GUTACHTEN zur ABE Nr. 47826 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55095609 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 13 605
Hersteller Bavaria Technik GmbH
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Auftraggeber Bavaria Technik GmbH
Dr.-Kilian-Straße 11
92637 Weiden
QM-Nr.: 49 02 0450810
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell 13
Typ 13 605
Radgröße 6,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- D 13 605 44 D/ohne Ring 4/100/56,1 44 580 1985
Z 13 605 44 D/ZD Ø70,4-Ø56,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47826
Herstellerzeichen BA.T.
Radtyp und Ausführung 13 605 (s.o.)
Radgröße 6,0Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24
S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,6
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,6
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Mini/BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47826 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55095609 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 13 605
Hersteller Bavaria Technik GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic 66-81 195/60R15 R37 A02 A04 A05
EP1, -2, -4 A08 A09 A12
e11*98/14* A19 A99 Flh
0173,0174,0188*.. S01
Honda Civic 66-81 195/60R15 R37 A02 A04 A05
EU5,-6,-7,-8,-9 A08 A09 A12
e11*98/14* A19 A99 Flh
0158-0161,0189*.. S01
Honda Civic Coupé 118 195/55R15 A02 A04 A05
EM1 A08 A09 A19
e6*93/81*0060*.. A30 A99 B03
S01
Honda Civic Coupé 88-92 195/60R15 R37 A02 A04 A05
EM2 88-92 205/55R15 A08 A09 A19
e6*98/14*0080*.. A30 A99 B03
Cpe S01
Honda Insight 65 175/65R15 A31 R37 A02 A04 A05
ZE2 65 185/60R15 A90 A08 A09 A19
e6*2001/116*0130*.. A99 Flh S01
Honda Jazz 57,61 185/55R15 A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 195/50R15 A01 LK6 A08 A09 A12
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 195/50R15 Z15 A19 A99 X51
e6*2001/116*0101*.., S01
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz 66, 73 175/65R15 A90 A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A12 A08 A09 A19
e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 A01 A12 K1a A99 S01
0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 A01 A12 K1a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz 66, 73 175/65R15 A90 A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A12 A08 A09 A19
e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 A01 A12 K1a A99 S01
0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 A01 A12 K1a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid 65 175/65R15 A90 A02 A04 A05
GP1 65 185/60R15 A12 A08 A09 A19
e6*2007/46*0012*.. 65 195/55R15 A01 A12 K1a A99 S01
65 195/60R15 A01 A12 K1a
Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A11 A02 A04 A05
Mini 65-85 185/60R15 A12 A08 A09 A19
e1*2001/116* 65-85 185/65R15 A12 A99 B03 Cbo
0231*08-.. 65-85 195/55R15 A12 Flh S03
- ab MJ 2007 65-85 195/60R15 A12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47826 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55095609 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 13 605
Hersteller Bavaria Technik GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A33 A02 A04 A05
Mini-N, UKL- 55-90 185/60R15 A12 A08 A09 A19
C,/K,/L,/B-L 55-90 185/65R15 A12 A99 B03 Car
e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A12 Cbo Cpe Flh
e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A12 S04
0369-0371,0593*.. 55-90 205/50R15 A01 A12 K2b
- Mini/Clubman/Cabrio 55-90 205/55R15 A01 A12 K2b
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A11 A02 A04 A05
R50, Mini 55-85 185/60R15 A12 A08 A09 A19
e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 A12 A99 B03 Cbo
e1*2001/116* 55-85 195/55R15 A12 Flh S02
0231*00-07 55-85 195/60R15 A12
- bis MJ 2006
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47826 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55095609 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 13 605
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47826 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55095609 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 13 605
Hersteller Bavaria Technik GmbH
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
X51 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2010.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. September 2012
Laux 00184336.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim