Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, KG Mobility Corp.,
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
WS2X WS2X ohne 66,6 805 2330 08/22
WS2X WS2X ohne 66,6 815 2300 08/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 54392*01
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MP0520 KBA: 100363 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MK8020 KBA: 54391 Lochkreis: 5x112 ET: 27
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA4B, KD6K
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MK8020 KBA: 54391 Lochkreis: 5x112 ET: 27
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA4B
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 244; 245; 26P; BMW X1 (F48);
27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R20 94Y 11A; 244; 26N; 26P; BMW X2 (F39);
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54392*01
235/35R20 92 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71A; 721;
26N; 27I 73C; 74D
245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27B; 27H
255/30R20 92 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
255/35R20 93 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/40R20 102 57F; 6AO; KA4B inkl. Hybrid;
285/40R20 104 57F; 6AP; KA4B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/40R20 102 57F; 6AO; KA4B M SERIE; inkl. Hybrid;
285/40R20 104 57F; 6AP; KA4B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/40R20 94 11A; 246; 248; 27I; Allradantrieb;
5HI Frontantrieb; nicht
235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26P; Elektro; inkl. Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 221 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71A; 721;
27I 73C; 74D; 768
255/35R20 97 11A; 242; 244; 245;
26B; 27B
255/40R20 97 11A; 242; 244; 245;
26B; 27B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27I; 5IE Frontantrieb; Elektro;
245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71A; 721;
255/35R20 97 11A; 242; 244; 245; 73C; 74D; 768
26B; 27B
255/40R20 101 11A; 242; 244; 245;
26B; 27B
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26N; mit Standard
5IE Radhausverbreiterung;
68 - 104 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb;
27H; 27I Frontantrieb; Elektro;
255/35R20 97 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 27I 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 768
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/40R20 94 11A; 246; 248 mit Standard
235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26N Radhausverbreiterung;
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb;
27H; 27I Frontantrieb; nicht
§22 54392*01
255/35R20 93 11A; 242; 244; 245; Elektro; inkl. Hybrid;
26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 768
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 235/40R20 96 11A; 26N; 5IE mit M Sportpaket
68 - 104 245/40R20 99 11A; 245; 248; 26N; Radhausverbreiterung;
27H; 27I Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb; Elektro;
27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 768
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/40R20 94 mit M Sportpaket
235/40R20 96 11A; 26N Radhausverbreiterung;
100 - 221 245/40R20 95 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb;
27H; 27I Frontantrieb; nicht
255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26N; Elektro; inkl. Hybrid;
27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 768
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 275/40R20 102 57F; 6AO; KA4B Allradantrieb;
Heckantrieb; Adaptive
BMW M Fahrwerk;
BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 75I; 76B
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 275/40R20 102 57F; 6AO; KA4B Allradantrieb;
Adaptive BMW M
Fahrwerk; BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B
G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 255/50R20 109 Kombilimousine;
275/45R20 110 Allradantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
§22 54392*01
73C; 74D; 74E; 75I
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 225/35R20 90 11A; 24M; 241; 246; 2ER REIHE;
26B; 26N; 27F Allradantrieb;
235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl.
26B; 26J; 27F Hybrid;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71A; 721;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74D; 768
26J; 27F
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 225/35R20 90 11A; 24M; 241; 246; 1ER REIHE;
26B; 26N; 27F Allradantrieb;
235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl.
26B; 26J; 27F Hybrid;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71A; 721;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74D; 768
26J; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 27F; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 83L
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 255/30R20 92 YAP; 5GM; 57F; Allradantrieb;
KA4B Heckantrieb; inkl.
265/30R20 94 XFA; 11A; 248; 57F; Hybrid;
67J; KA4B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B; 97K
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/40R20 94 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27H; 5HI Frontantrieb; inkl.
235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid;
26N; 27H; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71A; 721;
26N; 27F; 5HR 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
§22 54392*01
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer
27F; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 83L
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20 92 YAP; 5GM; 57F; Allradantrieb;
KA4B Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20 92 GA5; 11A; 248; 5GM; Cabrio; Coupe; inkl.
57F; KA4B Hybrid;
265/30R20 94 XFA; 11A; 248; 5HI; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; KA4B 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 HL 255/35R20 100 YEC; 5KA; 57F; BMW i4 M50; BMW i4
KA4B M50 xDrive; Mit
265/35R20 99 YEF; 5JK; 57F Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 75I; 76B;
97B
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 HL 255/35R20 100 YEC; 5KA; 57F; BMW i4 M50; BMW i4
KA4B M50 xDrive; Ohne
265/35R20 99 YEF; 11A; 248; 5JK; Radhausverbreiter.
57F Serie; Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 75I; 76B;
97B
G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 125 HL 255/35R20 100 YEC; 5KA; 57F; BMW i4; nicht BMW i4
KA4B M50; nicht BMW i4 M50
265/35R20 99 YEF; 11A; 248; 5JK; xDrive; Allradantrieb;
57F Heckantrieb; Elektro;
§22 54392*01
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 75I; 76B
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97 YEC; 57F; KA4B nicht BMW i4; nicht
265/35R20 99 YEF; 11A; 248; 57F BMW i4 M50; nicht
BMW
i4 M50 xDrive;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y GAB; 57F; KA4B nicht 520e/530e/530e
xDrive;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B; 97H
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/30R20 97Y GAB; 57F; KA4B Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B; 97H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 7 von 54
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97 57F; 99Y; KA4B Gran Coupe; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76B; 77E;
97H
Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 225/40R20 94 mit
235/40R20 96 Radhausverbreiterung
100 - 221 245/40R20 95 11A; 246; 248; 27I (Flap) Serie;
255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27I Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 768
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 235/40R20 96 5IE mit
68 - 104 245/40R20 99 11A; 246; 248; 27I Radhausverbreiterung
255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; (Flap) Serie;
§22 54392*01
27I Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 768
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; erhöhtes
26P; 5HR Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
275/30R20 97Y ohne nicht All Terrain;
Radhausverbreiterun nicht E300de; nicht
g (Flap) Serie; GAB; E300e; Allradantrieb;
YAT; 11A; 248; 27H; Heckantrieb;
27P; 5IM; 57F
275/30R20 97Y mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterun 12A; 51A; 71A; 721;
g (Flap) Serie; GAB; 73C; 74A; 740; 83A;
YAT; 11A; 27H; 27P; 854
5IM; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KG Mobility Corp.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CW; CWJ (Kugelbund)
Zubehör : B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UK; UKV
Zubehör : B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : CW; CWJ
140 Nm für Typ : UK; UKV
Verkaufsbezeichnung: KORANDO, TORRES
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e8*2007/46*0360*.. 120 235/45R20 96 11A; 27I Torres; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
§22 54392*01
73C; 74A; 768
Verkaufsbezeichnung: TORRES, ACTYON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CWJ e6*2018/858*00325*.. 120 235/45R20 96 11A; 27I Torres; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 768
Verkaufsbezeichnung: TORRES EVX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UK e9*2018/858*11526*.. 65 - 66 235/45R20 96 11A; 27I mit
245/45R20 99 11A; 26P; 27I Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 768
UKV e9*2018/858*11607*.. 65 - 66 235/45R20 96 11A; 27I mit
245/45R20 99 11A; 26P; 27I Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 768
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MP0520 KBA: 100363 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD6K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2CLECA; 212; F2B; 163; R2CLECA; F2CLA; 221; 639/2;
220; 251; 215; 166; 639/5; F2A; 204 X; 639/4; E2EQEW; 164; R1EC;
E2EQSW
Zubehör : B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H1GLE
Zubehör : B525L30517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA
140 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA
§22 54392*01
150 Nm für Typ : E2EQEW; E2EQSW; F2B; H1GLE; R2CLECA; 164;
215; 220; 251
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 163 erhöhtes
Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes
Anzugsmoment
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J; 27H; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 854; 855
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27B; 27H Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 854; 855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26P EQB-Klasse; Elektro;
245/40R20 99 11A; 24M; 242; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B 12A; 51A; 71A; 721;
245/45R20 99 11A; 22W; 24M; 242; 73C; 74A; 854
245; 26B
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247;
26B
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24J; 24M; 26B GLA-KLASSE;
245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26B Frontantrieb; inkl.
245/45R20 99 11A; 242; 244; 245; Hybrid;
247; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 721;
26B 73C; 74A; 854
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B
265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 26B
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE;
245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B Allradantrieb;
245/45R20 99 11A; 24J; 24M; 26B Frontantrieb;
255/40R20 97 11A; 24J; 24M; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
§22 54392*01
73C; 74A; 854
F2B e1*2007/46*1909*.. 225 235/40R20 96 11A; 26P AMG GLB 35;
235/45R20 96 11A; 26P Allradantrieb;
245/40R20 95 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26B 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 854
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26P EQA-Klasse; Elektro;
245/40R20 99 11A; 24M; 242; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B 12A; 51A; 71A; 721;
245/45R20 99 11A; 22W; 24M; 242; 73C; 74A; 854
245; 26B
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247;
26B
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 245/30R20 90 11A; 26P; 27I; 5GA AMG CLA 45; AMG
CLA
255/30R20 92 11A; 246; 26P; 27I 45S; Kombi; Limousine;
265/30R20 94 11A; 24M; 246; 26N; Allradantrieb;
26P; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 854
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 245/30R20 90 11A; 24C; 24M; 26J; AMG CLA 35; Kombi;
27B; 27F Limousine;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 854
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 11 von 54
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; inkl.
26J; 27B; 27F Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 854
Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 245/35R20 95 GAB; YAQ; 11A; 24J; nicht e-/de Modelle
26B; 57E; KD6K (PHEV); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 76A; 768
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 150 245/35R20 95 GAB; YAQ; 11A; 24J; CLE 300 e; Coupe;
26B; 57E; KD6K Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 76A; 768
§22 54392*01
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 245/35R20 95 GAB; YAQ; 11A; 24J; Cabrio; Coupe;
26B; 57E; KD6K Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 76A; 768;
97G
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 150 HL 245/35R20 98 11A; 24J; 248; 26B; CLE 300 e; Coupe;
27H; 5JA Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 768
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 HL 245/35R20 98 11A; 24J; 248; 26B; nicht e-/de Modelle
27H (PHEV); Cabrio; Coupe;
245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
27H; 5HR Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 768
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 245/35R20 M+S 11A; 24J; 248; 26B; Cabrio; Coupe;
27H; 52J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 768
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 71A; 721;
68V
729; 73C; 74A; 83P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 12 von 54
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; erhöhtes
26P Anzugsmoment
170 Nm; Coupé; Cabrio;
275/30R20 93W mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterun Heckantrieb;
g (Flap) Serie; GAB; 10B; 11B; 11G; 11H;
YAT; 11A; 27H; 27P;
57F
275/30R20 93W ohne 12A; 51A; 71A; 721;
Radhausverbreiterun 73C; 74A; 740; 83A;
g (Flap) Serie; GAB; 854; DEN
YAT; 11A; 248; 27H;
27P; 57F
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; erhöhtes
26P; 5HR Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
275/30R20 97 mit nicht E300de;
Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb;
YAT; 11A; 27H; 27P;
§22 54392*01
57F
275/30R20 97 ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterun 12A; 51A; 71A; 721;
g (Flap) Serie; GAB; 73C; 74A; 740; 83A;
YAT; 11A; 248; 27H; 854; 855
27P; 57F
Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 235/45R20 100 5KA nicht AMG EQE 43
245/40R20 99 5JK 4MATIC; Limousine;
255/40R20 101 11A; 248; 5KK Allradantrieb;
265/35R20 99 11A; 246; 248; 5JK Heckantrieb; Elektro;
265/40R20 104 11A; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R20 102 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I; 768;
869
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 255/45R20 105 Allradantrieb;
265/40R20 104 Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I; 768;
869
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 13 von 54
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 GDE; YDK; 11A; 24J; erhöhtes
24M Anzugsmoment
170 Nm; GLK-Klasse;
245/40R20 99 CF5; 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
255/35R20 97 CF6; 11A; 21P; 22I; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 GDE; 11A; 21P; 22I; 12A; 51A; 71A; 721;
24J; 24M 73C; 74A; 740; 83P;
854
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; GLC-Klasse;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 83P;
854
Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 54392*01
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 265/45R20 108 11A; 26P inkl. Hybrid; GLE SUV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74E; 75I;
FGC; NAV
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/40R20 99 11A; 22Q; 241; 244; V-Klasse; Vito; Vito
246; 26B; 26N; 26V; Tourer; Vito Mixto;
27I; 5JK ab
e1*2007/46*0459*06;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; ab
26B; 26N; 26V; 27H; e1*2007/46*0458*08;
27Q; 5KK ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo; EQV;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 26V; 27H; Frontantrieb;
27Q
265/35R20 99 11A; 22Q; 24C; 244; Heckantrieb; inkl.
247; 26P; 26V; 5JK Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20 101W 11A; 24C; 24D; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R20 102W 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71A; 721;
140 - 225 255/45R20 101Y 11A; 24C; 24D; 5KK 73C; 74A; 75I
265/45R20 104 11A; 24C; 24D
275/40R20 102Y 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 265/45R20 104 11A; 24D; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
275/40R20 102 11A; 24D; 24J 170 Nm;
184 - 215 275/40R20 102W 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
184 - 255 265/45R20 104 11A; 24D; 24J; 52J 12A; 51A; 71A; 721;
255 275/40R20 102 11A; 24D; 24J; 52J 729; 73C; 74A; 740;
75I; 84H; VFZ
164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20 101W 11A; 24J; 24M; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R20 102W 11A; 24C; 24M; 5LA 12A; 51A; 71A; 721;
140 - 225 255/45R20 105 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 75I
265/45R20 104 11A; 24C; 24M
275/40R20 106 11A; 24C; 24M
§22 54392*01
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 246; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
265/40R20 104 11A; 24J; 248 170 Nm; M-Klasse;
265/45R20 104 11A; 24J; 248 nicht GLE Coupé; GLE
275/40R20 102W 11A; 24J; 244; 247 SUV; nicht GL-Klasse;
275/45R20 106 11A; 24J; 244; 247 nicht GLS;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740; 75I; DEL
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 5HR; 51J Nicht für Fz. m.
255/35R20 97Y 11A; 22B; 22L; 24J; Länge 6158 mm; nicht
367 für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nicht für Fz. m.
22L; 24J; 24M; 367; Länge 6158 mm; nicht
5HR; 51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nicht für Fz. m.
22L; 24J; 24M; 367; Länge 6158 mm; nicht
5HR; 51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95Y GAF; 5HR; 51J 170 Nm; bis Mj.2013
150 - 380 255/35R20 97Y (Baureihe 221);
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
71A; 721; 729; 73C;
74A; 740; 83L; 855
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 245/40R20 99 11A; 22Q; 241; 244; V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 246; 26B; 26N; 26V; Tourer; Vito Mixto;
§22 54392*01
27I; 5JK ab
e1*2007/46*0459*06;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; ab
26B; 26N; 26V; 27H; e1*2007/46*0458*08;
27Q; 5KK ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 26V; 27H; Frontantrieb;
27Q
265/35R20 99 11A; 22Q; 24C; 244; Heckantrieb; inkl.
247; 26P; 26V; 5JK Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 54392*01
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22W) Es ist darauf zu achten, dass an der Hinterachse der Freiraum zwischen der Reifenlauffläche und des
Innenkotflügels (Radhausschale) im Bereich vor der Achse mindestens 10 mm beträgt. Gegebenenfalls
muss der Innenkotflügel um 20mm nachgearbeitet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
§22 54392*01
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 54392*01
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54392*01
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
§22 54392*01
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprec hen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
§22 54392*01
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zuläss ig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
84H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
869) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 440x40mm
des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
§22 54392*01
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 245/40R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 255/35R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54392*01
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 255/40R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KA4B) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse MK8020 KBA: 54391 Lochkreis 5x112 ET: 27
KD6K) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse MP0520 KBA: 100363 Lochkreis 5x112 ET: 43
NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antri ebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54392*01
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 235/45R20.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 25 von 54
YEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 255/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 265/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
§22 54392*01
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F7
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00397*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 200 VA
26B x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54392*01
26N x = 260 y = 250 8 VA
26J x = 260 y = 250 30 VA
27H x = 300 y = 310 8 HA
27F x = 300 y = 310 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00371*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X2, iX2)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 300 8 VA
§22 54392*01
26J x = 290 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 290 8 HA
27F x = 300 y = 290 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 28 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: UMX
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00370*..
Handelsbez.: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 260 VA
26B x = 280 y = 310 VA
27I x = 250 y = 260 HA
27B x = 300 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54392*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 310 8 VA
26J x = 280 y = 310 20 VA
27H x = 300 y = 310 8 HA
27F x = 300 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 29 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 245 y = 250 25 VA
§22 54392*01
26N x = 245 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 315 30 HA
27H x = 270 y = 315 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 30 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54392*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 31 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2AT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1675*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§22 54392*01
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 32 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
§22 54392*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 33 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54392*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 34 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§22 54392*01
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 35 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2GT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1677*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§22 54392*01
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 36 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 325 y = 310 VA
26P x = 275 y = 260 VA
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54392*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 20 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 20 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 37 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54392*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 38 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0458*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
§22 54392*01
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 39 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54392*01
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 40 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/5
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0459*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
§22 54392*01
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 41 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54392*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 30 VA
§22 54392*01
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 30 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
§22 54392*01
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 44 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54392*01
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 45 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
§22 54392*01
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 300 VA
26P x = 265 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 300 10 VA
§22 54392*01
26N x = 315 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 47 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 54392*01
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54392*01
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: H1GLE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*..
Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 270 VA
26P x = 320 y = 320 VA
27I x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54392*01
26J x = 320 y = 320 8 VA
26N x = 320 y = 320 30 VA
27F x = 280 y = 330 8 HA
27H x = 280 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CLECA
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00311*..
Handelsbez.: CLE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 290 VA
26P x = 250 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 290 8 VA
§22 54392*01
26J x = 300 y = 290 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 51 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: UKV
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11607*..
Handelsbez.: TORRES EVX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 335 VA
26B x = 320 y = 385 VA
27I x = 130 y = 350 HA
27B x = 130 y = 400 HA
§22 54392*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 52 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: CWJ
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00325*..
Handelsbez.: TORRES, ACTYON
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 250 VA
26B x = 310 y = 300 VA
27I x = 125 y = 280 HA
27B x = 125 y = 330 HA
§22 54392*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
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Seite: 53 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: UK
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11526*..
Handelsbez.: TORRES EVX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 335 VA
26B x = 320 y = 385 VA
27I x = 130 y = 350 HA
27B x = 130 y = 400 HA
§22 54392*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00286-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54392
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MP9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 54 von 54
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: CW
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0360*..
Handelsbez.: KORANDO, TORRES
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 250 VA
26B x = 310 y = 300 VA
27I x = 125 y = 280 HA
27B x = 125 y = 330 HA
§22 54392*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 54392*01
special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2
Genehmigungsnummer: 54392*01
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
MP9020
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 54392*01
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 54392*01
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
17.08.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
22-00286-CX-GBM-01
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 54392*01
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-6
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 54392*01
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
Aktualisierung der Ausführungen
Update of the versions
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 54392*01
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 01.09.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 54392*01
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 54392*01
Approval No.
Ausgabedatum: 23.09.2022 letztes Änderungsdatum: 01.09.2025
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
22-00286-CX-GBM-00 14.09.2022
22-00286-CX-GBM-01 17.08.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
§22 54392*01
MP9020 08.08.2022
MP9020 24.04.2025
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
See item V.5. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 54392*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 54392
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54392*01
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 54392*01
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 54392*01
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.