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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55012810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Shark
Typ                             SH606
Radgröße                        6Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
A2           SH606 A2/Z05 Ø63,3-56,1             4/100/56,1         40       615     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47944
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           SH606 (s.o.)
Radgröße                        6Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                     (Nm)              (mm)
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110               -               Multipack: 6
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110               30,5            Multipack: 113
S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130               35              Multipack: 113A
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140               35              Multipack: 113A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                MG Rover
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55012810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Insight            65             185/55R16    K1a K1b                             A01 A12 A14
ZE2                                                                                      A19 Flh S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I)           57,61          195/45R16                                        A12 A14 A19
GD1,GD5,GE2,GE3                                                                          S01
e6*98/14*0088,87*..,
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)          66, 73         185/55R16    K1a                                 A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         195/50R16    K1c K2b K3b K5a K6a                 A19 S01
e6*2007/46*
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II)          66, 73         185/55R16    K1a                                 A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         195/50R16    K1c K2b K3b K5a K6a                 A19 S01
e6*2001/116*
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III)         75, 96         185/55R16    K1c                                 A01 A12 A14
GK                       75, 96         195/50R16    K1c                                 A19 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..       75, 96         205/50R16    K1c K3a K3c K5b                     S01
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz Hybrid (II)   65             185/55R16    K1a                                 A01 A12 A14
GP1                                                                                      A19 S01
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma        65-84,3        195/45R16                                        A12 A14 A19
FB                                                                                       Flh Sth S01
e4*96/27*0024*..,
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR      55-107         195/45R16    T80                                 A12 A14 A19
RF, F                                                                                    B03 Npf S01
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS     55-110         195/45R16    R37 T80 T84                         A12 A14 A19
RT, T                    55-110         195/50R16    A01 K42 R37                         B03 S01
H093,
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S     120-160        175/60R16    A13 M+S                             A14 A19 Cbo
Mini                     120-160        195/50R16    A12 M+S                             Flh S03
e1*2001/116*             120-160        195/55R16    A12 M+S
0231*08-..               65-85          175/60R16    A13 R37
- ab MJ 2007             65-85          185/50R16    A12 R37
                         65-85          195/50R16    A12 R37
                         65-85          195/55R16    A12
                         65-85          205/50R16    A01 A12 K1a K2b



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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55012810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S     55-147         175/60R16    M+S                                 A12 A14 A19
Mini-N, UKL-             55-147         185/55R16    A01 K2b M+S                         Car Cbo Cpe
C,/K,/L,/B-L, -N1        55-147         195/50R16    A01 K2b M+S                         Flh S04
e1*2001/116*0343*..;     55-147         195/55R16    A01 K2b M+S
e1*2007/46*              55-90          175/60R16
0369, 0370, 0593*..      55-90          185/50R16    A01 K2b
e1*2007/46*0371*00-      55-90          185/55R16    A01 K2b
09,                      55-90          195/50R16    A01 K2b
e24*2007/46*0023*..      55-90          195/55R16    A01 K2b
- Mini/Clubman/Cabrio    55-90          205/50R16    A01 K1a K1b K2b
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S     120-160        175/60R16    A13 M+S                             A14 A19 Cbo
R50, Mini                120-160        195/50R16    A12 M+S                             Flh S02
e1*98/14*0168*..,        120-160        195/55R16    A12 M+S
e1*2001/116*             55-85          175/60R16    A13 R37
0231*00-07               55-85          185/50R16    A12 R37
- bis MJ 2006            55-85          195/50R16    A12 R37
                         55-85          195/55R16    A12
                         55-85          205/50R16    A01 A12 K1a K2b
Mitsubishi Carisma       66             195/45R16    T80                                 A12 A14 A19
DAO                                                                                      B02 B03 S01
e4*93/81*0005*..,
e4*98/14*0005*..
Mitsubishi Colt/Lancer   66             195/45R16    T80                                 A12 A14 A19
CJO                                                                                      B02 S01
e1*93/81*0031*..
Mitsubishi Space Star    52, 59         195/45R16    A01 G01 K6r                         A12 A14 A19
A00                                                                                      Flh KOV S01
e1*2007/46*0951*..
Mitsubishi Space Star    52, 59         195/45R16    A01 G01 K6r K6w                     A12 A14 A19
Cross                                                                                    Flh KMV S01
A00
e1*2007/46*0951*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55012810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55012810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55012810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47944 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55012810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ SH606
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                          Seite 7 von 7

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juni 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Juni 2019




Blauth                                                                  00323641.DOC




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