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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51165



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 17 H2


             Typ:                         IC7070
§ 22 51165




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51165


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51165


             Die ABE-Nr. 51165 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ IC7070, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0416-16-MURD vom 17.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 28

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51165




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 17.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 21.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeughersteller                       : BMW AG, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                         Zentrierring                                (kg)      (mm)      datum
             CC 56,1             CC                          Ø56,1-I-Ø72              56,1    Kunststoff     655     2100     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : MINI; R50
             Zubehör                                  : I6
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                        Typ : UKL-L; UKL-N1; UKL-C; MINI-N; MINI; UKL-K
§ 22 51165




             Zubehör                                  : I13
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                        140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                        140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW         Reifen      Auflagen zu Reifen             Auflagen
             MINI         e1*2001/116*0231*..      55 - 85    205/40R17 8011A; 22B; 24M                  RS M14 x 1,25;
                                                   55 - 125   205/40R17 80W
                                                                          11A; 22B; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 160   205/45R17   11A; 22B; 24M; 51G             12A; 51A; 71K; 721;
                                                              215/40R17 8311A; 22B; 24J; 24M             73C; 74A; 74P; 77E
                                                              215/45R17 8711A; 21B; 22B; 24J;
                                                                          24M
             MINI           e1*2001/116*0231*..    55 - 85 205/40R17 80   11A; 22B; 24M                  RS M12 x 1,5;
             R50            e1*98/14*0168*..       55 - 125 205/40R17 80W 11A; 22B; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 160 205/45R17     11A; 22B; 24M; 51G             12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/40R17 83  11A; 22B; 24J; 24M             73C; 74A; 74P; 77E
                                                            215/45R17 87  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                          24M
             MINI-N         e1*2001/116*0343*..    55 - 90 205/40R17 80   11A; 24D                       ab
             UKL-L          e1*2007/46*0371*..     55 - 135 205/40R17 80W 11A; 24D; 5DA                  e1*2001/116*0343*01;
                                                            215/40R17 83  11A; 24D; 24J                  Nicht Clubman; Nicht
                                                   55 - 155 205/40R17 84  11A; 24D                       Cabrio; bis
                                                            205/45R17 84  11A; 24D                       e1*2007/46*0371*09;
                                                            215/40R17 83W 11A; 24D; 24J                  Frontantrieb;
                                                            215/45R17 87  11A; 24D; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S; 77E
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MINI-N       e1*2001/116*0343*..     70 - 128 205/40R17 80W     11A; 24M; 5DA             Nur Clubman; Kombi;
             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..              215/40R17 83      11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                                  70 - 141 205/40R17 84      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/45R17 84      11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/40R17 83W     11A; 24D; 24J             729; 73C; 74A; 74P;
                                                           215/45R17 87      11A; 24D; 24J             76S; 77E
             MINI-N         e1*2001/116*0343*..   72 - 90 205/40R17 80       11A; 244; 5DA             Roadster; Cabrio;
             UKL-C          e1*2007/46*0369*..    72 - 155 205/40R17 84      11A; 244                  Coupe; Frontantrieb;
                                                           205/45R17 84      11A; 244                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R17 83      11A; 24J; 244             12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/45R17 87      11A; 24J; 244             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                       76S; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17 80W         11A; 24M; 5DA             Nur Clubman; Kombi;
                                                       215/40R17 83          11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                              70 - 141 205/40R17 84          11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R17 84          11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                       215/40R17 83W         11A; 24D; 24J             729; 73C; 74A; 74P;
                                                       215/45R17 87          11A; 24D; 24J             76S; 77E
§ 22 51165




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : I2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                       GG6; GK; ZE2
                                                       110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
                                                       EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                                       EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7;
                                                       MB8; MB9; MC1; MC3
             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 205/40R17               11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
             MB9          e11*96/79*0088*..                                  24M; 54A; 637             12A; 51A; 71K; 721;
             MC1          e11*96/79*0089*..          205/40R17-80            nicht Dieselmotor; 11A;   73C; 74A; 74P; 77E
             MC3          e11*96/79*0091*..                                  21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                             5DA; 54A
                                                            205/40R17-84     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                            Reinf            24M; 54A

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
             EG2          e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17               11A; 22B; 22G; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                            G069                                             24J; 631                  12A; 51A; 71K; 721;
             EH6            e6*93/81*0016*..,                                                          73C; 74A; 74P; 77E
                            G070
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:    HONDA CIVIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EG3          F876             55 - 92         205/40R17         11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
             EG4          F877                                               24M; 364; 54A; 631       12A; 51A; 71K; 721;
             EG8          F875                                                                        73C; 74A; 74P; 77E
             EH9          F883
             EG5          F878             92 - 118        205/40R17         11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
             EG6          F879                                               24M; 364; 631            12A; 51A; 71K; 721;
             EG9          F884                                                                        73C; 74A; 74P; 77E
             EJ1          G623             74 - 92         205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
             EJ2          G624                             Reinf             24M; 364; 54A            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
             EJ6            e6*93/81*0013*..     77        205/40R17-84      11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           Reinf             54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
             EJ8            e6*93/81*0014*..     92        205/40R17-84      11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           Reinf             54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
             EJ9            e6*93/81*0006*..     55 - 84   205/40R17-84      11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
             EK1            e6*93/81*0008*..               Reinf             54A                      12A; 51A; 71K; 721;
             EK3            e6*93/81*0007*..                                                          73C; 74A; 74P; 77E
             EK4            e6*93/81*0009*..     118       205/40R17         11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
             EM1            e6*93/81*0060*..                                 631                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
             EM2            e6*98/14*0080*..     88 - 92   205/40R17 80                               10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51165




                                                           205/45R17 84                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
             EP1            e11*98/14*0173*..    66 - 81   205/40R17 80      5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             EP2            e11*98/14*0174*..              205/40R17 84                               12A; 51A; 71K; 721;
             EP4            e11*98/14*0188*..              205/45R17 84                               73C; 74A; 74P; 77E
             EU5            e11*98/14*0158*..
             EU6            e11*98/14*0159*..
             EU7            e11*98/14*0160*..
             EU8            e11*98/14*0161*..
             EU9            e11*98/14*0189*..
             MA8            e11*93/81*0018*..,   55 - 93   205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                            G916                           Reinf             24M                      12A; 51A; 71K; 721;
             MA9            e11*93/81*0022*..,                                                        73C; 74A; 74P; 77E
                            G917
             MB1            e11*93/81*0023*..,
                            G918
             MB2            e11*96/27*0067*..    55 - 85   205/40R17         11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
             MB3            e11*96/27*0068*..                                54A; 637                12A; 51A; 71K; 721;
             MB4            e11*96/27*0069*..              205/40R17-80      nicht Dieselmotor; 11A; 73C; 74A; 74P; 77E
             MB7            e11*96/27*0071*..                                21B; 22B; 24J; 5DA;
                                                                             54A
                                                           205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                           Reinf             54A

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61      205/40R17 80      11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
             GD5          e6*98/14*0087*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
             GE2          e6*2001/116*0101*..                                                         73C; 74A; 74P; 77E
             GE3          e6*2001/116*0102*..
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
             GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73          195/45R17 81   11A; 21P; 24J; 24M        Steilheck; 5-türig;
                            e6*2007/46*0011*..                  205/40R17 80   11A; 21P; 22I; 24J;       Frontantrieb;
             GG1            e6*2001/116*0125*..,                               24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                            e6*2007/46*0010*..                  205/45R17 84   11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
             GG2            e6*2001/116*0127*..,                215/35R17 79   11A; 21B; 22I; 24C;       73C; 74A; 74P; 77E
                            e6*2007/46*0015*..                                 24D
             GG3            e6*2001/116*0128*..,                215/40R17 83   11A; 21B; 22I; 24C;
                            e6*2007/46*0016*..                                 24D
             GG5            e6*2001/116*0131*..,
                            e6*2007/46*0013*..
             GG6            e6*2001/116*0132*..,
                            e6*2007/46*0014*..

             Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
             ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65                195/45R17 81   11A; 21J; 24J; 248        Schrägheck 4-türig;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         77E

             Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
§ 22 51165




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW           Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
             GK           e6*2007/46*0162*..       75           195/40R17 81   11A; 24J; 26B; 26J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/45R17 81   11A; 24J; 26B; 26J        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                205/40R17 80   11A; 24J; 26B; 26J; 27I   73C; 74A; 74P; 77E
                                                                205/45R17 84   11A; 24J; 26B; 26J
                                                                215/40R17 83   11A; 24J; 248; 26B;
                                                                               26J; 27I

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : I2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85            205/40R17 80   11A; 21B; 22B; 367        10B; 11B; 11G; 11H;
                            e4*98/14*0024*..                                                             12A; 33J; 51A; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : I2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     LANCER STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CAO          e1*96/79*0061*..  50 - 83 205/40R17-84             11A; 22B; 367; 54A;      Kombi; Frontantrieb;
             CAOW         G230                      Reinf                    631                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI COLT, LANCER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CAO          G005             50 - 103 205/40R17                11A; 21M; 22B; 22F;      Frontantrieb;
                                                                             24C; 24D; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51165




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : I2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80  nicht Dieselmotor; 5DA              nur Rover Streetwise;
             RF           e11*93/81*0016*..          205/40R17 84                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     205/45R17 84                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                     215/40R17 83 11A; 24M                            73C; 74A; 74P; 77E
             F            e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80 11A; 22B; 22L; 24J;                 nur Rover 25;
             RF           e11*93/81*0016*..                       24M; 5DA                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     205/40R17 84 11A; 22B; 22L; 24J;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24M                                 73C; 74A; 74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84            11A; 21B; 22B; 24J;      Rover 45;
                                                                             24M; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 74 - 130 205/45R17          11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             24M; 51G                 73C; 74A; 74P; 77E
                                                 76 - 110 205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                             24M; 367; 5DA
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84            11A; 21B; 22B; 24J;      Rover 45;
                                                                             24M; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 74 - 130 205/45R17          11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             24M; 51G                 73C; 74A; 74P; 77E
                                                 76 - 110 205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                             24M; 367; 5DA

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§ 22 51165




                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§ 22 51165




                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                  eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                  berücksichtigen.
             364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§ 22 51165




                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 51165
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    GK
                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0162*..
                    Handelsbez.:    JAZZ

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 150             y = 250                   VA
                          26B                      x = 200             y = 300                   VA
                          27I                      x = 200             y = 300                   HA
                          27B                      x = 250             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51165




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 200       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 350            15                 HA
						
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