TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8074-A12-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 1 von 8 Hersteller O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MONACO Typ 01900 Radgröße 8,5 J x 20 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 204 01900 204 / XL-Ø72,56 5/120/72,6 20 950 2310 Kennzeichnungen Herstellerzeichen O.Z. Radtyp und Ausführung 01900 204 Radgröße 8,5 J x 20 EH2+ Einpresstiefe ET 20 Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 30 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 26 S05 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutachten Nr. 128074-A00-V01 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8074-A12-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T95 A02 A04 A05 HY 225, 235 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97 A06 A08 A09 e1*2007/46*0323*.. A12 A16 A21 - ohne Allradlenkung A58 L05 Lim S05 BMW 5er-GT 120-300 245/40R20 K1a K2b T99 A02 A04 A05 GT, K-N1 120-330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 A06 A08 A09 e1*2007/46*0215*..; A12 A16 A21 e1*2007/46*0508*.. Flh L05 NBF Gran Turismo S05 - ohne Allradlenkung BMW 5er-GT 120-300 245/40R20 K1a K2b T99 A02 A04 A05 GT, K-N1 120-330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 A06 A08 A09 e1*2007/46*0215*..; A12 A16 A21 e1*2007/46*0508*.. Flh L04 NBF Gran Turismo S05 - mit Allradlenkung BMW 5er-Reihe 110-200 245/30R20 R70 T90 A02 A04 A05 560L A06 A08 A09 e1*2001/116*0230*.. A12 A16 A21 A58 Lim S04 BMW 5er-Reihe 120-300 245/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T95 A02 A04 A05 5L 120-300 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97 A06 A08 A09 e1*2007/46*0363*.. A12 A16 A21 - ohne Allradlenkung A57 L05 Lim S05 BMW 5er-Reihe 120-300 245/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T95 A02 A04 A05 5L 120-300 255/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 A06 A08 A09 e1*2007/46*0363*.. T97 A12 A16 A21 - mit Allradlenkung A58 L04 Lim S05 BMW 5er-Touring 120-300 255/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 A02 A04 A05 5K, K-N1 T97 A06 A08 A09 e1*2007/46*0455*.., 150, 190 245/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e A12 A16 A21 e1*2007/46*0508*.. NoD T95 A58 Car F40 - mit Allradlenkung L04 S05 BMW 5er-Touring 120-300 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T97 A02 A04 A05 5K, K-N1 150, 190 245/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d NoD T95 A06 A08 A09 e1*2007/46*0455*.., A12 A16 A21 e1*2007/46*0508*.. A57 Car F40 - ohne Allradlenkung L05 S05 BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 K1c K2b T91 T95 A02 A04 A05 6C 230-330 255/35R20 K1c K2b T93 T97 A06 A08 A09 e1*2007/46*0562*.. A12 A16 A21 Cbo Cpe L06 S05 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8074-A12-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 7er ActiveHybrid 235 245/40R20 K1a K2b T99 A02 A04 A05 HY, 3-HY 235 255/35R20 K1c K2b T97 A06 A08 A09 e1*2007/46*0323*..; 235, 330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 A12 A16 A21 e1*2007/46*0586*.. 235, 330 255/35R20 K1c K2b M+S T97 A58 L05 NBF S05 BMW 7er-Reihe 105-240 255/35R20 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56 T93 A02 A04 A05 7/G T97 A06 A08 A09 e1*93/81*0007*.., A12 A16 A21 e1*98/14*0007*.. R21 S02 BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95 A02 A04 A05 701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99 A06 A08 A09 e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c K2b T97 A12 A16 A21 e1*2007/46*0276*.. L05 NBF S05 - ohne Allradlenkung BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95 A02 A04 A05 701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99 A06 A08 A09 e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c K2b K6g K6i K8g T97 A12 A16 A21 e1*2007/46*0276*.. L04 NBF S05 - mit Allradlenkung BMW 7er-Reihe 150-327 245/40R20 T95 T99 A02 A04 A05 765 150-327 255/35R20 T97 A06 A08 A09 e1*98/14,2001/116* A12 A16 A21 0172*00-06 S03 BMW 7er-Reihe 155-327 245/40R20 T99 A02 A04 A05 765 155-327 255/35R20 T97 A06 A08 A09 e1*2001/116* A12 A16 A21 0172*07-.. S03 BMW X1 85-190 225/35R20 K1c K2b T90 A02 A04 A05 X1, X-N1, X1-N1 85-190 245/30R20 K1c K2b K6v T90 A06 A08 A09 e1*2007/46*0275*..; A12 A16 A21 e1*2007/46*0454*..; S04 e24*2007/46*0024*.. BMW X3 100-230 245/40R20 K1a K1b K2b K6v T95 T99 A02 A04 A05 X3 100-230 255/35R20 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93 A06 A08 A09 e1*2007/46*0512*..; T97 A12 A16 A21 e1*2007/46*0454*.. S05 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8074-A12-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 4 von 8 A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8074-A12-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 5 von 8 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3k An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8074-A12-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 6 von 8 K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8074-A12-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 7 von 8 S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese beim TUV Rheinland Italy, im Dezember 2012 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 15. Januar 2013 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderradausführung 204 wird mit der Humpform EH2+ gefertigt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-8074-A12-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. Januar 2013 Pohl 00188901.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim