Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 49741*04
special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2
Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
WF8080
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§ 22 49741*04
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
11.07.2017
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0017-14-MURD/N4
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 36
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§ 22 49741*04
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
weitere Ausführungen kommen hinzu
further versions are added
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 27.07.2017
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 49741*04
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WF8080/VK 66,6 VK Ø66.6-SX-Ø76 66,6 Kunststoff 670 2254 01/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : SX13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
§ 22 49741*04
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMCA e1*2007/46*1679*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; JOHN COOPER
26Q; 27Q WORKS
(F57); Cabrio;
215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
26Q; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85W 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 723;
26Q; 27Q 73C; 74D; 74P
FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE
27Q; 5DK (F57); Cabrio;
205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Frontantrieb;
27Q 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71K; 723;
27Q 73C; 74D; 74P
215/40R18 85W 11A; 24C; 244; 26Q;
27Q
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 246; 248; 26N; CLUBMAN JOHN
26P COOPER
WORKS (F54); MINI
225/40R18 88W 11A; 24J; 244; 26B; Clubman F54;
26N; 27I Allradantrieb;
170 215/45R18 M+S 11A; 246; 248; 26N; Frontantrieb;
26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 76O
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FML2 e1*2007/46*1678*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; JOHN COOPER
26Q; 27Q WORKS
(F56);
215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine;
26Q; 27Q Frontantrieb;
215/40R18 85W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26Q; 27Q 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 245; 248 BMW Active Tourer
F45;
225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 26N BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb;
27H; 27V Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27U 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 73C; 74D; 74P; 75I;
247; 26J; 27H; 27V 76O
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 246; 248; 26N; MINI CLUBMAN; MINI
26P Clubman F54;
§ 22 49741*04
225/40R18 88W 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
170 215/45R18 M+S 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 76O
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; ab
26Q; 27Q e1*2007/46*0371*10;
MINI F56/F57 John
215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Cooper Works MJ 2014;
26Q; 27Q Cabrio;
215/40R18 85W 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine;
26Q; 27Q Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 245; 248; 27I Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 244; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 76O
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab
27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10;
205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio;
27Q Schräghecklimousine;
215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb;
27Q 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85W 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71K; 723;
27Q 73C; 74D; 74P
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 245; 248; 27I Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 244; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 245; 248 BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 26N BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb;
27H; 27V Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27U 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 73C; 74D; 74P; 75I;
247; 26J; 27H; 27V 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49741*04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W213)
Zubehör : SX4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 245G AMG; R1EC; R1ES; 117; 204 K; 212; 176; 212K; 169;
204 X; 176 AMG; 245; 204; 215; 245G; 207; 246
Zubehör : SX4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 207; 212;
212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 215
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Limousine;
52J Allradantrieb;
235/40R18 11A; 246; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; A 45 AMG;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74A; 74P; 77E
60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; A 45 AMG;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse;
§ 22 49741*04
66 - 160 225/40R18 92 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27H 729; 73C; 74A; 74P;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 26B; 77E
26N; 27H
245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 AMG e1*2007/46*1163*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; A 45 AMG;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26N nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; Allradantrieb;
57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 33
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
570 CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Shooting brake;
26B; 26J Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine;
225/40R18 92 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake;
235/35R18 90 11A; 246; 26B; 26J; Kombilimousine;
27H Limousine;
245/35R18 88Y 11A; 248; 27H; 57F; Allradantrieb;
570; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49741*04
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 91 electric drive; Kombi;
225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
52J CLA Limousine; CLA
225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Shooting brake;
52J Kombilimousine;
235/40R18 11A; 246; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27H 729; 73C; 74A; 74P;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 26B; 77E
26N; 27H
245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; A 45 AMG;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26N nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; Allradantrieb;
57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 77E
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26P; 570 CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26N Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26N Kombilimousine;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 27H; Limousine;
5FE; 57F; 570 Frontantrieb;
§ 22 49741*04
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y Nur Baureihe 204;
235/40R18 95 11A; 24J; 24M Limousine;
245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26P bis
115 - 225 225/40R18 92 11A; 26P e1*2001/116*0431*36;
235/35R18 90Y 11A; 24J; 26P Coupe; Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 11A; 27I; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 26P Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26N; 26P neue C-Klasse;
235/45R18 94Y 11A; 26N; 26P; 5HI Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76O
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26P; 67O Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26N; 26P; 6B2 neue C-Klasse; Cabrio;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 26N; 26P; Kombilimousine; Coupe;
6B3 Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76O; 77E
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W Nur 4-MATIC; bis
235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; Kombi;
51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 49741*04
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y bis
235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; Kombi; Heckantrieb;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
77E
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26P; 570 CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26N Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26N Kombilimousine;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 27H; Limousine;
5FE; 57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
570 CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Shooting brake;
26B; 26J Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 74P; 75I;
77E
§ 22 49741*04
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 12O Coupé; Allradantrieb;
245/45R18 96W GA9; 12I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 74P; 76O
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 235/45R18 97W YAR; 12O; 5IM Baureihe W213; nicht
235/45R18 98W YAR; 12O All Terrain;
245/45R18 100 GA9; 12I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 73C; 74P; 75I;
76O
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212;
100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689 Stufenheck;
245/40R18 97 11A; 21P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76T; 77E
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P Baureihe W212;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76T; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 235/45R18 97 YAR; 12O Baureihe W213;
245/45R18 100 GA9; 12I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 73C; 74P; 75I;
76O
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Coupe; Heckantrieb;
125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49741*04
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76T; 77E
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76T; 77E
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 24J; 24M GLK; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76O; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : SX4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27H Q30; Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 26P; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§ 22 49741*04
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 49741*04
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§ 22 49741*04
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§ 22 49741*04
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§ 22 49741*04
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
§ 22 49741*04
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
§ 22 49741*04
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMCA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
§ 22 49741*04
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
§ 22 49741*04
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 20 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FML2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
§ 22 49741*04
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 21 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
§ 22 49741*04
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 22 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
§ 22 49741*04
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 23 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
§ 22 49741*04
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 24 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
§ 22 49741*04
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
§ 22 49741*04
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
§ 22 49741*04
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 27 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 350 20 VA
§ 22 49741*04
26N x = 250 y = 350 8 VA
27F x = 290 y = 350 25 HA
27H x = 290 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 28 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
§ 22 49741*04
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 29 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
§ 22 49741*04
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 30 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
§ 22 49741*04
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 31 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
§ 22 49741*04
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 32 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
§ 22 49741*04
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
zur Erteilung der ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017
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Seite: 33 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
§ 22 49741*04
27F x = 280 y = 270 30 HA