Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Auftraggeber ProLine Wheels-TEC GmbH
Rheinkaistraße 24
68159 Mannheim
QM Nr. 49 02 0031602
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ VX100PXV 6015
Radgröße 6,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X2 VX100PXV 6015 X2 / 63,3 / 56,1 4/100/56,1 35 580 2105
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50390
Herstellerzeichen ProLine
Radtyp und Ausführung VX100PXV 6015 (s.o.)
Radgröße 6,0Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S04 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27
S05 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Daihatsu
Honda
Kia
Mini/BMW
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Grand Move 66,67 185/55R15 K1a K2b K41 K42 K46 T82 A01 A12 A14
G3 66,67 195/50R15 K1a K2b K41 K42 K46 A21 S02
e6*95/54*0032*..
Honda Civic 66-81 195/60R15 R37 A12 A14 A21
EP1, -2, -4 66-81 205/55R15 A01 K42 Flh S02
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic 66-81 195/60R15 R37 A12 A14 A21
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/55R15 Flh S02
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé 88-92 195/60R15 R37 A14 A21 A30
EM2 88-92 205/55R15 B03 Cpe S02
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz 57,61 185/55R15 A11 A14 A21 V15
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 195/50R15 A01 A12 K1c K2b K42 K56 S02
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/50R15 A01 A12 K1c K2b K42 K56
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz 66, 73 175/65R15 K1c K2b A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 K1c K2b K3b K5a K6a A21 S02
e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 K1c K2b K3b K5b K6b
0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 K1c K2b K3b K5b K6b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz 66, 73 175/65R15 K1c K2b A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 K1c K2b K3b K5a K6a A21 S02
e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 K1c K2b K3b K5b K6b
0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 K1c K2b K3b K5b K6b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz 75 185/60R15 K1c A01 A12 A14
GK 75 195/55R15 K1c A21 Flh S02
e6*2007/46*0162*.. 75 195/60R15 K1c
Honda Jazz Hybrid 65 175/65R15 K1c K2b A01 A12 A14
GP1 A21 S02
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/55R15 R37 A12 A14 A21
FB 65-84,3 195/50R15 Flh Sth S02
e4*96/27*0024*.., 65-84,3 195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A07 A12 A14
Mini 65-85 185/60R15 A21 B03 Cbo
e1*2001/116* 65-85 185/65R15 Flh S04
0231*08-.. 65-85 195/55R15 A01 K1a K2b
- ab MJ 2007 65-85 195/60R15 A01 K1a K2b
65-85 205/50R15 A01 K1c K2a K2b
65-85 205/55R15 A01 K1c K2a K2b K32
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A07 A12 A14
Mini-N, UKL- 55-90 185/60R15 A01 K2b A21 B03 Car
C,/K,/L,/B-L, -N1 55-90 185/65R15 A01 K2b Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A01 K2b S05
e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A01 K2b
0369, 0370, 0593*.. 55-90 205/50R15 A01 K1a K1b K2b
e1*2007/46*0371*00- 55-90 205/55R15 A01 K1a K1b K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A12 A14 A21
R50, Mini 55-85 185/60R15 B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 S03
e1*2001/116* 55-85 195/55R15 A01 K1a K2b
0231*00-07 55-85 195/60R15 A01 K1a K2b
- bis MJ 2006 55-85 205/50R15 A01 K1c K2a K2b
55-85 205/55R15 A01 K1c K2a K2b K32
Mitsubishi Carisma 66 185/55R15 R37 A12 A14 A21
DAO 66 195/50R15 A01 K42 K56 B02 V15 S02
e4*93/81*0005*.., 66 195/55R15 A01 K42 K56
e4*98/14*0005*.. 66 205/50R15 A01 K42 K44 K56
Mitsubishi Colt/Lancer 55-76 185/55R15 A12 A14 A21
CJO 66 195/50R15 A01 K42 B02 S02
e1*93/81*0031*..
Mitsubishi Lancer SW 50-83 185/55R15 K1a K42 K56 A01 A12 A14
CAOW, CAO 50-83 195/50R15 K1a K2b K42 K56 A21 A58 B02
G230, S02
e1*96/79*0061*..
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 K6r A01 A12 A14
A00, Z30 52, 59 165/60R15 K6r A21 A58 Flh
e1*2007/46*0951*..; 52, 59 175/50R15 K6r V15 S02
e1*2001/116*0271*18- 52, 59 175/55R15 K6r
.. 52, 59 195/45R15 K2b K6r
52, 59 195/50R15 K2b K6r
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
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K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
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S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2016 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind wahlweise lackiert oder glanzgedreht.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 1. August 2016
Blauth
GB/EK 00254588.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim