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							Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 09.11.2022
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Fahrzeughersteller                          : BMW AG, BMW AG PRESSESTELLE, DAIMLER, DAIMLER (D),
                                              MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
51125066                LK 112                 ohne                        66,6                     820      2291    01/16
51125066                LK 112                 ohne                        66,6                     825      2266    01/16
51125066                LK 112                 ohne                        66,6                     830      2254    01/16
51125066                LK 112                 ohne                        66,6                     850      2200    01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
 F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18 95               11A; 248                 BMW X1 (F48);
                                          235/45R18 94               11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74D; 76O; 83L
 F2X           e1*2007/46*1824*..        85 - 225 235/45R18 94       11A; 248                 BMW X2 (F39);
                                                  245/45R18 96       11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74D; 76O; 83L
 U1X           e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/50R18 99W                                   Allradantrieb;
                                                  225/55R18 98                                Frontantrieb; inkl.
                                                  235/45R18 98                                Hybrid;
                                                  245/45R18 96                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74D; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
U1X          e1*2018/858*00153*.. 94         225/50R18   99W                             Allradantrieb;
                                             225/55R18   98                              Elektro;
                                             235/45R18   98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R18   96                              12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 76O;
                                                                                         83L

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 215/45R18       93                              Schräghecklimousine;
                                         225/40R18       91      11A; 248                Allradantrieb;
                                         235/35R18       90      11A; 248                Frontantrieb;
                                         235/40R18       91      11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 76O;
                                                                                         854

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93            11A; 248                BMW Active Tourer
                                                                                         F45;
F2GT          e1*2007/46*1677*..             225/40R18 92W       11A; 248                BMW Gran Tourer F46;
                                             225/45R18 91W       11A; 248; 26N           Allradantrieb;
                                             235/40R18 91W       11A; 245; 248           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76O; 83L

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/50R18 95            11A; 248                BMW X1 (F48);
                                         235/45R18 94            11A; 248                Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76O; 83L
UKL-L         e1*2007/46*0371*..   75 - 155 215/45R18    M+S     52J                     MINI CLUBMAN F54;
                                            215/45R18    93                              Allradantrieb;
                                            225/40R18    88W     11A; 248; 26P           Frontantrieb;
                                            235/40R18    95      11A; 246; 248; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26P                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76O; 83L
UKL-L         e1*2007/46*0371*..   70 - 170 215/45R18 93         11A; 248                BMW Active Tourer
                                                                                         F45;
                                             225/40R18 92W       11A; 248                BMW Gran Tourer F46;
                                             225/45R18 91W       11A; 248; 26N           Allradantrieb;
                                             235/40R18 91W       11A; 245; 248           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76O; 83L




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 09.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 215/45R18 93                                        CLUBMAN JOHN
                                                                                             COOPER
                                                 225/40R18 88W       11A; 248; 26P           WORKS (F54); MINI
                                                 235/40R18 95        11A; 246; 248; 26N;     CLUBMAN F54;
                                                                     26P                     Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76O; 83L

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
FMK          e1*2007/46*1683*..        75 - 155 215/45R18    M+S     52J                     MINI CLUBMAN F54;
                                                215/45R18    93                              Allradantrieb;
                                                225/40R18    88W     11A; 248; 26P           Frontantrieb;
                                                235/40R18    95      11A; 246; 248; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     26P                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76O; 83L
FMK            e1*2007/46*1683*..      75 - 225 215/45R18 93                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                             COOPER
                                                 225/40R18 88W       11A; 248; 26P           WORKS (F54); MINI
                                                 235/40R18 95        11A; 246; 248; 26N;     CLUBMAN F54;
                                                                     26P                     Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76O; 83L
FMX            e1*2007/46*1682*..      75 - 155 225/45R18 91V        11A; 248                Allradantrieb;
                                                235/45R18 94         11A; 248                Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76O; 83L
FMX            e1*2007/46*1682*..      75 - 225 225/45R18 91V        11A; 248                Allradantrieb;
                                                235/45R18 94         11A; 248                Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76O; 83L


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG PRESSESTELLE
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 09.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18 95                11A; 248                BMW X1 (F48);
                                         235/45R18 94                11A; 248                Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76O; 83L
F2X            e1*2007/46*1824*..      85 - 225 235/45R18 94         11A; 248                BMW X2 (F39);
                                                245/45R18 96         11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76O; 83L
U1X            e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/50R18 99W                                  Allradantrieb;
                                                 225/55R18 98                                Frontantrieb; inkl.
                                                 235/45R18 98                                Hybrid;
                                                 245/45R18 96                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74D; 76O
U1X            e1*2018/858*00153*.. 94           225/50R18   99W                             Allradantrieb;
                                                 225/55R18   98                              Elektro;
                                                 235/45R18   98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/45R18   96                              12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74D; 76O;
                                                                                             83L


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; 204; 204 K
                                             150 Nm für Typ : 164; 166; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2A          e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 89                                        Kombilimousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18                 51G                     Nur Baureihe 204; Nur
                                           245/35R18                 GA2; 51G; 57F           4-MATIC; Limousine;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             83J; 98A; DEN




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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                                                                                                   Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18              51G                     Nur Baureihe 204;
                                          235/40R18 95                                   Limousine;
                                          245/35R18 92Y          57F; 68T                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 83J;
                                                                                         98A; DEN
204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18            51G                     bis
                                             245/35R18 92        GA2; 57F                e1*2001/116*0431*36;
                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         83J; 98A; DEN
204 K         e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18            51G                     Nur 4-MATIC; bis
                                                                                         e1*2001/116*0457*24;
                                                                                         Kombi;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         83J; 98A; DEN
204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   225/40R18           51G                     bis
                                                                                         e1*2001/116*0457*24;
                                                                                         Kombi; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 83J;
                                                                                         98A; DEN

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/50R18 101      11A; 245; 248; 5KK           V-Klasse; Vito; Vito
                                         245/45R18 100      5KA                          Tourer; Vito Mixto;
                                         245/50R18 104      11A; 24J; 248                ab
                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                             255/45R18 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                                                                         Marco Polo; EQV;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76O;
                                                                                         FHI




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18 103W        51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R18 105         11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 723;
                                           285/50R18 109         11A; 24C; 24D           73C; 74A; 75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/60R18 103         51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                 140 - 225 255/55R18 105         11A; 24J                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; DEL

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse,        GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104          12O; 51J                M-Klasse; nicht GLE
                                          235/60R18 103          12O; 51J                Coupé; GLE SUV; nicht
                                          245/60R18 105          12N; 51J                GL-Klasse; nicht GLS;
                                150 - 225 255/55R18 105          12I                     Allradantrieb;
                                          285/50R18 109          11A; 12A; 24J; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; BES; DBS

Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
639/4        L275                   65 - 170 235/50R18   101     11A; 24J; 24M; 54A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R18   100     11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 723;
                                             255/45R18   99W     11A; 24J; 24M; 54A      73C; 74A; FHI
639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 165 235/50R18   101     11A; 24J; 244; 5KK;     bis
639/5         e1*2007/46*0459*..,                                54A                     e1*2007/46*0459*05;
              L720                           245/45R18 100       11A; 24J; 244; 5KA      bis
                                    70 - 190 255/45R18 103       11A; 24J; 244; 54A      e1*2007/46*0458*07;
                                             255/45R18 99W       11A; 24J; 244; 5JK;     Allradantrieb;
                                                                 54A                     Heckantrieb;
                                    190      235/50R18 101W      11A; 24J; 244; 5KK;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 54A                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; FHI

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101          11A; 24J; 24M; 54A      Heckantrieb;
                                          245/45R18 100          11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99W          11A; 24J; 24M; 54A      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; FHI




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 16
Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101           11A; 24J; 244; 5KK;     bis
                                                                 54A                     e1*2007/46*0457*08;
                                            245/45R18 100        11A; 24J; 244; 5KA      Allradantrieb;
                                   70 - 190 255/45R18 103        11A; 24J; 244; 54A      Heckantrieb;
                                            255/45R18 99W        11A; 24J; 244; 5JK;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 54A                     12A; 51A; 71K; 723;
                                   190       235/50R18 101W      11A; 24J; 244; 5KK;     73C; 74A; FHI
                                                                 54A

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 235/50R18 101          11A; 245; 248; 5KK      V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R18 100         5KA                     Tourer; Vito Mixto;
                                           245/50R18 104         11A; 24J; 248           ab
                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                             255/45R18 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                                                                         Marco Polo;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76O;
                                                                                         FHI


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 09.11.2022
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                                                                                                    Seite: 8 von 16
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 09.11.2022
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 16
      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wi rd
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachs e zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 16
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
83J)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
       Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
FHI)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
       BREMBO nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     UKL-L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 250              y = 290                  HA
             27I                     x = 200              y = 240                  HA
             26B                     x = 290              y = 240                  VA
             26P                     x = 240              y = 190                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 290             8                HA
             26J                  y = 250        y = 290            30                VA
             26N                  x = 290        y = 240             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 16

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2AT
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1675*..
       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27U                     y = 140              y = 220                  HA
             27V                     y = 140              y = 220                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 270        y = 280            23                HA
             27H                  x = 270        y = 280             8                HA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 14 von 16

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     FMK
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1683*..
       Handelsbez.:     MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 250              y = 290                  HA
             27I                     x = 200              y = 240                  HA
             26B                     x = 290              y = 240                  VA
             26P                     x = 240              y = 190                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 290             8                HA
             26J                  y = 250        y = 290            30                VA
             26N                  x = 290        y = 240             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 15 von 16

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27U                     y = 140              y = 220                  HA
             27V                     y = 140              y = 220                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 270        y = 280             8                HA
             27F                  x = 270        y = 280            23                HA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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                                                                                                   Seite: 16 von 16

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2GT
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1677*..
       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27U                     y = 140              y = 220                  HA
             27V                     y = 140              y = 220                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 270        y = 280            23                HA
             27H                  x = 270        y = 280             8                HA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.