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							                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 14                                                           Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 29.01.2020
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                                             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, DAIMLER (D)



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             D17 112566650 PCD 5x112                        ohne                        66,6                    670     2255    01/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Durchm. 25,6 mm
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 215/45R18 93              11A; 248                  BMW Active Tourer
                                                                                                                           F45;
                                                                              225/40R18 92W 11A; 248                       BMW Gran Tourer F46;
                                                                              225/45R18 91W 11A; 248; 26N                  Allradantrieb;
                                                                              235/40R18 91W 11A; 245; 248                  Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           76O




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen     Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 245/35R18  51G; 57F; 570; 575                   CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       76O
                             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 245/35R18         51G; 57F; 570; 575       CLA; CLA Limousine;
                                                                                                                       CLA Shooting brake;
                                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       76B; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18             51G                      Nur Baureihe 204; Nur
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                                                        245/35R18             51G; 57F; 575            4-MATIC; Limousine;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A
                             204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 225/40R18         51G                      bis
                                                                            245/35R18 92      57F; 575                 e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                                       Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A
                             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/40R18          51G                      Nur Baureihe 204;
                                                                           235/40R18 91                                Limousine;
                                                                           245/35R18 92       57F; 68T                 Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18         51G                      Nur 4-MATIC; bis
                                                                                                                       e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                                       Kombi;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/40R18          51G                      bis
                                                                                                                       e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                                       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 245/35R18               51G; 57F; 570; 575       CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       76O

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        215/40R18
                                                 Hinterachse:                        245/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          245/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 6


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       BMW AG
                                     Fahrzeugtyp:      UKL-L
                                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0371*..
                                     Handelsbez.:      MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                                     Variante(n):      Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                           27U                      y = 140             y = 220                   HA
                                           27V                      y = 140             y = 220                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26J                   x = 250       y = 250            30                VA
                                           26N                   x = 250       y = 250             8                VA
                                           27F                   x = 270       y = 280            23                HA
                                           27H                   x = 270       y = 280             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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