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							Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Fahrzeughersteller                       : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                      Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm)                     last       umf.     Fertig
                      Rad                    Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
112566649_R14         PCD 5x112 C            ohne                         66,6                     538     1995    05/15
112566649_R14         PCD 5x112 C            ohne                         66,6                     548     1958    05/15
112566649_R14         PCD 5x112 C            ohne                         66,6                     550     1950    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Durchm. 28 mm,
                                           für Typ : FML2E; (Kegelbund)
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Durchm. 28 mm, für Typ : F1H
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      BMW 1er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 85 - 110 205/55R16 91                                        Schräghecklimousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76U

Verkaufsbezeichnung:      Cooper SE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
FML2E        e1*2007/46*2063*..  75               185/60R16 M+S 11A; 248; 52J                Schrägheck;
                                                  195/55R16 87  11A; 248                     Frontantrieb; Elektro;
                                                  205/50R16 87  11A; 248                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76U; 84K

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kugelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                            für Typ : 168
Zubehör                                   : DW4156


Befestigungsteile                         : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                            für Typ : 176; 117; 246; 245G
Zubehör                                   : DW4141


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : 168
                                            130 Nm für Typ : 117; 176; 245G; 246
Verkaufsbezeichnung:      A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
168          e1*96/79*0073*..   44 - 92         195/50R16-84      MA0; 10N; 11A; 21B;       kurzer Radstand;
                                                                  22B; 24C; 24D             langer Radstand;
                                      44 - 103 205/45R16-83       MA0; 10N; 11A; 21B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22B; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                      103       195/50R16         10N; 11A; 21B; 22B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24C; 24D; 51G; 52J        915; MBV
176            e1*2007/46*0928*..     66 - 90  195/55R16    91    12R                       A-Klasse;
                                               195/60R16    89    12I                       Frontantrieb;
                                      66 - 125 205/50R16    91    124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16          124; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                               215/55R16    93    12A                       725; 729; 73C; 74A;
                                               225/50R16    92    12A                       75I; 76U; AF7

Verkaufsbezeichnung:      B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
246          e1*2007/46*0751*..  66 - 135 205/50R16 91            12N                       B-Klasse ab Mj. 2011;
                                          205/55R16               12T; 51G                  nicht Natural Gas
                                          215/55R16 93            12A                       Drive; nicht Electric
                                          225/50R16 92            11A; 12A; 26P; 57T        Drive; Kombi;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 75I; 76U; AF7

Verkaufsbezeichnung:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 90  195/55R16 91 12R                                  A-Klasse;
                                          195/60R16 89 12I                                  Frontantrieb;
                                 66 - 125 205/50R16 91 124                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R16    124; 51G                             51A; 71C; 71K; 721;
                                          215/55R16 93 12A                                  725; 729; 73C; 74A;
                                          225/50R16 92 12A                                  75I; 76U; AF7
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 12N                                  B-Klasse ab Mj. 2011;
                                          205/55R16    12T; 51G                             nicht Natural Gas
                                          215/55R16 93 12A                                  Drive; nicht Electric
                                          225/50R16 92 11A; 12A; 26P; 57T                   Drive; Kombi;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 75I; 76U; AF7
245G           e1*2001/116*0470*..    80 - 90 205/55R16           12T; 51G                  CLA; Sportfahrwerk;
                                      80 - 125 215/55R16 93       11A; 12A; 26N; 26P        CLA Limousine; CLA
                                                                                            Shooting brake;
                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76U; AF7
245G           e1*2001/116*0470*..    80 - 125 205/55R16 91       12T                       CLA; nicht
                                               215/55R16 93       12A                       Sportfahrwerk; CLA
                                               225/50R16 92       11A; 12A; 26P; 57T        Limousine; CLA
                                                                                            Shooting brake;
                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76U; AF7

Verkaufsbezeichnung:      CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
117          e1*2007/46*1007*..  80 - 90 205/55R16                12T; 51G                  CLA; Sportfahrwerk;
                                 80 - 125 215/55R16 93            11A; 12A; 26N; 26P        CLA Limousine; CLA
                                                                                            Shooting brake;
                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76U; AF7
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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                                                                                                       Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:      CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
117          e1*2007/46*1007*..  80 - 125 205/55R16 91            12T                       CLA; nicht
                                          215/55R16 93            12A                       Sportfahrwerk; CLA
                                          225/50R16 92            11A; 12A; 26P; 57T        Limousine; CLA
                                                                                            Shooting brake;
                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76U; AF7

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
       des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
84K) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 17"-Sportbremse ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
MBV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 275 mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      DAIMLER
        Fahrzeugtyp:     246
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0751*..
        Handelsbez.:     B-Klasse

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 305             y = 335                     VA
              26B                      x = 355             y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 355       y = 385              8                 VA
              26J                    x = 355       y = 385             18                 VA
              27H                    x = 310       y = 295              8                 HA
              27F                    x = 310       y = 295             13                 HA
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      DAIMLER
        Fahrzeugtyp:     245G
        Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 305             y = 335                     VA
              26B                      x = 355             y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 355       y = 385              8                 VA
              26J                    x = 355       y = 385             18                 VA
              27H                    x = 310       y = 295              8                 HA
              27F                    x = 310       y = 295             13                 HA
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      DAIMLER
        Fahrzeugtyp:     117
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1007*..
        Handelsbez.:     CLA-Klasse

        Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 280             y = 330                     VA
              26P                      x = 230             y = 280                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 280       y = 330              8                 VA
              26N                    x = 280       y = 330             30                 VA
              27F                    x = 300       y = 320             18                 HA
              27H                    x = 300       y = 320              8                 HA
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      DAIMLER
        Fahrzeugtyp:     245G
        Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 280             y = 330                     VA
              26P                      x = 230             y = 280                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 280       y = 330              8                 VA
              26N                    x = 280       y = 330             30                 VA
              27F                    x = 300       y = 320             18                 HA
              27H                    x = 300       y = 320              8                 HA
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 15                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      DAIMLER
        Fahrzeugtyp:     117
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1007*..
        Handelsbez.:     CLA-Klasse

        Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 305             y = 335                     VA
              26B                      x = 355             y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 355       y = 385              8                 VA
              26J                    x = 355       y = 385             18                 VA
              27H                    x = 310       y = 295              8                 HA
              27F                    x = 310       y = 295             13                 HA
						
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