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							                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                           Seite: 1 von 5

                             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, MERCEDES-BENZ
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)         : 54
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart               : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung             (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                       (kg)      (mm)     datum
                             BM1                 BM1                        ohne                        66,5                       723     2007    03/17
                             BM1                 BM1                        ohne                        66,5                       735     1970    03/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
§ 22 51597, Erweiterung 02




                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                           für Typ : FML4; FMCA
                             Zubehör                                     : Serienbefestigungsmittel
                                                                           ___


                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                           für Typ : F2GT; F2AT; UKL-L
                             Zubehör                                     : Serienbefestigungsmittel
                                                                           ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             FMCA         e1*2007/46*1679*..          170     195/45R17 85W 11A; 248                          JOHN COOPER
                                                                                                                              WORKS
                                                                              205/45R17         51G                           (F57); Cabrio;
                                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                              76S; 83L
                             FMCA           e1*2007/46*1679*..        55 - 155 195/45R17 85W                                  COOPER (F57); ONE
                                                                               205/45R17     51G                              (F57); Cabrio;
                                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                              76S




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             FML4         e1*2007/46*1680*..     55 - 155 195/45R17 85W                                COOPER (F55); ONE
                                                                          205/45R17     51G                            (F55); Kombilimousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 215/50R17 91W                                   BMW Active Tourer
                                                                                                                       F45;
                                                                           225/50R17 94      11A; 248                  BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S; 83L
§ 22 51597, Erweiterung 02




                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..   170       195/45R17 85W 11A; 248                      ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0371*10;
                                                                           205/45R17         51G                       MINI F56/F57 John
                                                                                                                       Cooper Works MJ 2014;
                                                                                                                       Cabrio;
                                                                                                                       Schräghecklimousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S; 83L
                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..   55 - 155 195/45R17 85W                                Mini F55/F56/F57; ab
                                                                          205/45R17     51G                            e1*2007/46*0371*10;
                                                                                                                       Cabrio;
                                                                                                                       Schräghecklimousine;
                                                                                                                       3-türig; 5-türig;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S

                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/50R17 91W                                    BMW Active Tourer
                                                                                                                       F45;
                             F2GT           e1*2007/46*1677*..             225/50R17 94      11A; 248                  BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S; 83L




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 5
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 168
                             Zubehör                                    : KIT40
                                                                          ___


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 169
                             Zubehör                                    : KIT140
                                                                          ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 168
§ 22 51597, Erweiterung 02




                                                                          130 Nm für Typ : 169
                             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             168          e1*96/79*0073*..  44 - 103 205/40R17                   10N; 11A; 21B; 24J;      kurzer Radstand;
                                                                                                 51G                      langer Radstand;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                                          76C; 915
                             169            e1*2001/116*0288*..     60 - 103 205/45R17 84                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    60 - 142 205/45R17 84W                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             205/45R17 88                                 721; 725; 73C; 74A
                                                                             215/45R17     51G
                                                                             225/45R17 90
                             169            e1*2001/116*0288*..     60 - 142 215/45R17     51G                            Seriensportfahrwerk;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 5
                                   einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                   FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                   lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§ 22 51597, Erweiterung 02




                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
§ 22 51597, Erweiterung 02




                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig!
                             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                                  zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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