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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-8074-A12-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 8

Hersteller                       O.Z. Spa
                                 Via Cartigliana, 125/C
                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                 QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MONACO
Typ                              01900
Radgröße                         8,5 J x 20 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
204          01900 204 / XL-Ø72,56                 5/120/72,6         20        950    2310

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                O.Z.
Radtyp und Ausführung            01900 204
Radgröße                         8,5 J x 20 EH2+
Einpresstiefe                    ET 20
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                   26
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140                   30
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     120                   26
S05       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27,5

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 128074-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           12-8074-A12-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung   kW-Bereich       Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235         245/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T95            A02 A04 A05
HY                   225, 235         255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97        A06 A08 A09
e1*2007/46*0323*..                                                                   A12 A16 A21
- ohne Allradlenkung                                                                 A58 L05 Lim
                                                                                     S05
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   K1a K2b T99                        A02 A04 A05
GT, K-N1               120-330        245/40R20   K1a K2b M+S T99                    A06 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;                                                                  A12 A16 A21
e1*2007/46*0508*..                                                                   Flh L05 NBF
Gran Turismo                                                                         S05
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   K1a K2b T99                        A02 A04 A05
GT, K-N1               120-330        245/40R20   K1a K2b M+S T99                    A06 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;                                                                  A12 A16 A21
e1*2007/46*0508*..                                                                   Flh L04 NBF
Gran Turismo                                                                         S05
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          110-200        245/30R20   R70 T90                             A02 A04 A05
560L                                                                                  A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                                   A12 A16 A21
                                                                                      A58 Lim S04
BMW 5er-Reihe          120-300        245/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T95             A02 A04 A05
5L                     120-300        255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97         A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                                                    A12 A16 A21
- ohne Allradlenkung                                                                  A57 L05 Lim
                                                                                      S05
BMW 5er-Reihe          120-300        245/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T95 A02 A04 A05
5L                     120-300        255/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                T97                                 A12 A16 A21
- mit Allradlenkung                                                                   A58 L04 Lim
                                                                                      S05
BMW 5er-Touring        120-300        255/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 A02 A04 A05
5K, K-N1                                          T97                                 A06 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,    150, 190       245/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e     A12 A16 A21
e1*2007/46*0508*..                                NoD T95                             A58 Car F40
- mit Allradlenkung                                                                   L04 S05
BMW 5er-Touring        120-300        255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T97             A02 A04 A05
5K, K-N1               150, 190       245/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d NoD T95         A06 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,                                                                   A12 A16 A21
e1*2007/46*0508*..                                                                    A57 Car F40
- ohne Allradlenkung                                                                  L05 S05
BMW 6er-Reihe          230-330        245/35R20   K1c K2b T91 T95                     A02 A04 A05
6C                     230-330        255/35R20   K1c K2b T93 T97                     A06 A08 A09
e1*2007/46*0562*..                                                                    A12 A16 A21
                                                                                      Cbo Cpe L06
                                                                                      S05




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           12-8074-A12-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er ActiveHybrid   235            245/40R20    K1a K2b T99                           A02 A04 A05
HY, 3-HY               235            255/35R20    K1c K2b T97                           A06 A08 A09
e1*2007/46*0323*..;    235, 330       245/40R20    K1a K2b M+S T99                       A12 A16 A21
e1*2007/46*0586*..     235, 330       255/35R20    K1c K2b M+S T97                       A58 L05 NBF
                                                                                         S05
BMW 7er-Reihe          105-240        255/35R20    K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56 T93       A02 A04 A05
7/G                                                T97                                   A06 A08 A09
e1*93/81*0007*..,                                                                        A12 A16 A21
e1*98/14*0007*..                                                                         R21 S02
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20    A58 K1a K2b T95                       A02 A04 A05
701, 7L                155-400        245/40R20    K1a K2b T95 T99                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20    K1c K2b T97                           A12 A16 A21
e1*2007/46*0276*..                                                                       L05 NBF S05
- ohne Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20    A58 K1a K2b T95                       A02 A04 A05
701, 7L                155-400        245/40R20    K1a K2b T95 T99                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20    K1c K2b K6g K6i K8g T97               A12 A16 A21
e1*2007/46*0276*..                                                                       L04 NBF S05
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20    T95 T99                               A02 A04 A05
765                    150-327        255/35R20    T97                                   A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116*                                                                       A12 A16 A21
0172*00-06                                                                               S03
BMW 7er-Reihe          155-327        245/40R20    T99                                   A02 A04 A05
765                    155-327        255/35R20    T97                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A16 A21
0172*07-..                                                                               S03
BMW X1                 85-190         225/35R20    K1c K2b T90                           A02 A04 A05
X1, X-N1, X1-N1        85-190         245/30R20    K1c K2b K6v T90                       A06 A08 A09
e1*2007/46*0275*..;                                                                      A12 A16 A21
e1*2007/46*0454*..;                                                                      S04
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                 100-230        245/40R20    K1a K1b K2b K6v T95 T99               A02 A04 A05
X3                     100-230        255/35R20    K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93       A06 A08 A09
e1*2007/46*0512*..;                                T97                                   A12 A16 A21
e1*2007/46*0454*..                                                                       S05

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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Nummer                         12-8074-A12-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 8

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nummer                          12-8074-A12-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




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Nummer                         12-8074-A12-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 8

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-8074-A12-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 8

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese beim TUV Rheinland Italy, im
Dezember 2012 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 15. Januar 2013 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführung 204 wird mit der Humpform EH2+ gefertigt.




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Nummer                         12-8074-A12-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ 01900
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. Januar 2013




Pohl                                                                   00188901.DOC




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