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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            DAVOS
Typ                               DO 706
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2           DO 706 A2/Z05 Ø63,3-56,1              4/100/56,1         38        615    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48085
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             DO 706 (s.o.)
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  30,5
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  35
S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  35

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Kia
                                  MG Rover
                                  Mini/BMW
                                  Mitsubishi
                                  Proton

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)       66-81          195/50R16   A30 R37                        A14 A21 Flh
EP1, -2, -4             66-81          205/50R16   A12                            S02
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)       66-81          195/50R16   A30 R37                        A14 A21 Flh
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81          205/50R16   A12                            S02
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII)       88-92          195/50R16   A30 R37                        A14 A21 Cpe
Coupé                   88-92          205/50R16   A12                            S02
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz              57,61          195/45R16   A01 K1c                        A12 A14 A21
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61          205/45R16   A01 K1c K2b K42 K56 LK6        V16 S02
e6*98/14*0088,87*..,    57,61          215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 LK6
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73         185/55R16   K1c K2b K3b K5b K6b R70        A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b            A21 S02
e6*2007/46*             66, 73         205/45R16   K1c K2b K3b K5b K6b
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73         185/55R16   K1c K2b K3b K5b K6b R70        A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b            A21 S02
e6*2001/116*            66, 73         205/45R16   K1c K2b K3b K5b K6b
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz              75             185/55R16   K1c R70                        A01 A12 A14
GK                                                                                A21 Flh S02
e6*2007/46*0162*..
Kia Sephia, Shuma       65-84,3        195/45R16   K42                            A01 A12 A14
FB                      65-84,3        195/50R16   K42                            A21 Flh Sth
e4*96/27*0024*..,       65-84,3        205/45R16   K42 K56                        V16 S02
e4*98/14*0024*..        65-84,3        215/40R16   K1c K2c K42 K46 K56
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR     55-107         195/45R16   K1a K2b K42 K56 R37 T80 T84    A01 A12 A14
RF, F                   55-107         205/45R16   K1a K2b K42 K56                A21 B03 Npf
H224,                   55-107         215/40R16   K1a K2b K42 K56                V16 S02
e11*93/81,              55-118         205/50R16   K1a K2b K42 K56 R09
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110         195/45R16   K42 R37 T80 T84                A01 A12 A14
RT, T                   55-110         195/50R16   K42 R37                        A21 B03 V16
H093,                   55-110         205/45R16   K1a K2b K42                    S02
e11*93/81*0014*..,      55-110         215/40R16   K1a K2b K42
e11*2001/116*0014*.     74-130         205/50R16   K1a K2b K42 R67




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16    K1c K2a K2b K32                       A01 A12 A14
Mini                    65-160        205/50R16    K1c K2c K32 K42 K56                   A21 Cbo Flh
e1*2001/116*            65-160        215/45R16    K1c K2c K32 K56                       V16 S04
0231*08-..              65-160        215/50R16    K1c K2c K32 K42 K56
- ab MJ 2007            65-160        225/45R16    K1c K2c K32 K42 K56
                        65-85         195/50R16    K1c K2a K2b R37
                        65-85         205/45R16    K1a K1b K2b
Mini One, Cooper, -S    55-147        195/55R16    K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
Mini-N, UKL-            55-147        205/50R16    K1c K2b K41 K42                       A21 B03 Car
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        215/45R16    K1c K2b K42                           Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0343*..;    55-147        225/45R16    K1c K2b K41 K42                       V16 S05
e1*2007/46*             55-90         195/50R16    K1a K1b K2b
0369, 0370, 0593*..     55-90         205/45R16    K1a K1b K2b
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16    K1c K2a K2b K32                       A01 A12 A14
R50, Mini               55-160        205/50R16    K1c K2c K32 K42 K56                   A21 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,       55-160        215/45R16    K1c K2c K32 K56                       V16 S03
e1*2001/116*            55-160        215/50R16    K1c K2c K32 K42 K56
0231*00-07              55-160        225/45R16    K1c K2c K32 K42 K56
- bis MJ 2006           55-85         195/50R16    K1c K2a K2b R37
                        55-85         205/45R16    K1a K1b K2b
Mitsubishi Carisma      66            195/45R16    K42 T80 T84                           A01 A12 A14
DAO                     66            205/45R16    K2b K42 K44 K56 K90                   A21 B02 V16
e4*93/81*0005*..,       66            215/40R16    K2b K42 K44 K56 K90                   S02
e4*98/14*0005*..
Proton 300/400          55-99         195/45R16    K1a K42 K45 K56                       A01 A12 A14
C9..                    55-99         205/45R16    G01 K1c K2b K42 K45 K56               A21 B02 S02
e11*92/53, 93/81,
98/14*0002-04*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Dezember 2017 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Dezember 2017




Blauth                                                                00284156.DOC




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