RG11 7016
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
B1           RG11 7016 B1 / ohne Ring                5/120/72,6         34       715     2100


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°      110               25,5


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe             85-160         205/55R16     A10 A63 T91 T94                     A04 A05 A09
390L, -/X                 85-160         225/50R16     A12 T92 T93                         A15 A21 B29
e1*2001/116*                                                                               Car ECE Lim
0308*00-08,                                                                                S01
0344*00-05
BMW 3er-Reihe             85-160         205/55R16     A10 A63 T91 T94                     A04 A05 A09
390L, -/X, 3L, 3K, 3-V,   85-160         225/50R16     A12 T92 T93                         A15 A21 B29
3K-N1                                                                                      Car ECE Lim
e1*2001/116*                                                                               S01
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
e1*2007/46*0315*..;
e1*2007/46*0559*..;
e24*2007/46*0022*..
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe             90-147         205/55R16     A10 A63 M+S T88 T91                 A04 A05 A09
392C, 390X, 3C            90-147         225/50R16     A12 M+S T92                         A15 A21 B29
(nur 320i, 320d, 323i)                                                                     Cbo Cpe ECE
e1*2001/116*0346*..,                                                                       S01
e1*2001/116*0344*..;
e1*2007/46*0316*..
- Coupé/Cabrio


Auflagen und Hinweise

A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000039

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074710 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16EH2+ Typ RG11 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 2 von 3
A09    Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A63     Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller
Schneeketten für diese Radreifenkombination freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers
sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen auf dieser
Radgröße incl. Einpresstiefe auch serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegben ist.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ECE R124 000039

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074710 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16EH2+ Typ RG11 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Lambsheim, 21. August 2012


                                                                                        00183679.DOC




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