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							             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Fahrzeughersteller                       : BMW AG, DAIMLER (D)
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 EH2            Einpreßtiefe (mm)      : 52,5
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             D035266N            DD52                    ohne                        66,6                    715     2180    10//15
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Mini
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
             FMX          e1*2007/46*1682*..       100 - 170 205/55R17 91V   124                        Allradantrieb;
§ 22 51661




                                                             205/60R17 93    12A                        Frontantrieb;
                                                             215/55R17 94    12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/60R17 96    12A                        51A; 714; 721; 73C;
                                                             225/50R17 94    12A                        74A; 76S
                                                             225/55R17       12A; 51G

             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
             FMK          e1*2007/46*1683*..       75 - 110 205/50R17 93                                CLUBMAN JOHN
                                                                                                        COOPER
                                                            215/50R17 95     11A; 248                   WORKS (F54); MINI
                                                   75 - 155 225/45R17 93                                Clubman F54;
                                                   75 - 170 235/45R17 94     11A; 248                   Allradantrieb;
                                                   170      205/50R17 M+S    52J                        Frontantrieb;
                                                            215/50R17 M+S    11A; 248; 52J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 205/50R17 93                                     BMW Active Tourer
                                                                                                        F45;
                                                           205/55R17 91W                                BMW Gran Tourer F46;
                                                           215/50R17 91W 11A; 248                       Allradantrieb;
                                                           225/45R17 91W                                Frontantrieb;
                                                           235/45R17 94  11A; 248                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76S
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 225/55R17             51G                      BMW X1 (F48);
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 76S
             UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 110 205/50R17 93                                MINI CLUBMAN; MINI
                                                          215/50R17 95       11A; 248                 Clubman F54;
                                                 75 - 155 225/45R17 93                                Allradantrieb;
                                                 75 - 170 235/45R17 94       11A; 248                 Frontantrieb;
                                                 170      205/50R17 M+S      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/50R17 M+S      11A; 248; 52J            12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 225/55R17             51G                      BMW X1 (F48);
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 76S
§ 22 51661




             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93                                    BMW Active Tourer
                                                                                                      F45;
             F2GT           e1*2007/46*1677*..             205/55R17 91W                              BMW Gran Tourer F46;
                                                           215/50R17 91W 11A; 248                     Allradantrieb;
                                                           225/45R17 91W                              Frontantrieb;
                                                           235/45R17 94  11A; 248                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 76S

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93                                    A-Klasse;
                                                       215/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             66 - 160 225/45R17              51G                      12A; 51A; 714; 721;
                                             155 - 160 205/50R17 93          52J                      729; 73C; 74D; 76S
                                                       215/45R17 91          52J
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93                                    B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                      215/45R17 91                                    nicht Natural Gas
                                                      225/45R17              51G                      Drive; nicht Electric
                                                                                                      Drive; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 714;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76S

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93                                   CLA; nicht
                                                       215/45R17 91                                   Sportfahrwerk; CLA
                                                       225/45R17 91                                   Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
§ 22 51661




             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 205/50R17 93                               B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                           215/45R17 91                               nicht Natural Gas
                                                           225/45R17         51G                      Drive; nicht Electric
                                                                                                      Drive; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 714;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76S
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 125 205/50R17 93                               A-Klasse;
                                                            215/45R17 91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  66 - 160 225/45R17         51G                      12A; 51A; 714; 721;
                                                  155 - 160 205/50R17 93     52J                      729; 73C; 74D; 76S
                                                            215/45R17 91     52J
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/45R17        51G                      CLA; CLA Limousine;
                                                                                                      CLA Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93                                    CLA; nicht
                                                      215/45R17 91                                    Sportfahrwerk; CLA
                                                      225/45R17 91                                    Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 51661




                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                  angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§ 22 51661




                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
						
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