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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55012810 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Shark
Typ                               SH606
Radgröße                          6Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2           SH606 A2/Z05 Ø63,3-56,1               4/100/56,1         40       615     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47944
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             SH606 (s.o.)
Radgröße                          6Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                     30,5
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                     -
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                     35
S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                     35

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Kia
                                  MG Rover
                                  Mini/BMW
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55012810 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Insight           65             185/55R16   K1a K1b                         A01 A12 A14
ZE2                                                                                A19 Flh S03
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz              57,61          195/45R16                                   A12 A14 A19
GD1,GD5,GE2,GE3                                                                    S03
e6*98/14*0088,87*..,
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73         185/55R16   K1a                             A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A19 S03
e6*2007/46*
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73         185/55R16   K1a                             A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A19 S03
e6*2001/116*
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz              75             185/55R16   K1c                             A01 A12 A14
GK                      75             195/50R16   K1c                             A19 Flh S03
e6*2007/46*0162*..      75             205/50R16   K1c K3a K3c K5b
Honda Jazz Hybrid       65             185/55R16   K1a                             A01 A12 A14
GP1                                                                                A19 S03
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma       65-84,3        195/45R16                                   A12 A14 A19
FB                                                                                 Flh Sth S03
e4*96/27*0024*..,
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR     55-107         195/45R16   T80                             A12 A14 A19
RF, F                                                                              B03 Npf S03
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110         195/45R16   R37 T80 T84                     A12 A14 A19
RT, T                   55-110         195/50R16   A01 K42 R37                     B03 S03
H093,
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S    120-160        175/60R16   A13 M+S                         A14 A19 B03
Mini                    120-160        195/50R16   A12 M+S                         Cbo Flh S04
e1*2001/116*            120-160        195/55R16   A12 M+S
0231*08-..              65-85          175/60R16   A13 R37
- ab MJ 2007            65-85          185/50R16   A12 R37
                        65-85          195/50R16   A12 R37
                        65-85          195/55R16   A12
                        65-85          205/50R16   A01 A12 K1a K2b




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55012810 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S      55-147         175/60R16   M+S                                  A12 A14 A19
Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-   55-147         185/55R16   A01 K2b M+S                          B03 Car Cbo
L, -N1                    55-147         195/50R16   A01 K2b M+S                          Cpe Flh S05
e1*2001/116*0343*..;      55-147         195/55R16   A01 K2b M+S
e1*2007/46*               55-90          175/60R16
0369, 0370, 0593*..       55-90          185/50R16   A01 K2b
e1*2007/46*0371*00-09,    55-90          185/55R16   A01 K2b
e24*2007/46*0023*..       55-90          195/50R16   A01 K2b
- Mini/Clubman/Cabrio     55-90          195/55R16   A01 K2b
- Coupè/Roadster          55-90          205/50R16   A01 K1a K1b K2b
Mini One, Cooper, -S      120-160        175/60R16   A13 M+S                              A14 A19 B03
R50, Mini                 120-160        195/50R16   A12 M+S                              Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,         120-160        195/55R16   A12 M+S
e1*2001/116*              55-85          175/60R16   A13 R37
0231*00-07                55-85          185/50R16   A12 R37
- bis MJ 2006             55-85          195/50R16   A12 R37
                          55-85          195/55R16   A12
                          55-85          205/50R16   A01 A12 K1a K2b
Mitsubishi Carisma        66             195/45R16   T80                                  A12 A14 A19
DAO                                                                                       B02 B03 S03
e4*93/81*0005*..,
e4*98/14*0005*..
Mitsubishi Colt/Lancer    66             195/45R16   T80                                  A12 A14 A19
CJO                                                                                       B02 S03
e1*93/81*0031*..
Mitsubishi Lancer SW      50-83          195/45R16   K42 K56 T80                          A01 A12 A14
CAOW, CAO                                                                                 A19 B02 S03
G230,
e1*96/79*0061*..
Mitsubishi Space Star     52, 59         195/45R16   A01 G01 K6r                          A12 A14 A19
A00, Z30                                                                                  A58 Flh S03
e1*2007/46*0951*..;
e1*2001/116*0271*18-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55012810 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55012810 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55012810 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55012810 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. März 2017 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. März 2017




Blauth                                                               00268575.DOC




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