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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                     ProLine Wheels-TEC GmbH
                                 Rheinkaistraße 24
                                 68159 Mannheim
                                 QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              PXF.7517
Radgröße                         7,5 J x 17 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           PXF.7517 X2/63,3-56,1                 4/100/56,1         38        590    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49313
Herstellerzeichen                PLW
Radtyp und Ausführung            PXF.7517 (s.o.)
Radgröße                         7,5 J x 17 EH2+
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     110                   -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                   28
S04       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27
S05       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     140                   27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Honda
                                 Mini/BMW
                                 Mitsubishi

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic             66-81         205/45R17                                   A12 A16 A21
EP1, -2, -4             66-81         215/40R17   A01 K2b K42 K90                 Flh S02
e11*98/14*              66-81         215/45R17   A01 G01 K2b K42 K90
0173,0174,0188*..
Honda Civic             66-81         205/45R17                                   A12 A16 A21
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         215/40R17   A01 K1a K2b K42 K90             Flh S02
e11*98/14*              66-81         215/45R17   A01 G01 K1a K2b K42 K90
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé       88-92         205/45R17                                   A12 A16 A21
EM2                     88-92         215/40R17   A01 K2b K42 K90                 Cpe S02
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz              57,61         205/40R17   G01 K1c K2b                     A01 A12 A16
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         215/35R17   K1c K2b K44                     A21 K42 K56
e6*98/14*0088,87*..,                                                              LK6 S02
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73        195/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b             A01 A12 A16
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b             A21 S02
e6*2007/46*             66, 73        205/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73        195/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b             A01 A12 A16
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b             A21 S02
e6*2001/116*            66, 73        205/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz              75            195/45R17   K1c                             A01 A12 A16
GK                                                                                A21 Flh S02
e6*2007/46*0162*..
Mini One, Cooper, -S    65-160        205/45R17   K1c K2a K2b K32                 A01 A07 A12
Mini                    65-160        215/40R17   K1c K2c K32 K42 K56             A16 A21 Cbo
e1*2001/116*            65-160        215/45R17   K1c K2c K32 K42 K56             Flh V17 S04
0231*08-..              65-160        235/40R17   K1c K2c K32 K41 K42 K56 R70
- ab MJ 2007            65-85         205/40R17   K1c K2c
                        65-85         225/35R17   K1c K2c K32 K42 K56
Mini One, Cooper, -S    55-155        205/45R17   K1a K1b K2b                     A01 A07 A12
Mini-N, UKL-            55-155        215/40R17   K1c K2b K42                     A16 A21 Car
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-155        215/45R17   K1c K2b K42                     Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/40R17   K1a K1b K2b T80 T81             V17 S05
e1*2007/46*             55-90         225/35R17   K1c K2a K2b K42
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S   55-160        205/45R17     K1c K2a K2b K32                       A01 A12 A16
R50, Mini              55-160        215/40R17     K1c K2c K32 K42 K56                   A21 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,      55-160        215/45R17     K1c K2c K32 K42 K56                   V17 S03
e1*2001/116*           55-160        235/40R17     K1c K2c K32 K41 K42 K56 R70
0231*00-07             55-85         205/40R17     K1c K2c
- bis MJ 2006          55-85         225/35R17     K1c K2c K32 K42 K56
Mitsubishi Carisma     66            205/40R17     K42 K56 K90 T80 T81 T84               A01 A12 A16
DAO                                                                                      A21 B02 S02
e4*93/81*0005*..,
e4*98/14*0005*..
Mitsubishi Lancer SW   50-83         205/40R17     K1c K2c K42 K44 K56 T80 T81 T84       A01 A12 A16
CAOW, CAO                                                                                A21 B02 S02
G230,
e1*96/79*0061*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17     255/45R17
Nr. 16   235/55R17     255/50R17
Nr. 17   235/60R17     255/55R17
Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. November 2016 in Lambsheim statt.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. November 2016




Coen

CC/EK                                                                 00260947.DOC




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