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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS1
Typ                               AS1-6015
Radgröße                          6,0Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
X2           AS1-6015 X2 / Ø64 / Ø56,1              4/100/56,1          40          600    1995

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48481
Herstellerzeichen                 TEC by ASA
Radtyp und Ausführung             AS1-6015 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    26
S03       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                    33
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                    33
S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Kia
                                  MG Rover
                                  Mini/BMW
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic             66-81          195/60R15   R37                                 A12 A14 A21
EP1, -2, -4             66-81          205/55R15   A01 K42                             Flh S05
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic             66-81          195/60R15   R37                                 A12 A14 A21
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81          205/55R15                                       Flh S05
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé       88-92          195/60R15   R37                                 A14 A21 A30
EM2                     88-92          205/55R15                                       B03 Cpe S05
e6*98/14*0080*..
Honda Insight           65             175/65R15   A90 R37                             A14 A21 Flh
ZE2                     65             185/60R15   A01 A12 K1a K1b                     S05
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz              57,61          185/55R15   A30                                 A14 A21 V15
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61          195/50R15   A01 A12 K1a                         S05
e6*98/14*0088,87*..,    57,61          205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73         175/65R15                                       A12 A14 A21
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         185/60R15   A01 K1a                             S05
e6*2007/46*             66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,       66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73         175/65R15                                       A12 A14 A21
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         185/60R15   A01 K1a                             S05
e6*2001/116*            66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,       66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz              75             185/60R15   K1c                                 A01 A12 A14
GK                      75             195/55R15   K1c                                 A21 Flh S05
e6*2007/46*0162*..      75             195/60R15   K1c
                        75             205/55R15   K1c
Honda Jazz Hybrid       65             175/65R15                                       A12 A14 A21
GP1                     65             185/60R15   A01 K1a                             S05
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma       65-84,3        185/55R15   R37                                 A12 A14 A21
FB                      65-84,3        195/50R15                                       Flh Sth S05
e4*96/27*0024*..,       65-84,3        195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR     55-107         185/55R15                                       A12 A14 A21
RF, F                   55-107         195/50R15   A01 K42 K56                         B03 Npf S05
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81                              A12 A14 A21
RT, T                   55-110        195/50R15                                        B03 S05
H093,                   55-110        195/55R15
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15                                        A12 A14 A21
Mini                    65-85         185/60R15                                        B03 Cbo Flh
e1*2001/116*            65-85         185/65R15                                        S03
0231*08-..              65-85         195/55R15
- ab MJ 2007            65-85         195/60R15
                        65-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                        65-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15                                        A12 A14 A21
Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15                                        B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15                                        Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15   A01 K2b
e1*2007/46*             55-90         195/60R15   A01 K2b
0369, 0370, 0593*..     55-90         205/50R15   A01 K2b
e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/55R15   A01 K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S  55-85           175/65R15                                        A12 A14 A21
R50, Mini             55-85           185/60R15                                        B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,     55-85           185/65R15                                        S02
e1*2001/116*          55-85           195/55R15
0231*00-07            55-85           195/60R15
- bis MJ 2006         55-85           205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                      55-85           205/55R15   A01 K1a K1b K2b
Mitsubishi Space Star 52, 59          165/55R15                                        A12 A14 A21
A00, Z30              52, 59          165/60R15                                        A58 Flh S05
e1*2007/46*0951*..;   52, 59          175/50R15   A01 K6r
e1*2001/116*0271*18- 52, 59           175/55R15   A01 K6r
..                    52, 59          195/45R15   A01 K6r

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 5 von 7
Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15      225/50R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juli 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 12. Juli 2016




Laux

BW/RL                                                                                00253583.DOC




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