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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51165



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 17 H2


             Typ:                         IC7070
§ 22 51165




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51165


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51165


             Die ABE-Nr. 51165 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ IC7070, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0416-16-MURD vom 17.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51165




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 17.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 21.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeughersteller                       : BMW AG, HONDA, ROVER
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                         Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
             C3 56,1             C3                          Ø56,1-I-Ø72              56,1    Kunststoff     655     2100    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : MINI; R50
             Zubehör                                  : I6
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                        Typ : UKL-L; UKL-N1; UKL-C; MINI-N; MINI; UKL-K
§ 22 51165




             Zubehör                                  : I13
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                        140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                        140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
              Verkaufsbezeichnung:     MINI
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
              MINI         e1*2001/116*0231*..     55 - 85    205/40R17 80    11A; 24N                   RS M14 x 1,25;
                                                   55 - 125   205/40R17 80W   11A; 24N                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 160   205/45R17       11A; 24N; 51G              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
              MINI          e1*2001/116*0231*..    55 - 85 205/40R17 80   11A; 24N                       RS M12 x 1,5;
              R50           e1*98/14*0168*..       55 - 125 205/40R17 80W 11A; 24N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 160 205/45R17     11A; 24N; 51G                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
              MINI-N        e1*2001/116*0343*..    55 - 90 205/40R17 80       11A; 24N                   ab
              UKL-L         e1*2007/46*0371*..     55 - 135 205/40R17 80W     11A; 24N; 5DA              e1*2001/116*0343*01;
                                                            215/40R17 83      11A; 24M                   Nicht Clubman; Nicht
                                                   55 - 155 205/40R17 84      11A; 24N                   Cabrio; bis
                                                            205/45R17 84      11A; 24N; 51G              e1*2007/46*0371*09;
                                                            215/40R17 83W     11A; 24M                   Frontantrieb;
                                                            215/45R17 87      11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S; 77E
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             MINI-N       e1*2001/116*0343*..      72 - 90 205/40R17 80      11A; 248; 5DA            Roadster; Cabrio;
             UKL-C        e1*2007/46*0369*..       72 - 155 205/40R17 84     11A; 248                 Coupe; Frontantrieb;
                                                            205/45R17 84     11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 83     11A; 244                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76S; 77E
             MINI-N         e1*2001/116*0343*..    70 - 128 205/40R17 80W    11A; 24M; 5DA            Nur Clubman; Kombi;
             UKL-N1         e24*2007/46*0023*..             215/40R17 83     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                   70 - 141 205/40R17 84     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R17 84     11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/40R17 83W    11A; 24M                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                            215/45R17 87     11A; 24M                 76S; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17 80W         11A; 24M; 5DA            Nur Clubman; Kombi;
                                                       215/40R17 83          11A; 24M                 Frontantrieb;
                                              70 - 141 205/40R17 84          11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R17 84          11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       215/40R17 83W         11A; 24M                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                       215/45R17 87          11A; 24M                 76S; 77E
§ 22 51165




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : I2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       195/45R17 81                             Steilheck; 5-türig;
                            e6*2007/46*0011*..               205/40R17 80    11A; 21P; 24J; 24M       Frontantrieb;
             GG1            e6*2001/116*0125*..,             205/45R17 84    11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                            e6*2007/46*0010*..               215/35R17 79    11A; 21P; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
             GG2            e6*2001/116*0127*..,             215/40R17 83    11A; 21P; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 77E
                            e6*2007/46*0015*..
             GG3            e6*2001/116*0128*..,
                            e6*2007/46*0016*..
             GG5            e6*2001/116*0131*..,
                            e6*2007/46*0013*..
             GG6            e6*2001/116*0132*..,
                            e6*2007/46*0014*..
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 7
             Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65             195/45R17 81    11A; 21N                 Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW          Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GK           e6*2007/46*0162*..     75          195/40R17 81    11A; 26B; 26N            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/45R17 81    11A; 26B; 26N            12A; 51A; 71K; 721;
                                                             205/40R17 80    11A; 24J; 26B; 26J       73C; 74A; 74P; 77E
                                                             205/45R17 84    11A; 24J; 26B; 26N

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : ROVER
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : I2
§ 22 51165




             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80  nicht Dieselmotor; 5DA              nur Rover Streetwise;
             RF           e11*93/81*0016*..         205/40R17 84                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/45R17     51G                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/40R17 83                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 51165




                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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                   Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                   Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                   oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                   FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
§ 22 51165




                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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§ 22 51165
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    GK
                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0162*..
                    Handelsbez.:    JAZZ

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 150             y = 250                   VA
                          26B                      x = 200             y = 300                   VA
                          27I                      x = 200             y = 300                   HA
                          27B                      x = 250             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51165




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 200       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 350            15                 HA
						
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