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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         RACEWAY
                Typ                            RACEWAY 177
                Radgröße                       7JX17H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 RACE70173 RACEWAY 177 4X100 ET35 / Ø75-            4/100/56,1        35         600      2200
                 5042      Ø56,1

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100169
                Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
                Radtyp und Ausführung          RACEWAY 177...(s.o.)
                Radgröße                       7JX17H2
§22 100169*00




                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                   Kegel 60°               110                  -
                 S02   Schraube M14x1,25                Kegel 60°               130                  28
                 S03   Schraube M14x1,25                Kegel 60°               140                  28
                 S04   Schraube M12x1,5                 Kegel 60°               110                  26

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Honda
                                               Kia
                                               MG Rover
                                               Mini/BMW
                                               Mitsubishi
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 2 von 8

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Honda Civic (VII)          66-81        205/45R17       K1c K2b                       A01 A12 A14
                 EP1, -2, -4                66-81        215/40R17       K1c K2b                       A18 Flh K42
                 e11*98/14*                 66-81        215/45R17       G01 K1c K2b                   S01
                 0173,0174,0188*..
                 Honda Civic (VII)          66-81        205/45R17                                     A01 A12 A14
                 EU5,-6,-7,-8,-9            66-81        215/40R17       K42                           A18 Flh K1a
                 e11*98/14*                 66-81        215/45R17       G01 K42                       K2b S01
                 0158-0161,0189*..
                 Honda Civic Coupé (VII)    88-92        205/45R17                                     A01 A12 A14
                 EM2                        88-92        215/40R17       K1a K42                       A18 Cpe K2b
                 e6*98/14*0080*..           88-92        215/45R17       G01 K1a K42                   S01
                 Honda Jazz (I)             57,61        205/40R17       G01 K1c K2b K42               A01 A12 A14
                 GD1,GD5,GE2,GE3            57,61        215/35R17       K1c K2b K42                   A18 K56 LK6
                 e6*98/14*0088,87*..,                                                                  S01
                 e6*2001/116*0101*..,
                 e6*2001/116*0102*..
                 Honda Jazz (III)           75, 96       195/45R17       K1c                           A01 A12 A14
§22 100169*00




                 GK                                                                                    A18 Flh KOV
                 e6*2007/46*0162*..                                                                    S01
                 - incl. Facelift 2018
                 Honda Jazz Crosstar (IV)   72, 79       205/45R17                                     A12 A14 A18
                 GR                                                                                    A58 Flh KMV
                 e6*2007/46*0415*..                                                                    S01
                 - Hybrid

                 Kia Sephia, Shuma          65-84,3      205/40R17       K42 K46                       A01 A12 A14
                 FB                                                                                    A18 Flh Sth
                 e4*96/27*0024*..,                                                                     S01
                 e4*98/14*0024*..
                 - Shuma I/II, Spectra
                 Rover 2..,-25,MG ZR        55-107       205/40R17       G09 K1a K2b K42 K56 T80 T81 A01 A12 A14
                 RF, F                      55-107       215/35R17       K1a K2b K42 K56 T79 T83     A18 Npf S01
                 H224,                      55-118       205/45R17       K1a K2b K42 K56 R09
                 e11*93/81,
                 2001/116*0016*..
                 Rover 4..,-45, MG ZS       55-110       205/40R17       K2b K42 K46 K56 T80 T81 T84   A01 A12 A14
                 RT, T                      74-130       205/45R17       K2b K41 K42 K46 K56 R67       A18 K1c S01
                 H093,
                 e11*93/81*0014*..,
                 e11*2001/116*0014*.
                 Mini One, Cooper, -S       65-160       195/45R17       K1a K2b R37                   A01 A12 A14
                 Mini                       65-160       205/45R17       K1a K1b K2b K32               A18 Cbo Flh
                 e1*2001/116*               65-160       215/40R17       K1c K2c K32 K42 K56           S02
                 0231*08-..                 65-160       215/45R17       K1c K2c K32 K42 K56
                 - ab MJ 2007               65-85        205/40R17       K1a K1b K2b




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                          G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 3 von 8
                 Handelsbezeichnung            kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Mini One, Cooper, -S          55-155        205/45R17   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
                 Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, -   55-155        215/40R17   K1c K2b K42                     A18 Car Cbo
                 N1                            55-155        215/45R17   K1c K2b K42                     Cpe Flh S03
                 e1*2001/116*0343*..;          55-90         205/40R17   K1a K1b K2b T80 T81
                 e1*2007/46*
                 0369, 0370, 0593*..
                 e1*2007/46*0371*00-09,
                 e24*2007/46*0023*..
                 - Mini/Clubman/Cabrio
                 - Coupé/Roadster
                 Mini One, Cooper, -S          55-160        195/45R17   K1a K2b R37                     A01 A12 A14
                 R50, Mini                     55-160        205/45R17   K1a K1b K2b K32                 A18 Cbo Flh
                 e1*98/14*0168*..,             55-160        215/40R17   K1c K2c K32 K42 K56             S04
                 e1*2001/116*                  55-160        215/45R17   K1c K2c K32 K42 K56
                 0231*00-07                    55-85         205/40R17   K1a K1b K2b
                 - bis MJ 2006
                 Mitsubishi Carisma            66            205/40R17   K42 K56 K90 T80 T81 T84         A01 A12 A14
                 DAO                                                                                     A18 B02 S01
§22 100169*00




                 e4*93/81*0005*..,
                 e4*98/14*0005*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 4 von 8

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100169*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 5 von 8

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 100169*00




                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G09       Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so
                ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 6 von 8

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser
                Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K90     Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw.
                dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
§22 100169*00




                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.
                (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R67      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R 16 ww.
                205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.



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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                Seite 7 von 8

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100169*00




                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juni 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 10. Juni 2025
§22 100169*00




                Schmidt                                                                                       00449003.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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