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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49740*06




                                         special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49740                     Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF7580
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49740                     Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49740*06




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      03.08.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0084-14-MURD/N6
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49740                    Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 25

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49740*06




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49740                      Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        17.08.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
§ 22 49740*06




                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 1 von 9

                Fahrzeughersteller                       : BMW AG, DAIMLER (D)
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 51
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                WS4X                WF7580/WS4X             ohne                         66,6                    593     2114    02/16
                WS4X                WF7580/WS4X             ohne                         66,6                    600     2085    02/16
                WS4X                WF7580/WS4X             ohne                         66,6                    620     2010    02/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                  : Serie s. Aufl. 74D
§ 22 49740*06




                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FMK          e1*2007/46*1683*..       75 - 110 205/40R18 86                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                                            COOPER
                                                               205/45R18 86                                 WORKS (F54); MINI
                                                               215/40R18 89                                 CLUBMAN F54;
                                                               215/45R18 89                                 Allradantrieb;
                                                      75 - 155 225/40R18 88W                                Frontantrieb;
                                                      170      205/40R18 M+S     52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               205/45R18 M+S     52J                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                               215/45R18 M+S     52J                        73C; 74D; 76O; 83L
                FMX            e1*2007/46*1682*..     75 - 170 205/55R18 91W                                Allradantrieb;
                                                               215/50R18 92      11A; 248                   Frontantrieb;
                                                               215/55R18 95      11A; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/45R18 91V                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                               225/50R18 95      51G                        73C; 74D; 76O; 83L
                                                               235/45R18 94      11A; 248
                                                               245/45R18 96      11A; 248

                Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 215/50R18 M+S          124; 52J                   BMW X1 (F48);
                                                          225/50R18              12A; 51G                   Allradantrieb;
                                                          225/50R18 95           11A; 12A; 248              Frontantrieb;
                                                          235/45R18 94           12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R18 96           11A; 12A; 248              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                            74D; 75I; 76O
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 110 205/40R18 86                                   CLUBMAN JOHN
                                                                                                         COOPER
                                                             205/45R18 86                                WORKS (F54); MINI
                                                             215/40R18 89                                CLUBMAN F54;
                                                             215/45R18 89                                Allradantrieb;
                                                    75 - 155 225/40R18 88W                               Frontantrieb;
                                                    170      205/40R18 M+S      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R18 M+S      52J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                             215/45R18 M+S      52J                      73C; 74D; 76O; 83L
                UKL-L          e1*2007/46*0371*..   70 - 170 225/40R18 92W      11A; 248                 BMW Active Tourer
                                                                                                         F45;
                                                              225/45R18 91W 11A; 248                     BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 75I; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 215/50R18 M+S         124; 52J                 BMW X1 (F48);
                                                          225/50R18             12A; 51G                 Allradantrieb;
§ 22 49740*06




                                                          225/50R18 95          11A; 12A; 248            Frontantrieb;
                                                          235/45R18 94          12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R18 96          11A; 12A; 248            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                         74D; 75I; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 248                          BMW Active Tourer
                                                                                                         F45;
                F2GT           e1*2007/46*1677*..             225/45R18 91W 11A; 248                     BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 75I; 76O

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : B450L28517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.08.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 125      215/40R18 89W                              A-Klasse;
                                                66 - 280      225/40R18     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                155 - 280     215/40R18 M+S 52J                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89                                    B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                         225/40R18              51G                      nicht Natural Gas
                                                                                                         Drive; nicht Electric
                                                                                                         Drive; Kombi;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 729; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W                                  A-Klasse;
                                                 66 - 280 225/40R18      51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 155 - 280 215/40R18 M+S 52J                             12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 49740*06




                                                                                                         729; 73C; 74A
                245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/40R18 92     11A; 26N; 26P            CLA; CLA Limousine;
                                                                                                         CLA Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76O
                245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 160 225/40R18         GA2; 51G                 CLA; CLA Limousine;
                                                                                                         CLA Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76O
                245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 215/40R18 89                               B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                              225/40R18         51G                      nicht Natural Gas
                                                                                                         Drive; nicht Electric
                                                                                                         Drive; Kombi;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 729; 73C; 74A
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 9
                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570                    CLA; Sportfahrwerk;
                                                          225/40R18 92  GA2; 11A; 26N; 26P               CLA Limousine; CLA
                                                                                                         Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 67O                              Nur Baureihe 205;
                204 K        e1*2001/116*0457*..                                                         neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                                         Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74D; 75I;
§ 22 49740*06




                                                                                                         76O; 77E; DEN

                Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 160 225/40R18              GA2; 51G                 CLA; CLA Limousine;
                                                                                                         CLA Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76O
                117            e1*2007/46*1007*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570                 CLA; Sportfahrwerk;
                                                             225/40R18 92  GA2; 11A; 26N; 26P            CLA Limousine; CLA
                                                                                                         Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 9
                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§ 22 49740*06




                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.08.2017
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                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        215/40R18
                                     Hinterachse:                        245/35R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          225/45R18
                                     Hinterachse:                          245/40R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§ 22 49740*06




                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.08.2017
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                83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig!
                DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/40R18
                     Hinterachse: 245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49740*06
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.08.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    117
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                       Handelsbez.:    CLA-Klasse

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 330                   VA
                             26P                      x = 230             y = 280                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
§ 22 49740*06




                             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 9 von 9

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    245G
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 330                   VA
                             26P                      x = 230             y = 280                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
§ 22 49740*06




                             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
						
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