Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER,
DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
33729 RE-01 7016 / ohne Ring ohne 66,6 690 2150 08/14
33730 RE-01 7016 / ohne Ring ohne 66,6 690 2150 08/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FML2E; (Kegelbund)
Zubehör : 49364
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : FMCA; F2AT; FML2; UKL-L; FMK
Zubehör : 49364
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 100 195/65R16 M+S 11A; 248; 51G; 52J BMW Active Tourer
F45;
70 - 141 205/55R16 91W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46;
205/60R16 92W 11A; 248 Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 245; 248 Frontantrieb;
225/50R16 92W 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 244; 26N 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 82B; 83P; AGD;
BBY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: Cooper SE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FML2E e1*2007/46*2063*.. 75 195/55R16 87 11A; 244 Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 24J; 244 Frontantrieb; Elektro;
225/45R16 89 11A; 24J; 244; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 84K
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE
27Q (F57); Cabrio;
195/55R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; Frontantrieb;
27Q 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
27Q 721; 725; 73C; 74C;
215/45R16 86 11A; 24J; 244; 26Q; 76U; BBY
27Q
225/45R16 89 11A; 242; 244; 245;
26Q; 27Q
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 110 195/60R16 M+S 52J MINI CLUBMAN F54;
205/55R16 94 11A; 248 Allradantrieb;
205/60R16 96 11A; 248 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 96 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74C;
26P; 27I 76U; 82B; AGD; BBY
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27I
120 - 155 205/55R16 M+S 11A; 248; 52J
FML2 e1*2007/46*1678*.. 55 - 155 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 26Q; COOPER (F56); ONE
27Q (F56);
195/55R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; Schräghecklimousine;
27Q Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
27Q 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 11A; 24J; 244; 26Q; 721; 725; 73C; 74C;
27Q 76U; BBY
225/45R16 89 11A; 242; 244; 245;
26Q; 27Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 100 195/65R16 M+S 11A; 248; 51G; 52J BMW Active Tourer
F45;
70 - 141 205/55R16 91W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46;
205/60R16 92W 11A; 248 Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 245; 248 Frontantrieb;
225/50R16 92W 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 244; 26N 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 82B; 83P; AGD;
BBY
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 195/60R16 M+S 52J MINI CLUBMAN F54;
205/55R16 94 11A; 248 Allradantrieb;
205/60R16 96 11A; 248 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 96 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74C;
26P; 27I 76U; 82B; AGD; BBY
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27I
120 - 155 205/55R16 M+S 11A; 248; 52J
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab
27Q e1*2007/46*0371*10;
195/55R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; Cabrio;
27Q Schräghecklimousine;
205/50R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb;
27Q 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24J; 244; 26Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
27Q 721; 725; 73C; 74C;
225/45R16 89 11A; 242; 244; 245; 76U; 82B; AGD; BBY
26Q; 27Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 168
Zubehör : 49222
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 124 T
Zubehör : 49223
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2A; 245G; F2B; 169; 638; 176; 246; 245; 204 K; 117; 638/2
Zubehör : 49421
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 124 T; 168
130 Nm für Typ : F2A; F2B; 117; 169; 176; 204 K; 245; 245G; 246
140 Nm für Typ : F2A; 638; 638/2
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 195/60R16 89 Kombilimousine;
195/65R16 91 Allradantrieb;
205/60R16 92 11A; 26P Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R16 95 11A; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74C;
76U; FH0
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 205/60R16 92 11A; 26N; 26P Limousine;
215/55R16 93 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
215/60R16 95 11A; 26B; 26N Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; FH0
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 92 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 24D; 51G langer Radstand;
195/50R16-84 MA0; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74C;
22B; 24C; 24D 915
103 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 51G;
52J
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R16 90 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C
225/45R16 89 11A; 24J; 24M
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 90 195/55R16 91 12I A-Klasse;
195/60R16 89 124 Frontantrieb;
66 - 125 205/50R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A 51A; 71C; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 12A; 248; 26P 725; 729; 73C; 74C;
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P 76U; MAO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R16 91 nicht Natural Gas
215/55R16 93 11A; 26P Drive; nicht Electric
225/45R16 89 11A; 26P Drive; Kombi;
225/50R16 92 11A; 26P; 57T Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 76U; MAO
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
70 - 142 205/50R16 87 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R16 90 721; 725; 73C; 74C;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 54A 76U
225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/55R16 91 12I A-Klasse;
195/60R16 89 124 Frontantrieb;
66 - 125 205/50R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A 51A; 71C; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 12A; 248; 26P 725; 729; 73C; 74C;
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P 76U; MAO
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 CLA; nicht
215/55R16 93 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA
225/50R16 92 11A; 246; 248; 26P; Limousine; CLA
57T Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; MAO
245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/60R16 92 B-Klasse ab Mj. 2011;
215/55R16 93 electric drive; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 76U; MAO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 6 von 29
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R16 91 nicht Natural Gas
215/55R16 93 11A; 26P Drive; nicht Electric
225/45R16 89 11A; 26P Drive; Kombi;
225/50R16 92 11A; 26P; 57T Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 76U; MAO
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J CLA Limousine; CLA
225/50R16 92 11A; 246; 248; 26B; Shooting brake;
26J; 57T Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; MAO
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 140 205/60R16 92 11A; 26N; 26P B-Klasse;
205/65R16 95 11A; 26N; 26P Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 855; 98A
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 85 - 155 205/55R16 94 12R Nur Baureihe 205;
205/60R16 96 12R neue C-KLASSE; nicht
215/55R16 97 12R Hybrid 150-155kW;
215/60R16 95 12R Kombilimousine;
225/50R16 96 11A; 12A; 26P Limousine;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
AEV
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 7 von 29
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 135 - 150 205/55R16 94 12R Nur Baureihe 205;
205/60R16 96 12R neue C-KLASSE;
215/55R16 97 12R Kombilimousine;
215/60R16 95 12R Limousine;
225/50R16 96Y 11A; 12A; 26P Heckantrieb; nur
225/55R16 95Y 11A; 12A; 26P Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
AEV
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 150 205/55R16 12T; 51G Nur 4-MATIC; bis
215/55R16 93 12A e1*2001/116*0457*24;
225/50R16 92W 12A Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76U; AEV
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/55R16 12T; 51G bis
215/55R16 93 12A e1*2001/116*0457*24;
225/50R16 92 12A Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
AEV
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91 CLA; nicht
215/55R16 93 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA
225/50R16 92 11A; 246; 248; 26P; Limousine; CLA
57T Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; MAO
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J CLA Limousine; CLA
225/50R16 92 11A; 246; 248; 26B; Shooting brake;
26J; 57T Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; MAO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 215/60R16-96 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*93/81*0005*.., 225/55R16 DD3; 11A; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
e9*98/14*0005*.. 24J; 367 721; 725; 73C; 74C;
225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J; 75I
Reinf 367
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 215/60R16-96 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., 215/60R16-99 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
Reinf
e9*98/14*0020*.. 225/55R16-95 11A; 22B; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74C;
5HR 75I
225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J
Reinf
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081/1 200 215/55R16 10N; 51G; 52J Kombi Ausf. E36 AMG;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
82B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm
nicht zulässig.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
84K) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 17"-Sportbremse ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
AEV) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288
mm an der Vorderachse zulässig.
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AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
DD3) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: FML2E
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2063*..
Handelsbez.: Cooper SE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 215 VA
26B x = 300 y = 265 VA
27I x = 235 y = 210 HA
27B x = 285 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 265 8 VA
26J x = 300 y = 265 20 VA
27H x = 285 y = 260 8 HA
27F x = 285 y = 260 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 15 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 16 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FML2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 17 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMCA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 18 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 19 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27H x = 270 y = 280 8 HA
27F x = 270 y = 280 23 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27H x = 300 y = 320 8 HA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 22 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 23 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 24 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 25 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 26 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 28 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0524-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49954
ANLAGE: 11 Radtyp: RE-01 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 19.01.2021
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Seite: 29 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.