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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55076411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS1
Typ                               AS1-6015
Radgröße                          6.0J x 15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
X2           AS1-6015 X2 / Ø64 / Ø56,1              4/100/56,1          45          600    1995

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48481
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             AS1-6015 (s.o.)
Radgröße                          6.0J x 15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    26
S03       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                    33
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                    33
S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  MG Rover
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55076411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)        66-81         195/60R15   R09                                 A14 A21 A30
EP1, -2, -4                                                                            B03 Flh S05
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII) Cou-   88-92         195/60R15                                       A13 A14 A21
pé                                                                                     B03 Cpe S05
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Insight            65            175/65R15   A31 R37                             A14 A21 Flh
ZE2                      65            185/60R15   A90                                 S05
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                                 A14 A21 S05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
e6*2007/46*              66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                                 A14 A21 S05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
e6*2001/116*             66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III)         75            185/60R15   A90                                 A14 A21 Flh
GK                       75            195/55R15   A12                                 KOV S05
e6*2007/46*0162*..       75            195/60R15   A12
- incl. Facelift 2018    75            205/55R15   A01 A12 K1c
Honda Jazz Hybrid (II)   65            175/65R15   A90                                 A14 A21 S05
GP1                      65            185/60R15   A12
e6*2007/46*0012*..       65            195/55R15   A01 A12 K1a
                         65            195/60R15   A01 A12 K1a
Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        185/55R15                                       A12 A14 A21
RF, F                                                                                  B03 Npf S05
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Mini One, Cooper, -S     65-85         175/65R15   A11                                 A14 A21 B03
Mini                     65-85         185/60R15   A12                                 Cbo Flh S03
e1*2001/116*             65-85         185/65R15   A12
0231*08-..               65-85         195/55R15   A12
- ab MJ 2007             65-85         195/60R15   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55076411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15    A33                                  A14 A21 B03
Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15    A12                                  Car Cbo Cpe
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15    A12                                  Flh S04
e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15    A12
e1*2007/46*             55-90        195/60R15    A12
0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15    A01 A12 K2b
e1*2007/46*0371*00-     55-90        205/55R15    A01 A12 K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15    A11                                  A14 A21 B03
R50, Mini               55-85        185/60R15    A12                                  Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15    A12
e1*2001/116*            55-85        195/55R15    A12
0231*00-07              55-85        195/60R15    A12
- bis MJ 2006

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55076411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55076411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6
B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55076411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6
S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 30. Juli 2018




Wagner                                                                                 00299141.DOC




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