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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                     ProLine Wheels-TEC GmbH
                                 Rheinkaistraße 24
                                 68159 Mannheim
                                 QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              VX100PXV 6015
Radgröße                         6,0Jx15H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           VX100PXV 6015 X2 / 63,3 / 56,1        4/100/56,1         35        580    2105

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       50390
Herstellerzeichen                ProLine
Radtyp und Ausführung            VX100PXV 6015 (s.o.)
Radgröße                         6,0Jx15H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     110                   -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                   28
S04       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27
S05       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     140                   27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Daihatsu
                                 Honda
                                 Kia
                                 Mini/BMW
                                 Mitsubishi

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Grand Move     66,67          185/55R15   K1a K2b K41 K42 K46 T82        A01 A12 A14
G3                      66,67          195/50R15   K1a K2b K41 K42 K46            A21 S02
e6*95/54*0032*..
Honda Civic             66-81          195/60R15   R37                            A12 A14 A21
EP1, -2, -4             66-81          205/55R15   A01 K42                        Flh S02
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic             66-81          195/60R15   R37                            A12 A14 A21
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81          205/55R15                                  Flh S02
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé       88-92          195/60R15   R37                            A14 A21 A30
EM2                     88-92          205/55R15                                  B03 Cpe S02
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz              57,61          185/55R15   A11                            A14 A21 V15
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61          195/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56        S02
e6*98/14*0088,87*..,    57,61          205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73         175/65R15   K1c K2b                        A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         185/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a            A21 S02
e6*2007/46*             66, 73         195/55R15   K1c K2b K3b K5b K6b
0010, 0011, 0013,       66, 73         195/60R15   K1c K2b K3b K5b K6b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73         175/65R15   K1c K2b                        A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         185/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a            A21 S02
e6*2001/116*            66, 73         195/55R15   K1c K2b K3b K5b K6b
0125, 0126, 0127,       66, 73         195/60R15   K1c K2b K3b K5b K6b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz              75             185/60R15   K1c                            A01 A12 A14
GK                      75             195/55R15   K1c                            A21 Flh S02
e6*2007/46*0162*..      75             195/60R15   K1c
Honda Jazz Hybrid       65             175/65R15   K1c K2b                        A01 A12 A14
GP1                                                                               A21 S02
e6*2007/46*0012*..

Kia Sephia, Shuma       65-84,3        185/55R15   R37                            A12 A14 A21
FB                      65-84,3        195/50R15                                  Flh Sth S02
e4*96/27*0024*..,       65-84,3        195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Mini One, Cooper, -S    65-85          175/65R15                                  A07 A12 A14
Mini                    65-85          185/60R15                                  A21 B03 Cbo
e1*2001/116*            65-85          185/65R15                                  Flh S04
0231*08-..              65-85          195/55R15   A01 K1a K2b
- ab MJ 2007            65-85          195/60R15   A01 K1a K2b
                        65-85          205/50R15   A01 K1c K2a K2b
                        65-85          205/55R15   A01 K1c K2a K2b K32


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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S     55-90         175/65R15                                  A07 A12 A14
Mini-N, UKL-             55-90         185/60R15   A01 K2b                        A21 B03 Car
C,/K,/L,/B-L, -N1        55-90         185/65R15   A01 K2b                        Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0343*..;     55-90         195/55R15   A01 K2b                        S05
e1*2007/46*              55-90         195/60R15   A01 K2b
0369, 0370, 0593*..      55-90         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
e1*2007/46*0371*00-      55-90         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S     55-85         175/65R15                                  A12 A14 A21
R50, Mini                55-85         185/60R15                                  B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,        55-85         185/65R15                                  S03
e1*2001/116*             55-85         195/55R15   A01 K1a K2b
0231*00-07               55-85         195/60R15   A01 K1a K2b
- bis MJ 2006            55-85         205/50R15   A01 K1c K2a K2b
                         55-85         205/55R15   A01 K1c K2a K2b K32
Mitsubishi Carisma       66            185/55R15   R37                            A12 A14 A21
DAO                      66            195/50R15   A01 K42 K56                    B02 V15 S02
e4*93/81*0005*..,        66            195/55R15   A01 K42 K56
e4*98/14*0005*..         66            205/50R15   A01 K42 K44 K56
Mitsubishi Colt/Lancer   55-76         185/55R15                                  A12 A14 A21
CJO                      66            195/50R15   A01 K42                        B02 S02
e1*93/81*0031*..
Mitsubishi Lancer SW     50-83         185/55R15   K1a K42 K56                    A01 A12 A14
CAOW, CAO                50-83         195/50R15   K1a K2b K42 K56                A21 A58 B02
G230,                                                                             S02
e1*96/79*0061*..
Mitsubishi Space Star    52, 59        165/55R15   K6r                            A01 A12 A14
A00, Z30                 52, 59        165/60R15   K6r                            A21 A58 Flh
e1*2007/46*0951*..;      52, 59        175/50R15   K6r                            V15 S02
e1*2001/116*0271*18-     52, 59        175/55R15   K6r
..                       52, 59        195/45R15   K2b K6r
                         52, 59        195/50R15   K2b K6r




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S05    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15      225/50R15
Nr.   5   205/65R15      225/60R15
Nr.   6   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2016 in Lambsheim statt.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55038716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind wahlweise lackiert oder glanzgedreht.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. August 2016




Blauth

GB/EK                                                                 00254588.DOC




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