Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
							               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                     Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 21

               Fahrzeughersteller                          : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
                                                             BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               WS5X                WS5X                       ohne                         66,6                     900      2460    05/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
§22 54850*00




               Zubehör                                     : B425L29517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18 95                11A; 248                 BMW X1 (F48);
                                                         235/45R18 94                11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              73C; 74A; 76O; 83L;
                                                                                                              842; 847; DE0
                F2X           e1*2007/46*1824*..        85 - 225 235/45R18 94        11A; 248                 BMW X2 (F39);
                                                                 245/45R18 96        11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              73C; 74A; 76O
                U1X           e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/50R18 99W                                    Allradantrieb;
                                                                225/55R18 98                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                235/45R18 98                                  Hybrid;
                                                                245/45R18 96                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              73C; 74A; 76O
                U1X           e1*2018/858*00153*.. 94           225/50R18    99W                              Allradantrieb;
                                                                225/55R18    98                               Elektro;
                                                                235/45R18    98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                245/45R18    96                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              73C; 74A; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 215/45R18       93                              Schräghecklimousine;
                                                        225/40R18       91      11A; 248                Allradantrieb;
                                                        235/35R18       90      11A; 248                Frontantrieb;
                                                        235/40R18       91      11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93            11A; 248                BMW Active Tourer
                                                                                                        F45;
               F2GT          e1*2007/46*1677*..              225/40R18 92W      11A; 248                BMW Gran Tourer F46;
                                                             225/45R18 91W      11A; 248; 26N           Allradantrieb;
                                                             235/40R18 91W      11A; 245; 248           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 83L;
                                                                                                        842; 847; DE0
               F2GC          e1*2007/46*2064*..   85 - 225 225/40R18    91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/35R18    90      11A;   248; 26P         12A; 51A; 71K; 721;
                                                           235/40R18    91      11A;   248; 26P         73C; 74A; 76O
§22 54850*00




                                                           245/35R18    92      11A;   24J; 248; 26P;
                                                                                27H
                                                             245/40R18 93       11A;   24J; 248; 26P;
                                                                                27H
               U2AT          e1*2018/858*00117*.. 90 - 150   225/50R18 99W                              Allradantrieb;
                                                             235/45R18 98                               Frontantrieb; inkl.
                                                             245/45R18 96                               Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/50R18 95            11A; 248                BMW X1 (F48);
                                                        235/45R18 94            11A; 248                Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 83L;
                                                                                                        842; 847; DE0
               UKL-L         e1*2007/46*0371*..   75 - 155 215/45R18    M+S     52J                     MINI CLUBMAN F54;
                                                           215/45R18    93                              Allradantrieb;
                                                           225/40R18    88W     11A; 248; 26P           Frontantrieb;
                                                           235/40R18    95      11A; 246; 248; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26P                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 83L;
                                                                                                        842; 847; DE0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 215/45R18 93                                        CLUBMAN JOHN
                                                                                                            COOPER
                                                                225/40R18 88W       11A; 248; 26P           WORKS (F54); MINI
                                                                235/40R18 95        11A; 246; 248; 26N;     CLUBMAN F54;
                                                                                    26P                     Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 76O; 83L;
                                                                                                            842; 847; DE0
               UKL-L          e1*2007/46*0371*..      70 - 170 215/45R18 93         11A; 248                BMW Active Tourer
                                                                                                            F45;
                                                                225/40R18 92W       11A; 248                BMW Gran Tourer F46;
                                                                225/45R18 91W       11A; 248; 26N           Allradantrieb;
                                                                235/40R18 91W       11A; 245; 248           Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 76O; 83L;
                                                                                                            842; 847; DE0

               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 54850*00




               FMX          e1*2007/46*1682*..        75 - 155 225/45R18 91V        11A; 248                Allradantrieb;
                                                               235/45R18 94         11A; 248                Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 76O
               FMX            e1*2007/46*1682*..      75 - 225 225/45R18 91V        11A; 248                Allradantrieb;
                                                               235/45R18 94         11A; 248                Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 76O


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                            MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 164; 251; 166; 164 G
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 639/4; 204 K; 639/2; 639/5; 639; F2A; 204; F2B
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : H1GLE
               Zubehör                                    : B525L28517R14




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 21
               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; 204; 204 K
                                                        150 Nm für Typ : F2B; H1GLE; 164; 164 G; 166; 251; 639; 639/2;
                                                        639/4; 639/5
                                                        180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
               Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 215/45R18 89                                   Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76O; 854;
                                                                                                        855

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/55R18 100  11A; 26P                        GLB-KLASSE;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76O; 854
               F2B           e1*2007/46*1909*..   85 - 165 225/55R18    98                              GLA-KLASSE;
§22 54850*00




                                                           225/60R18    100                             Allradantrieb;
                                                           235/50R18    97      11A; 246; 26P           Frontantrieb; inkl.
                                                           235/55R18    100     11A; 246; 26P           Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76O; 854
               F2B           e1*2007/46*1909*..   80 - 139 235/55R18 100                                EQA-Klasse; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76O; 854
               F2B           e1*2007/46*1909*..   95 - 139 235/55R18 100                                EQB-Klasse; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76O; 854

               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18             GAX; GA2; 51G           Nur Baureihe 204; Nur
                                                          245/35R18             GA2; 51G; 57F           4-MATIC; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 854;
                                                                                                        DEL
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/40R18           51G; 68B; 68T           Nur Baureihe 204;
                                                            235/40R18 95                                Limousine;
                                                            245/35R18 92Y       57F; 68T                Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 854; DEL



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18             GA2; 51G; 68B           bis
                                                          245/35R18 92          GA2; 57F                e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 854;
                                                                                                        DEL
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18            51G                     Nur 4-MATIC; bis
                                                                                                        e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                        Kombi;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 854
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   225/40R18           51G                     bis
                                                                                                        e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                        Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 854

               Verkaufsbezeichnung:     GL - KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 54850*00




               164 G        e1*2001/116*0340*.. 155 - 165 265/60R18             51G                     Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 235/60R18      107     12T                     GLE SUV;
                                                         245/55R18      103     12A; 5LK                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/60R18      105     12A                     51A; 71K; 721; 73C;
                                                         255/55R18      105     12A                     74A; 74E; 75I; 76O;
                                                         265/55R18      108     12A                     BES; DEÄ
                                                         275/50R18      107     12A
                                                         285/50R18      109     11A; 12A; 26P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/50R18 101      11A; 245; 248; 5KK           V-Klasse; Vito; Vito
                                                        245/45R18 100      5KA                          Tourer; Vito Mixto;
                                                        245/50R18 104      11A; 24J; 248                ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                            255/45R18 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo; EQV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18 103W        51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/55R18 105         11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                          285/50R18 109         11A; 24C; 24D           73C; 74A; 76O
§22 54850*00




               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/60R18 103         51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                140 - 225 255/55R18 105         11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; DEL

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 190      265/60R18 110                                   GL-Klasse; nicht GLE;
                                                        275/60R18 113                                   nicht M-Klasse; GLS;
                                                        285/50R18 109                                   Allradantrieb;
                                                        285/55R18 113                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                        76O; BES; DEL
               166           e1*2007/46*0598*..   150 - 190 235/55R18   104     12O; 51J                M-Klasse; nicht GLE
                                                            235/60R18   103     12O; 51J                Coupé; GLE SUV; nicht
                                                            245/60R18   105     12N; 51J                GL-Klasse; nicht GLS;
                                                  150 - 225 255/55R18   105     12I                     Allradantrieb;
                                                            285/50R18   109     11A; 12A; 24J; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                        BES




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     VITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        L275                   65 - 170 235/50R18   101     11A; 24J; 24M; 54A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18   100     11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            255/45R18   99W     11A; 24J; 24M; 54A      73C; 74D
               639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 165 235/50R18   101     11A; 24J; 244; 5KK;     bis
               639/5         e1*2007/46*0459*..,                                54A                     e1*2007/46*0459*05;
                             L720                           245/45R18 100       11A; 24J; 244; 5KA      bis
                                                   70 - 190 255/45R18 103       11A; 24J; 244; 54A      e1*2007/46*0458*07;
                                                            255/45R18 99W       11A; 24J; 244; 5JK;     Allradantrieb;
                                                                                54A                     Heckantrieb;
                                                   190      235/50R18 101W      11A; 24J; 244; 5KK;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                54A                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101          11A; 24J; 24M; 54A      Heckantrieb;
                                                         245/45R18 100          11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R18 99W          11A; 24J; 24M; 54A      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
§22 54850*00




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101           11A; 24J; 244; 5KK;     bis
                                                                                54A                     e1*2007/46*0457*08;
                                                            245/45R18 100       11A; 24J; 244; 5KA      Allradantrieb;
                                                   70 - 190 255/45R18 103       11A; 24J; 244; 54A      Heckantrieb;
                                                            255/45R18 99W       11A; 24J; 244; 5JK;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                54A                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                   190      235/50R18 101W      11A; 24J; 244; 5KK;     73C; 74D
                                                                                54A

               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 235/50R18 101          11A; 245; 248; 5KK      V-Klasse; Vito; Vito
               639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R18 100         5KA                     Tourer; Vito Mixto;
                                                          245/50R18 104         11A; 24J; 248           ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                            255/45R18 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76O




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 21
               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 54850*00




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 21
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die ges amte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 54850*00




                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 21
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
§22 54850*00




                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 21
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§22 54850*00




                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad k ann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Sc hraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig!




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 21
               842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
§22 54850*00




                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 255/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 21


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     F2GC
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2064*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 150              y = 200                  VA
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54850*00




                            27F                  x = 200        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 200        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 200        y = 250            25                VA
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     UKL-L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 290                  HA
                            27I                     x = 200              y = 240                  HA
                            26B                     x = 290              y = 240                  VA
                            26P                     x = 240              y = 190                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54850*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 290             8                HA
                            26J                  y = 250        y = 290            30                VA
                            26N                  x = 290        y = 240             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     FMK
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1683*..
                      Handelsbez.:     MINI

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 290                  HA
                            27I                     x = 200              y = 240                  HA
                            26B                     x = 290              y = 240                  VA
                            26P                     x = 240              y = 190                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54850*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 290             8                HA
                            26J                  y = 250        y = 290            30                VA
                            26N                  x = 290        y = 240             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    UKL-L
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                      Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE

                      Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA
§22 54850*00




                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    F2AT
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1675*..
                      Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
§22 54850*00




                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    F2GT
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1677*..
                      Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
§22 54850*00




                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 54850*00




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 54850*00




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00175-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54850
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: EW8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     H1GLE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                      Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 280              y = 330                  HA
                            26B                     x = 270              y = 270                  VA
                            26P                     x = 320              y = 320                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54850*00




                            27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 330            30                HA
                            26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 320        y = 320            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54850*00




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 54850*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     EW8080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54850*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54850*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     13.07.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     23-00175-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54850*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-6

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54850*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54850*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       25.07.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54850*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54850*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        25.07.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     23-00175-CX-GBM-00                                                 13.07.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     EW8080                                                             03.05.2023
§22 54850*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54850*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54850

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54850*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54850*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54850*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen