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							               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                            Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 29.01.2021
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               Fahrzeughersteller                         : BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
               BM1                 BM1                        ohne                        66,5                      694      2220    02/19
               BM1                 BM1                        ohne                        66,5                      714      2147    02/19
               BM1                 BM1                        ohne                        66,5                      745      2045    02/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 52560*02




               Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                                                            ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen           Auflagen
               F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R20                 51G                          BMW X2 (F39);
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                               DEG

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
               F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24J; 244; 26J;                      BMW Active Tourer
               F2GT         e1*2007/46*1677*..                        27H; 27V                                 F45;
                                                                                                               BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                               83L




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                            Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 29.01.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
               FMX          e1*2007/46*1682*..        75 - 155 225/35R20 90W 11A; 248                       Allradantrieb;
                                                               235/35R20 92  11A; 248                       Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D
               FMX            e1*2007/46*1682*..      75 - 225 225/35R20 90W 11A; 248                       Allradantrieb;
                                                               235/35R20 92  11A; 248                       Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            83L

               Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24J; 244; 26J;                  BMW Active Tourer
                                                                       27H; 27V                             F45;
                                                                                                            BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
§22 52560*02




                                                                                                            83L
               UKL-L          e1*2007/46*0371*..      85 - 170 235/35R20 92       11A; 248; 5GM             BMW X1 (F48);
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            83L

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : F2B (Kugelbund)
               Zubehör                                    : KIT140
                                                            ___


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : F2B; 117; 245G; F2A
               Zubehör                                    : KIT140
                                                            ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; F2B
                                                            160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
                                                            Anzugsmoment




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                         Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 29.01.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2A          e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90           11A; 26N; 26P             Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               245G         e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 225/35R20 90 11A; 248; 26P; 54A                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         160 Nm; CLA; nicht
                                                                                                         Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                         Limousine; CLA
                                                                                                         Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 740; DBW; DE0
§22 52560*02




               Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96                                     GLA-KLASSE;
                                                        245/40R20 95                                     Allradantrieb;
                                                        245/45R20 99                                     Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         98A
               F2B            e1*2007/46*1909*..   85 - 165 235/45R20 96                                 GLB-KLASSE;
                                                            245/40R20 99                                 Allradantrieb;
                                                            245/45R20 99                                 Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         75I; 98A




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                         Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 29.01.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 225/35R20 90           11A; 248; 26P; 54A        erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         160 Nm; CLA; nicht
                                                                                                         Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                         Limousine; CLA
                                                                                                         Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 740; DBW; DE0

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
§22 52560*02




               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                         Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 29.01.2021
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                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 52560*02




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                         Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 29.01.2021
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               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
§22 52560*02




                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig!
               98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                         Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 29.01.2021
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    UKL-L
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                      Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                      Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            27U                      y = 140            y = 220                     HA
                            27V                      y = 140            y = 220                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
§22 52560*02




                            26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                            27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
                            27H                   x = 270       y = 280             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                         Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 29.01.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    117
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                      Handelsbez.:    CLA-Klasse

                      Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 305            y = 335                     VA
                            26B                      x = 355            y = 385                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
§22 52560*02




                            26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                            27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                            27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                         Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 29.01.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    245G
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                      Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                      Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 305            y = 335                     VA
                            26B                      x = 355            y = 385                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
§22 52560*02




                            26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                            27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                            27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0135-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52560
               ANLAGE: 4                                                         Radtyp: PXD.8020
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 29.01.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    F2A
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1829*..
                      Handelsbez.:    A-KLASSE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 200            y = 200                     VA
                            26B                      x = 250            y = 250                     VA
                            27I                      x = 200            y = 200                     HA
                            27B                      x = 250            y = 250                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 52560*02




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                            26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                            27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 250            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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