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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                        Pneus Service S.r.l.

                                                                                                    Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      Pneus Service S.r.l.
                                               Via Achille Cantoni 10/A
                                               43122 Parma


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            NEVADA
             Typ                               NEVADA 156
             Radgröße                          6.0J x15H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD          NEVADA 156                            4/100/56,1         40        660    2150
             4X100        PCD100 ET40 / Ø73,1 - Ø56,1

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51960
             Herstellerzeichen                 PSW
             Radtyp und Ausführung             NEVADA 156
§ 22 51960




             Radgröße                          6.0J x15H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o)
             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
             S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  28
             S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Honda
                                               Kia
                                               MG Rover
                                               Mini/BMW
                                               Mitsubishi

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                         Pneus Service S.r.l.

                                                                                               Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                            A12 A14 A18
             EP1, -2, -4              66-81          205/55R15   A01 K42                        Flh S02
             e11*98/14*
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                            A12 A14 A18
             EU5,-6,-7,-8,-9          66-81          205/55R15                                  Flh S02
             e11*98/14*
             0158-0161,0189*..
             Honda Civic (VII)        88-92          195/60R15   R37                            A14 A18 A30
             Coupé                    88-92          205/55R15                                  B03 Cpe S02
             EM2
             e6*98/14*0080*..
             Honda Insight            65             175/65R15   A90 R37                        A14 A18 Flh
             ZE2                      65             185/60R15   A01 A12 K1a K1b                S02
             e6*2001/116*0130*..
             Honda Jazz (I)           57,61          185/55R15   A30                            A14 A18 V15
             GD1,GD5,GE2,GE3          57,61          195/50R15   A01 A12 K1a                    S02
             e6*98/14*0088,87*..,     57,61          205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
§ 22 51960




             e6*2001/116*0101*..,
             e6*2001/116*0102*..
             Honda Jazz (II)          66, 73         175/65R15                                  A12 A14 A18
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                        S02
             e6*2007/46*              66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
             0010, 0011, 0013,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz (II)          66, 73         175/65R15                                  A12 A14 A18
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                        S02
             e6*2001/116*             66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
             0125, 0126, 0127,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz (III)         75             185/60R15   K1c                            A01 A12 A14
             GK                       75             195/55R15   K1c                            A18 Flh KOV
             e6*2007/46*0162*..       75             195/60R15   K1c                            S02
             - incl. Facelift 2018    75             205/55R15   K1c
             Honda Jazz Hybrid (II)   65             175/65R15                                  A12 A14 A18
             GP1                      65             185/60R15   A01 K1a                        S02
             e6*2007/46*0012*..

             Kia Sephia, Shuma        65-84,3        185/55R15   R37                            A12 A14 A18
             FB                       65-84,3        195/50R15                                  Flh Sth S02
             e4*96/27*0024*..,        65-84,3        195/55R15
             e4*98/14*0024*..
             - Shuma I/II, Spectra
             Rover 2..,-25,MG ZR      55-107         185/55R15                                  A12 A14 A18
             RF, F                    55-107         195/50R15   A01 K42 K56                    B03 Npf S02
             H224,
             e11*93/81,
             2001/116*0016*..


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                       Pneus Service S.r.l.

                                                                                               Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81                           A12 A14 A18
             RT, T                   55-110        195/50R15                                     B03 S02
             H093,                   55-110        195/55R15
             e11*93/81*0014*..,
             e11*2001/116*0014*.
             Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15                                     A12 A14 A18
             Mini                    65-85         185/60R15                                     B03 Cbo Flh
             e1*2001/116*            65-85         185/65R15                                     S05
             0231*08-..              65-85         195/55R15
             - ab MJ 2007            65-85         195/60R15
                                     65-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                     65-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
             Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15                                     A12 A14 A18
             Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15                                     B03 Car Cbo
             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15                                     Cpe Flh S04
             e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15   A01 K2b
             e1*2007/46*             55-90         195/60R15   A01 K2b
             0369, 0370, 0593*..     55-90         205/50R15   A01 K2b
             e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/55R15   A01 K2b
             09,
§ 22 51960




             e24*2007/46*0023*..
             - Mini/Clubman/Cabrio
             - Coupè/Roadster
             Mini One, Cooper, -S    55-85         175/65R15                                     A12 A14 A18
             R50, Mini               55-85         185/60R15                                     B03 Cbo Flh
             e1*98/14*0168*..,       55-85         185/65R15                                     S03
             e1*2001/116*            55-85         195/55R15
             0231*00-07              55-85         195/60R15
             - bis MJ 2006           55-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                     55-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
             Mitsubishi Space Star   52, 59        165/55R15   A90                               A14 A18 Flh
             A00                     52, 59        165/60R15   A12                               KOV S02
             e1*2007/46*0951*..      52, 59        175/50R15   A01 A12 K6r
                                     52, 59        175/55R15   A01 A12 K6r
                                     52, 59        195/45R15   A01 A12 K6r
             Mitsubishi Space Star   52, 59        165/55R15   A90                               A14 A18 Flh
             Cross                   52, 59        165/60R15   A12                               KMV S02
             A00                     52, 59        175/50R15   A01 A12 K6r K6w
             e1*2007/46*0951*..      52, 59        175/55R15   A01 A12 K6r K6w
                                     52, 59        195/45R15   A01 A12 K6r K6w


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                    Seite 4 von 8

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
§ 22 51960




             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                     Seite 5 von 8

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51960




             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                     Seite 6 von 8

             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§ 22 51960




             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                      Pneus Service S.r.l.

                                                                                                       Seite 7 von 8

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51960




             Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2018 in Lambsheim statt.




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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                     Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 24. Mai 2018
§ 22 51960




             Schmidt                                                                      00295932.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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