GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
Hersteller Pneus Service S.r.l.
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Auftraggeber Pneus Service S.r.l.
Via Achille Cantoni 10/A
43122 Parma
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell NEVADA
Typ NEVADA 156
Radgröße 6.0J x15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PCD NEVADA 156 4/100/56,1 40 660 2150
4X100 PCD100 ET40 / Ø73,1 - Ø56,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51960
Herstellerzeichen PSW
Radtyp und Ausführung NEVADA 156
§ 22 51960
Radgröße 6.0J x15H2
Einpresstiefe ET (s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 28
S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Kia
MG Rover
Mini/BMW
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
Hersteller Pneus Service S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII) 66-81 195/60R15 R37 A12 A14 A18
EP1, -2, -4 66-81 205/55R15 A01 K42 Flh S02
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII) 66-81 195/60R15 R37 A12 A14 A18
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/55R15 Flh S02
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII) 88-92 195/60R15 R37 A14 A18 A30
Coupé 88-92 205/55R15 B03 Cpe S02
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Insight 65 175/65R15 A90 R37 A14 A18 Flh
ZE2 65 185/60R15 A01 A12 K1a K1b S02
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I) 57,61 185/55R15 A30 A14 A18 V15
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 195/50R15 A01 A12 K1a S02
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/50R15 A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
§ 22 51960
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A12 A14 A18
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A01 K1a S02
e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A12 A14 A18
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A01 K1a S02
e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III) 75 185/60R15 K1c A01 A12 A14
GK 75 195/55R15 K1c A18 Flh KOV
e6*2007/46*0162*.. 75 195/60R15 K1c S02
- incl. Facelift 2018 75 205/55R15 K1c
Honda Jazz Hybrid (II) 65 175/65R15 A12 A14 A18
GP1 65 185/60R15 A01 K1a S02
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/55R15 R37 A12 A14 A18
FB 65-84,3 195/50R15 Flh Sth S02
e4*96/27*0024*.., 65-84,3 195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 185/55R15 A12 A14 A18
RF, F 55-107 195/50R15 A01 K42 K56 B03 Npf S02
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 185/55R15 R37 T81 A12 A14 A18
RT, T 55-110 195/50R15 B03 S02
H093, 55-110 195/55R15
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A12 A14 A18
Mini 65-85 185/60R15 B03 Cbo Flh
e1*2001/116* 65-85 185/65R15 S05
0231*08-.. 65-85 195/55R15
- ab MJ 2007 65-85 195/60R15
65-85 205/50R15 A01 K1a K1b K2b
65-85 205/55R15 A01 K1a K1b K2b
Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A12 A14 A18
Mini-N, UKL- 55-90 185/60R15 B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1 55-90 185/65R15 Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A01 K2b
e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A01 K2b
0369, 0370, 0593*.. 55-90 205/50R15 A01 K2b
e1*2007/46*0371*00- 55-90 205/55R15 A01 K2b
09,
§ 22 51960
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A12 A14 A18
R50, Mini 55-85 185/60R15 B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 S03
e1*2001/116* 55-85 195/55R15
0231*00-07 55-85 195/60R15
- bis MJ 2006 55-85 205/50R15 A01 K1a K1b K2b
55-85 205/55R15 A01 K1a K1b K2b
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A14 A18 Flh
A00 52, 59 165/60R15 A12 KOV S02
e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/50R15 A01 A12 K6r
52, 59 175/55R15 A01 A12 K6r
52, 59 195/45R15 A01 A12 K6r
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A14 A18 Flh
Cross 52, 59 165/60R15 A12 KMV S02
A00 52, 59 175/50R15 A01 A12 K6r K6w
e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/55R15 A01 A12 K6r K6w
52, 59 195/45R15 A01 A12 K6r K6w
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
§ 22 51960
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51960
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
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K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§ 22 51960
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
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T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51960
Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2018 in Lambsheim statt.
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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. Mai 2018
§ 22 51960
Schmidt 00295932.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim