Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 27
Fahrzeughersteller : BMW AG, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WF8080/W1 W1 Ø66.6-SX-Ø76 66,6 Kunststoff 651 2181 01/14
66,6
WF8080/W1 W1 Ø66.6-SX-Ø76 66,6 Kunststoff 670 2114 01/14
66,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : SX13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/50R18 12O; 51G ab
e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 74P; 75I; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : SX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 74P; 76Z;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 27
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 202; 171; 203; 210; 208; 209; 170; H0; 414; 210 K; 203 K;
203 CL
Zubehör : SX1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204 X; 204 K
Zubehör : SX1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Kugelbund)
Zubehör : SX4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 245G; 215; 204; 245; 212K; 230; 204 X; 211; 212; 204 K;
231; 172; 245G AMG; 207
Zubehör : SX4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209;
210; 210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 212; 212K; 230; 231; 245;
245G; 245G AMG; 414
150 Nm für Typ : 212; 215
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 76O;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 77E
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 27
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 76O;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 77E
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F; 52J Allradantrieb;
235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 73C; 74A; 74P; 76O;
77E
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 723;
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 77E
24D
225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 27
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 76O;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 77E
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 76O;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 77E
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J CLA Limousine; CLA
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F; 52J Kombilimousine;
235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; Limousine;
247; 26B; 26J; 27F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 27
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 73C; 74A; 74P; 76O;
77E
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 631 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 88 11A; 22B; 22D; 22F; 73C; 74A; 74P; 77E
22G; 57F; 631; 68T
255/35R18 11A; 22B; 22D; 22F;
22G; 57F; 631; 68B
H0 e1*92/53*0001*.., 206 225/40R18 11A; 21B; 21J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 255/35R18 11A; 22B; 22G; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
631; 654; 68B; 68L 73C; 74A; 74P; 77E
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 245/35R18 11A; 22B; 22D; 22F; 12A; 51A; 71K; 723;
22G; 57F; 631; 68T 73C; 74A; 74P; 77E
255/35R18-90 11A; 22B; 22D; 22F;
22G; 57F; 654; 68B
125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Nur 4-MATIC;
367 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 12A; 51A; 71K; 723;
367; 68B; 68T 73C; 74A; 74P; 77E
160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L;
367; 68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Heckantrieb;
367; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
68T 73C; 74A; 74P; 77E
75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L;
367; 68B; 68T
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F;
68T
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F;
68T
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L;
367; 68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C
367; 68B; 68T 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; Heckantrieb;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 27
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 30 CDI AMG; Nur
367; 68B; 68T bis e1*98/14*0159*18;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; Heckantrieb;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Nicht C 30 CDI AMG;
367; 68B; 68T Nur bis
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 57F; e1*98/14*0159*18;
68T Heckantrieb;
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 68B; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 57F; 73C; 74A; 74P; 77E
68T
203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C
367; 5FE 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 5FE; Heckantrieb;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
170 - 260 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 12A; 51A; 71K; 723;
367 73C; 74A; 74P; 77E
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; Nur 4-MATIC;
367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Heckantrieb;
367; 5FE; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 5FE; 12A; 51A; 71K; 723;
57F; 68T 73C; 74A; 74P; 77E
75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367;
57E; 68B; 68T
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L;
367
245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 5FE;
57F; 68T
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27H e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27B; 27H 729; 73C; 74A; 74P;
235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; 77E
26J; 27B; 27H
245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F;
57F; 575
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur
24M 4-MATIC; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 11A; 22B; 24D; 51G; 729; 73C; 74A; 74P;
57F; 575 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 27
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J neue C-Klasse;
235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J; 27I Limousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb;
26J; 27I Heckantrieb; nicht
245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76O; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204;
24M Limousine;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
68T 73C; 74A; 74P; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J neue C-Klasse;
235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine;
26J; 27I Limousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 26B; Heckantrieb; nur
26J; 27I; 5HI Hybrid;
245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76O
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 723;
24D; 51G; 57F; 575 729; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 723;
24D; 57F; 68T 73C; 74A; 74P; 75I;
77E
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P Ab e1*98/14*0159*19;
245/35R18 51G; 57F; 575 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 27
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
245/35R18 92 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe;
245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 92 729; 73C; 74A; 74P;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 77E
245/35R18 92 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 729; 73C; 74A; 74P;
22H; 22L; 24J; 24M 75I; 77E
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte
55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; Fz; Heckantrieb;
68B; 68L 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 362 12A; 51A; 71K; 723;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 729; 73C; 74A; 74P;
150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; 77E
nicht E420/430 m.
Sonderschutz; 11A;
22B; 57F; 654; 68B;
68L
205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m.
Sonderschutz; 11A;
21B; 362
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 11A; 24J nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B Heckantrieb;
83 - 205 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95Y 689 12A; 51A; 71K; 723;
205 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B 729; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 27
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57F; 689 Allradantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
362 729; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 723;
75 - 200 225/45R18 91Y 729; 73C; 74A; 74P;
235/40R18 91Y 75I; 77E
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76Z; 77E
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76T; 77E
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212;
51J Stufenheck;
100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb;
689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76T; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 27
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 120 - 190 235/45R18 97 YAR; 11A; 26B; 26N Baureihe W213; mit
245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; Radhausverbreiterung
26N; 27P (Flap) Serie;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76O
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76T; 77E
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 24J; 57E; 67B; Kombi; Heckantrieb;
689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76T; 77E
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Coupe; Heckantrieb;
24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
24J; 248 729; 73C; 74A; 74P;
125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I; 248; 77E
5GM; 51J
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 248; 5HA
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Cabrio; Heckantrieb;
24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
24J; 248 729; 73C; 74A; 74P;
245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 75I; 77E
24J; 248
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 21P; 22I; 24C; GLK; Allradantrieb;
24D Heckantrieb;
235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 723;
245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 73C; 74A; 74P; 75I;
24D 76O; 77E
255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C;
24D
255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/60R18 103 12I GLC; Allradantrieb;
245/55R18 103 11A; 12A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 74P; 75I; 76O
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 27
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
631; 68T 73C; 74A; 74P; 77E
100 - 255 255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 654; 68B
205 - 255 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21J; 24C;
24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;
68T
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24N 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 88 11A; 22I; 24M; 57F; 73C; 74A; 74P; 77E
68T
145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22I;
24C; 24N
245/35R18 88W 11A; 22I; 24M; 57F;
68T
170 e1*95/54*0039*.. 260 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 24C; Nur SLK 32 AMG;
57E; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 22I; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb;
235/35R18 90 11A; 246; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 246; 26B; 260 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 729; 73C; 74A; 74P;
575 77E
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
76O; 76T; 77E
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 215/35R18 84W 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0185*.. 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 27
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : SX4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb;
26N; 27F Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 76O
26J; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 27
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 27
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 27
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 27
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 27
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 27
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 27
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 27
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213, Mit Radhausverbreiterung Serie
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 01.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA