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							             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeughersteller                       : BMW AG, DAIMLER (D)
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 49
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             D034966X            D49                     ohne                        66,6                    725     2098    06/15
             D034966X            D49                     ohne                        66,6                    750     2025    06/15
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 51659




             FMCA         e1*2007/46*1679*..       55 - 155 195/55R16 87     11A; 244                   COOPER (F57); ONE
                                                                                                        (F57); Cabrio;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 713; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76U; 83L
             FML2           e1*2007/46*1678*..     55 - 155 195/55R16 87     11A; 244                   COOPER (F56); ONE
                                                                                                        (F56);
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 713; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76U; 83L
             FML4           e1*2007/46*1680*..     55 - 155 195/55R16 87     11A; 244                   COOPER (F55); ONE
                                                                                                        (F55); Kombilimousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 713; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76U; 83L

             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 155 195/55R16 87          11A; 244                   Mini F55/F56/F57; ab
                                                                                                        e1*2007/46*0371*10;
                                                                                                        Cabrio;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        3-türig; 5-türig;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 713; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76U; 820
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER (D)
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 245G; 246
                                                        150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                        180 Nm für Typ : 639/2; 639/4
             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 90       195/55R16 91      12R                      A-Klasse;
                                                           195/60R16 89      12I                      Frontantrieb;
                                                  66 - 125 205/50R16 91      124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R16         124; 51G                 51A; 713; 721; 729;
                                                           215/55R16 93      12A                      73C; 74D; 76U; AF7
                                                           225/50R16 92      12A

             Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91           12N                      B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                      205/55R16              12T; 51G                 nicht Natural Gas
                                                      215/55R16 93           12A                      Drive; nicht Electric
§ 22 51659




                                                      225/50R16 92           11A; 12A; 26P; 57T       Drive; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 713; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                      AF7

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 12T                               CLA; nicht
                                                       215/55R16 93 12A                               Sportfahrwerk; CLA
                                                       225/50R16 92 11A; 12A; 26P; 57T                Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 713; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76U; AF7
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 90  195/55R16 91      12R                      A-Klasse;
                                                           195/60R16 89      12I                      Frontantrieb;
                                                  66 - 125 205/50R16 91      124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R16         124; 51G                 51A; 713; 721; 729;
                                                           215/55R16 93      12A                      73C; 74D; 76U; AF7
                                                           225/50R16 92      12A
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 90  205/55R16    12T; 51G                          CLA; Sportfahrwerk;
                                              80 - 125 215/55R16 93 11A; 12A; 26N; 26P                CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 713; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76U; AF7
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 135 205/50R16 91      12N                      B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                           205/55R16         12T; 51G                 nicht Natural Gas
                                                           215/55R16 93      12A                      Drive; nicht Electric
                                                           225/50R16 92      11A; 12A; 26P; 57T       Drive; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 713; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                      AF7

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/50R16 96Y 12R                             Nur Baureihe 205;
§ 22 51659




             204 K        e1*2001/116*0457*..           225/55R16 95Y 12R                             neue C-Klasse;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb; nur
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 713; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76U; 98A; DED;
                                                                                                      DEN; FH0; MBY
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 155 225/50R16 96      12R                      Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..            225/55R16 95      12R                      neue C-Klasse;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 713; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76U; 98A; DED;
                                                                                                      DEN; FH0; MBY

             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16               12T; 51G                 CLA; Sportfahrwerk;
                                             80 - 125 215/55R16 93           11A; 12A; 26N; 26P       CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 713; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76U; AF7
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91           12T                      CLA; nicht
                                                      215/55R16 93           12A                      Sportfahrwerk; CLA
                                                      225/50R16 92           11A; 12A; 26P; 57T       Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 713; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76U; AF7

             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 100 195/65R16         51G                           V-Klasse; Vito; Vito
                                             65 - 120 205/65R16                                       Tourer; Vito Mixto;
                                                      215/60R16                                       ab
                                                                                                      e1*2007/46*0457*09;
                                                           215/65R16                                  Frontantrieb;
                                                  65 - 140 225/55R16                                  Heckantrieb;
                                                           225/60R16                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/60R16                                  12A; 51A; 713; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76U;
§ 22 51659




                                                                                                      MBY

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        L275                    65 - 110 195/65R16C        51G; 56G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  65 - 160 205/65R16C        51G                      12A; 51A; 713; 721;
                                                           225/60R16 102                              73C; 74D; 75I; MBY
                                                           225/60R16C        51G
                                                  65 - 170 195/65R16C        51G; 52J; 56G
                                                  170      205/65R16C        51G; 52J
             639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 100 195/65R16C        51G; 56G                 bis
             639/5          e1*2007/46*0459*..,   70 - 165 205/65R16C        51G                      e1*2007/46*0459*05;
                            L720                           225/60R16 102     11A; 248                 bis
                                                           225/60R16C        11A; 248; 51G            e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 713; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76U;
                                                                                                      MBY

             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 110 195/65R16C            51G; 56G                 Heckantrieb;
                                              65 - 160 205/65R16C            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/60R16 102                                  12A; 51A; 713; 721;
                                                       225/60R16C            51G                      73C; 74D; 75I; MBY
                                              65 - 170 195/65R16C            51G; 52J; 56G
                                              170      205/65R16C            51G; 52J
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C             51G; 56G                 bis
                                             70 - 165 205/65R16C             51G                      e1*2007/46*0457*08;
                                                      225/60R16 102          11A; 248                 Allradantrieb;
                                                      225/60R16C             11A; 248; 51G            Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 713; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76U;
                                                                                                      MBY

             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 100 195/65R16              51G                      V-Klasse; Vito; Vito
                                             65 - 120 205/65R16                                       Tourer; Vito Mixto;
                                                        215/60R16                                     ab
                                                                                                      e1*2007/46*0458*08;
                                                          215/65R16                                   Frontantrieb;
                                                 65 - 140 225/55R16                                   Heckantrieb;
                                                          225/60R16                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/60R16                                   12A; 51A; 713; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76U;
                                                                                                      MBY
§ 22 51659




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 51659




                  abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        205/55R16
                                  Hinterachse:                        225/50R16
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             713) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 51659




             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             820) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                  (Dicke 24mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig!
             98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig
             DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
                  Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
                  Bremssätteln des Herstellers BREMBO.
§ 22 51659
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
§ 22 51659




                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    246
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
                    Handelsbez.:    B-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
§ 22 51659
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    117
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:    CLA-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
§ 22 51659
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    117
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:    CLA-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
§ 22 51659
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
§ 22 51659
						
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