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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55156305 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LAPPLAND
Typ                             LAPPLAND 6015
Radgröße                        6,0Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
32060        LAPPLAND 6015/                      4/100/56,1          44         640    1975
             Ø63,3-Ø56,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      46232
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           LAPPLAND 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                      -                  49304
S02     Schraube M14x1,25      Kegel 60°   130                      30                 49358
S03     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      28                 49330
S04     Schraube M14x1,25      Kegel 60°   140                      30                 49358

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55156305 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic            66-81        195/60R15   R37                               A02 A04 A05
EP1, -2, -4                                                                       A08 A09 A12
e11*98/14*                                                                        A14 A19 Flh
0173,0174,0188*..                                                                 S01
Honda Civic            66-81        195/60R15   R37                               A02 A04 A05
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   A08 A09 A12
e11*98/14*                                                                        A14 A19 Flh
0158-0161,0189*..                                                                 S01
Honda Civic Coupé      118          195/55R15                                     A02 A04 A05
EM1                                                                               A08 A09 A14
e6*93/81*0060*..                                                                  A19 A30 B03
                                                                                  S01
Honda Civic Coupé      88-92        195/60R15   R37                               A02 A04 A05
EM2                    88-92        205/55R15                                     A08 A09 A14
e6*98/14*0080*..                                                                  A19 A30 B03
                                                                                  Cpe S01
Honda Insight          65           175/65R15   A31 R37                           A02 A04 A05
ZE2                    65           185/60R15   A90                               A08 A09 A14
e6*2001/116*0130*..                                                               A19 Flh S01
Honda Jazz             57,61        185/55R15                                     A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3        57,61        195/50R15   A01 LK6                           A08 A09 A12
e6*98/14*0088,87*..,   57,61        195/50R15   Z15                               A14 A19 S01
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz             66, 73       175/65R15   A90                               A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73       185/60R15   A12                               A08 A09 A14
e6*2007/46*            66, 73       195/55R15   A01 A12 K1a                       A19 S01
0010, 0011, 0013,      66, 73       195/60R15   A01 A12 K1a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz             66, 73       175/65R15   A90                               A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73       185/60R15   A12                               A08 A09 A14
e6*2001/116*           66, 73       195/55R15   A01 A12 K1a                       A19 S01
0125, 0126, 0127,      66, 73       195/60R15   A01 A12 K1a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid      65           175/65R15   A90                               A02 A04 A05
GP1                    65           185/60R15   A12                               A08 A09 A14
e6*2007/46*0012*..     65           195/55R15   A01 A12 K1a                       A19 S01
                       65           195/60R15   A01 A12 K1a
Mini One, Cooper, -S   65-85        175/65R15   A11                               A02 A04 A05
Mini                   65-85        185/60R15   A12                               A08 A09 A14
e1*2001/116*           65-85        185/65R15   A12                               A19 B03 Cbo
0231*08-..             65-85        195/55R15   A12                               Flh S02
- ab MJ 2007           65-85        195/60R15   A12




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55156305 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     A33                                   A02 A04 A05
Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15     A12                                   A08 A09 A14
C,/K,/L,/B-L            55-90        185/65R15     A12                                   A19 B03 Car
e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A12                                   Cbo Cpe Flh
e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A12                                   S04
0369-0371,0593*..       55-90        205/50R15     A01 A12 K2b
- Mini/Clubman/Cabrio   55-90        205/55R15     A01 A12 K2b
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A11                                   A02 A04 A05
R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   A08 A09 A14
e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12                                   A19 B03 Cbo
e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A12                                   Flh S03
0231*00-07              55-85        195/60R15     A12
- bis MJ 2006

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55156305 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55156305 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Oktober 2012 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Im Rahmen des Giessereiwechsel (ab Herstellungsdatum Juni 2006) wurde der Radtyp von Lappland
15 auf Lappland 6015 geändert.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46232 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55156305 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2006.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Oktober 2012




Schmidt                                                                       00186136.DOC




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