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							Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.02.2016
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Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA, KIA, NETHERLAND, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
100440561/CC        NI47060/CC PCD100           Ø56.1-I-Ø72                 56,1    Kunststoff     550     1975    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : R50; MINI
Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : UKL-N1; UKL-C; MINI; UKL-K; MINI-N; UKL-L
Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                              140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 125 195/50R16 84    11A; 22B; 24M                RS M14 x 1,25;
                                         55 - 160 195/55R16       11A; 22B; 24M; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/50R16 87    11A; 21B; 22B; 24D;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J                          721; 725; 73C; 74A;
                                                    215/45R16 86  11A; 22B; 24J; 24M           74P; 77E; FGC
MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 125   195/50R16 84  11A; 22B; 24M                RS M12 x 1,5;
R50            e1*98/14*0168*..          55 - 160   195/55R16     11A; 22B; 24M; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/50R16 87  11A; 21B; 22B; 24D;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J                          721; 725; 73C; 74A;
                                                    215/45R16 86  11A; 22B; 24J; 24M           74P; 77E; FGC
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       55 - 135   205/45R16 83  11A; 24D                     ab
UKL-L          e1*2007/46*0371*..        55 - 141   195/50R16 84  11A; 24D; 24J                e1*2001/116*0343*01;
                                                    195/55R16 87  11A; 24D; 24J                Nicht Clubman; Nicht
                                                    205/45R16 83W 11A; 24D                     Cabrio; bis
                                                    205/50R16 87  11A; 24D; 24J                e1*2007/46*0371*09;
                                                    215/45R16 86  11A; 24D; 24J                Frontantrieb;
                                                    225/45R16 89  11A; 24D; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                               FGC




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*..       72 - 147 195/50R16 84        11A; 24J; 244            Roadster; Cabrio;
UKL-C        e1*2007/46*0369*..                 195/55R16 87        11A; 24J; 244            Coupe; Frontantrieb;
                                                205/45R16 83        11A; 244                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/50R16 87        11A; 24J; 244; 247       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/45R16 86        11A; 24J; 244            721; 725; 729; 73C;
                                                225/45R16 89        11A; 24J; 244; 247       74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                             FGC
MINI-N         e1*2001/116*0343*..     70 - 128 205/45R16 83        11A; 24M                 Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1         e24*2007/46*0023*..     70 - 141 195/50R16 84        11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                195/55R16 87        11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R16 83W       11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/50R16 87        11A; 24D; 24J            721; 725; 729; 73C;
                                                215/45R16 86        11A; 24D; 24J            74A; 74P; 76U; 77E;
                                                225/45R16 89        11A; 24D; 24J            FGC

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/45R16 83              11A; 24M                 Nur Clubman; Kombi;
                                 70 - 141 195/50R16 84              11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                          195/55R16 87              11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/45R16 83W             11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/50R16 87              11A; 24D; 24J            721; 725; 729; 73C;
                                          215/45R16 86              11A; 24D; 24J            74A; 74P; 76U; 77E;
                                          225/45R16 89              11A; 24D; 24J            FGC

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HONDA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                              GG6; GP1; ZE2
                                              110 Nm für Typ : EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                              EU5; EU6; EU7; EU8; EU9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EJ9          e6*93/81*0006*..  55 - 66           205/45R16-83       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R16-82       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
EK1            e6*93/81*0008*..        84        205/45R16-83       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R16-82       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
EK3            e6*93/81*0007*..        84        205/45R16-83       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R16-82       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EK4          e6*93/81*0009*..  118              205/45R16-83     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
EM1          e6*93/81*0060*..                   215/40R16-82     11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EM2            e6*98/14*0080*..       88 - 92   195/50R16 84                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                205/50R16        11A; 24M; 51G            51A; 71C; 71K; 721;
                                                215/45R16 86                              725; 73C; 74A; 74P
EP1            e11*98/14*0173*..      66 - 81   205/50R16        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..                215/45R16 86                              12A; 51A; 71C; 71K;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
EU5            e11*98/14*0158*..                                                          74P
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..     57 - 61       195/45R16 80                              10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                          74P
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       185/55R16 83     11A; 21P; 24J; 24M;      Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..                                56G                      Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,             195/50R16 84     11A; 21P; 22I; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..                                24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
GG2            e6*2001/116*0127*..,             205/45R16 83     11A; 21P; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
               e6*2007/46*0015*..               205/50R16 87     11A; 21B; 22I; 24C;      74P
GG3            e6*2001/116*0128*..,                              24D
               e6*2007/46*0016*..               215/45R16 86     11A; 21P; 22I; 24C;
GG5            e6*2001/116*0131*..,                              24D
               e6*2007/46*0013*..               225/45R16 89     11A; 21B; 22I; 24C;
GG6            e6*2001/116*0132*..,                              24D
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65             185/55R16 83     11A; 21N; 24J; 248;      Schrägheck 4-türig;
                                                                 56G                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
GP1          e6*2007/46*0012*.. 65              185/55R16 83     11A; 21P; 24J; 24M;      Steilheck; 5-türig;
                                                                 56G                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.02.2016
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85            205/45R16-83     11A; 21B; 22B; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0024*..                                                              12A; 33J; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NETHERLAND
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA0          e4*93/81*0005*..  66      205/45R16-83                 11A; 22B                 Stufenheck;
                                       215/40R16-82                 11A; 22B                 Schrägheck;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84  51J                                     nur Rover Streetwise;
RF           e11*93/81*0016*..         195/55R16 87  11A; 51J; 54A                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/50R16 87  11A; 24M                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                       215/45R16 86  11A; 24M                                721; 725; 73C; 74A;
                                       225/45R16 89  11A; 24M                                74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
F            e11*93/81*0016*..  44 - 107 205/45R16-83 11A; 22B; 22G; 24J;                 Rover 200 u. 25;
RF           e11*93/81*0016*..,                       24M; 367                            10B; 11B; 11G; 11H;
               H224                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                11A; 21B; 22B; 24J;      Rover 45;
                                                                 24M; 51G                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                11A; 21B; 22B; 24J;      Rover 45;
                                                                 24M; 51G                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.02.2016
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      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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